ÄD3-7

Status:
unbehandelt

Füge ein als neuen Unterpunkt nach Z45:

Versorgung

Die finanzielle und materielle Versorgung Geflüchteter ist der Lieblings-Aufreger rechter Akteur*innen. Tatsächlich ist ihre Versorgung unzureichend, mitunter menschenunwürdig. Das liegt besonders an der gesetzlichen Grundlage, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG – sic!). Schon sein Sinn, Geflüchteten die Sozialleistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) vorzuenthalten, um „Wirtschaftsflüchtlinge abzuhalten“, ist problematisch. Darüber hinaus erlaubt es, leichter Sanktionen zu verhängen und damit Gelder zu streichen, wenn „Mitwirkungspflichten“ verletzt werden. Auch eine Kürzung unter das Existenzminimum ist zulässig – obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für SGB-Leistungen untersagt hat. Gegen jede Einschränkung bleibt nur eine Klage beim Verwaltungsgericht – bis sie aufgehoben wird, können Monate vergehen.“ Das AsylbLG wollen wir kippen – stattdessen müssen Geflüchtete angemessen versorgt werden und Sanktionen wegfallen.