Ersetze §4b durch:
„§4b
(1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
– Der/dem Vorsitzenden
– Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen
– Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete
(2) Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:
– Bildung
– Innen, Demokratie und Antifaschismus
– Internationales und Europa
– Wirtschafts- und Sozialpolitik
– Umwelt und Energie
– Frauen und Gleichstellung
– Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
– Online-Kommunikation
– Politische Bildung
– Kampagnen und Publikationen
– Verbandsstruktur
– Bündnisarbeit und Vernetzung
(3) Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.“
§4b
(1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
– Der/dem Vorsitzenden
– Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen
– Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete
(2) Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:
– Bildung
– Innen, Demokratie und Antifaschismus
– Internationales und Europa
– Wirtschafts- und Sozialpolitik
– Umwelt und Energie
– Frauen und Gleichstellung
– Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
– Online-Kommunikation
– Politische Bildung
– Kampagnen und Publikationen
– Verbandsstruktur
– Bündnisarbeit und Vernetzung
(3) Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.