ÄB3-1

Status:
angenommen

Ergänzung ab Zeile 118:
Probleme ernst nehmen – Jugendsozialarbeit an Schulen ausbauen
Nicht erst seit Corona kämpfen viele Schüler*innen mit diversen Problemen. Unser auf Leistung ausgelegtes Schulsystem fördert Stress und Druck, private Probleme haben an Schulen kaum Platz. Daneben müssen Schulen immer mehr Erziehungsaufgaben übernehmen, für die meist Lehrkräfte neben dem Unterricht Zeit und Engagement aufbringen müssen. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, ergibt sich aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unter §13 (Jugendhilfe) das Aufgabengebiet der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), aktuell meist als kommunale Leistung. Der Freistaat leistet hier nur eine teilweise Co-Finanzierung, deren Summe pro Stelle seit 2003 nicht gestiegen ist. Darüber hinaus wird JaS bisher meist nur an Mittelschulen, in Einzelfällen auch an Realschulen geleistet. Weiterer Standortfaktor ist die Migrationsquote in der jeweiligen Sozialregion, in der sich die Schule befindet.
Deshalb fordern wir:
• Die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Stellen werden vollständig vom Freistaat übernommen, um die kommunale Jugendarbeit zu entlasten. Die Bezahlung erfolgt weiterhin analog den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD SuE.
• Weder Schulart, Schulgröße noch der (zu geringe) Anteil der Schüler*innen mit Migrationsbiografie sind Ausschlussgründe für die Förderung. Grundsätzlich sind alle Schulen unabhängig von der Trägerschaft förderfähig, auch private Schulen.
• Ab 200 Schüler*innen ist eine halbe JaS-Stelle verpflichtend, ab 400 eine Vollzeitstelle. Pro weiterer 400 Schüler*innen ist eine weitere Kraft verpflichtend.
• Besteht an Schulen höherer Bedarf an JaS-Kräften, der über der mit der Schulgröße korrespondierenden Anzahl an JaS-Kräften liegt, so wird bedarfsabhängig mindestens eine weitere halbe JaS-Stelle bewilligt.
• Bereits bestehende, zusätzlich kommunal eingerichtete Stellen, werden in die staatliche Förderung übernommen.