ÄL1-6

Status:
angenommen

Ergänze in Z. 346;

Aus diesem Grundrecht geht für uns auch die Forderung hervor, dass kein Mensch bei der Wohnungssuche diskriminiert wird. Daher braucht es weitergehende gesetzlich gestüzte Maßnahmen, als bisher. Ein Beispiel dafür sind anonymisierte Bewerbungsverfahren.

> Den Ausbau des Diskriminierungsschutzes auch bei der Wohnungssuche. Dafür sollen die zuständigen Regierungen Expert*innen-Kommissionen einsetzen, die herausarbeiten, welche Maßnahmen hierzu möglich sind – und die Ergebnisse dann auch umsetzen.