ÄU1-4

Ersetze: “Die Emissionsbepreisung soll in seinem Aufbau so gestaltet werden, dass aus den Einnahmen sozial Schwächere entlastet werden. Personen mit einem hohen Emissionaufkommen werden inanziell stärker belastet.“

Durch: “Da Unternehmen, solange sie nicht wirksam CO2-Emissionen einsparen, die höheren Preise an die Verbraucher*innen weitergeben, darf das nicht auf sozial Schwächere zurückfallen. Mit den steuerlichen Mehreinnahmen sollen daher sozial Schwächere entlastet werden.“