Z. 239:
Ergänze nach „werden.“: „Gerade geduldeten Menschen (Menschen, deren Abschiebung nicht vollzogen wird) brauchen hier Schutz und Unterstützung. Bis eine neue gesetzliche Regelung hier nachbessert fordern wir deshalb, dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden anweist, die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere § 19d und § 60c, positiv für geduldete Menschen anzuwenden.