Ersetze §4d durch:
„§4d
(1) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:
– Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos
– Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand
– Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.
– Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern
– Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern
– Der oder die Landessekretär*in
(2) Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.“
§4d
(1) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:
– Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos
– Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand
– Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.
– Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern
– Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern
– Der oder die Landessekretär*in
(2) Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.