ÄV2-2

Ersetze ab Zeile 1: “Die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft München (FGM) für eine Anhebung der Start- und Langegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt (heute 20,35€/Passagier) mindestens verdreifacht werden.”

durch: „Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.