ÄB3-9

Zeile 53 „des Fernbleibens“ ersetzen mit „dem Sportunterricht passiv beizuwohnen“

Begründung:

Der Kerngedanke ist super, allerdings haben Lehrkräfte eine Aufsichtspflicht, weswegen sich das unentschuldigte Fernbleiben als schwierig gestaltet. Trotzdem soll es möglich sein, dass menstruierende Personen, ohne Rechtfertigung, Attest oder elterliche Entschuldigung sich dazu entscheiden können, nicht am Sportunterricht aktiv teilzunehmen und, sofern es ihnen gut genug geht, an der Seite sitzen, sodass Lehrkräfte weiterhin ihre Aufsichtspflicht erfüllen können.