ÄU3-1

Status:
angenommen

Streiche Zeile 260 – 261:

“Erhöhung des Postens für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke in der Hartz IV Berechnung des Regelsatzes auf 500 Euro pro Monat.“

Begründung:

Die Erhöhung des Posten für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke in der Hartz IV Berechnung von 500 Euro wird nicht ausreichend begründet. Eine prinzipielle Erhöhung des Posten ist anzustreben, damit sich jede*r gesunde und faire Lebensmittel leisten kann. Die Zahl 500 Euro wirkt im Vergleich zu den 446 Euro des Hartz IV Gesamtsatzes jedoch absurd. Vielmehr erscheint es sinnvoll, in einem weiterführenden Antrag, das von den Jusos schon lange kritisierte, Hartz IV genauer zu betrachten. Als Vorstufe zur endgültigen Abschaffunf könnten dann alle Posten jeweils um einen angemessenen Anteil erhöht werden (z.B. der Lebensmittelposten um 50%). Eine aus der Luft gegriffene Zahl sowie die plötzliche Beschäftigung  mit der Problematik von Hartz IV (ohne Erklärung), trägt nicht zur Güte des Antrages bei, sondern schadet eher der,ansonsten hohen Qualität, des selbigen. Aus diesem Grund sind die genannten Zeilen zu streichen.