ÄD5-2

Streiche Z1-6: bis “einzutreten“ und ersetze durch

“Wir fordern eine ersatzlose Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe. Sie ist eine Maßnahme, die auf soziale Ungleichheit aufbaut und bestraft Menschen, die von Armut betroffen sind für ihre Armut und führt nicht selten zu Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust.

Personen unterhalb einer bestimmten Grenzen sollen bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht ersatzweise mit Freiheitsentzug bestraft werden.“

Begründung:

Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ungerecht und sollte in Gänze gestrichen werden. Auch Zahlungsunwilligkeit resultiert in den allermeisten Fällen nicht aus dem Wunsch lieber ins Gefängnis zu gehen, sondern aus ökonomischen Zwängen.