ÄV5-6

Z 25 ff.: Ersetze “Als Beitragszahlende kommen (je nach Ausgestaltung) alle in München gemeldeten Personen in Betracht, die ein gewisses Jahreseinkommen erzielen. Erhoben werden könnte der Beitrag von der Münchner Stadtverwaltung.” durch “Als Beitragszahlende kommen (je  nach Ausgestaltung) alle in den jeweiligen Städten oder Landkreisen gemeldeten Personen in Betracht, die ein gewisses  Jahreseinkommen erzielen. Erhoben werden könnte der Beitrag von den unteren Verwaltungsbehörden.