ÄG1-2

Ergänze in Zeile 40: Für das grundständige Studium eines Heilberufes ist bei Aufnahme des Studiums ein Vertrag zu schließen, in dem alle praktischen Einsätze sowie die Vergütung während der Einsätze geregelt ist.

Wer sich mit einem Studiengang zur Ausübung eines Heilberufes qualifiziert soll sich das auch leisten können. Deswegen fordern wir für die Monate des Studiums an Hochschule oder Universität den unkomplizierten Zugang zum BaFög und für die Zeit der praktischen Einsätze eine tarifliche Vergütung angelehnt an den TVöD.

Wir wollen uns in den nächsten Monaten damit befassen, wie für die Studierenden in den Einsätzen betriebliche Mitbestimmung gesichert werden kann.