ÄK1-1

○ Zwischen 12 und 13 einfügen neuer Absatz:
Ebenfalls wird geprüft, ob sich die Verwendung der “Q-Anon“-Symbolik dementsprechend unter Strafe stellen lässt. Sollte dies möglich sein, wird entsprechend gehandelt.
○ Z. 13 nach “§130 StGB“ einfügen: oder der §§86, 86a sowie §140 StGB