ÄV2-1

Ersetze ab Zeile 2: “Die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft München (FGM) für eine Anhebung der Start- und Langegebühren für Kurzstreckenflüge (< 1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt (heute 20,35e/Passagier) mindestens verdreifacht werden” durch „Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge(<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.