Streichen – Trotz anerkanntem Asylantrag wird alle 3 Jahre das Bleiberecht überprüft und gegebenenfalls verlängert. Dabei leben die Schutzsuchenden größtenteils seit 2015 in Deutschland.
Begründung:
Hat sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 bereits erledigt – Widerufs- und Rücknahmeprüfungen werden nur noch anlassbezogen durchgeführt.