ÄLAT1-26

Status:
angenommen

Z. 194:

Ergänze nach „gibt.“: Dabei muss ein*e Schulpsycholog*in mindestens an zwei Schultagen vor Ort sein. Mindestens vier Anrechnungsstunden braucht es pro Woche für eine Schule. An Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen muss diese Zahl bei mindestens einer Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen liegen. Außerdem fordern wir langfristig mindestens zwei Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiter*innen pro Schule, unabhängig von der Schulart. Dabei ist zu beachten, dass die Schulsozialarbeit unabhängig von den Schulleitungen agieren kann und nicht dafür gedacht ist, um den normalen Schulbetrieb zu erhalten – so sind die Schulsozialarbeiter*innen z.B. nicht dafür da, um ausgefallene Lehrkräfte oder Betreuer*innen zu ersetzen, sondern sind den fachlichen Grundsätzen der Schulsozialarbeit verpflichtet.