ÄD3-12

Status:
unbehandelt

Ersetze „Abschiebung“ durch „Ausreise“

Begründung:

Man kann sich nicht selbst um seine eigene Abschiebung bemühen, sondern nur um die freiwillige Ausreise. Von Abschiebungen spricht man erst, wenn die freiwillige Ausreise nicht erfolgt ist.