ÄV1-10

  • Ab Emissionswert von 120 Gramm CO2: Erhöhung der Steuergebühren pro Kilometer mithilfe eines exponentiellen Faktors für neuzugelassene Fahrzeuge
  • Keine Erhöhung der Steuer für Fahrzeuge mit AdBlue-Technologie. Dies soll auch für Nachrüstungen gelten. Entsprechende Belege sind den Behörden vorzulegen, um die Steuerentlastung geltend machen zu können
  • Ab 2021 sollen Dieselneufahrzeuge zugelassen werden dürfen, sofern diese mit der Ad-Blue-Technologie ausgestattet werden
  • Senkung der Mehrwertsteuer von AdBlue-Nachfülltanks auf 7%
  • Verpflichtung von Tank- und Raststätten zur kostenlosen Bereitstellung von AdBlue-Refill-Kits im Rahmen des Nachfüllvorgangs
Begründung:

Der Faktor AdBlue-Tank soll sich noch verstärkter in den Forderungen wiederfinden.