ÄC1-4

Z. 27-30: Ersetze von “Es besteht“ bist “Miete““ durch „Zwischen Erwerber*in und Mieter*in entsteht beispielsweise bei einem Verkauf kraft Gesetz gem. § 566 BGB ein neues, mit dem alten inhaltsgleiches Mietverhältnis. Auch beim Wohnungstausch soll gelten: „Tausch bricht nicht Miete“.“