ÄD6-2

Füge ein in Z6:

“Darüber hinaus sind Schutzhundestaffeln ersatzlos abzuschaffen. Der polizeiliche Einsatz und die entsprechende Ausbildung von Hunden zu anderen Zwecken als dem Aufspüren von Personen, Waffen, Drogen oder anderen Gefahrstoffen ist einzustellen und zu verbieten.“

Begründung:

Tierschutz! Die Ausbildung und die Einsätze finden immer unter Qual statt oder bedeuten für die Hunde an sich schon Stress und Qualen. Auch ist der Einsatz von Hunden als Waffe grundsätzlich abzulehnen. Darüber hinaus sollte auch die private Ausbildung von “Schutzhunden” aus Tierschutzgründen untersagt werden.