RLA1 Änderung §2a

Ersetze §2a durch:

„§2a

      Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:

–           Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes

–           Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes

–           Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation

–           Beratung über den Gleichstellungsbericht

–           Beschlussfassung über gestellte Anträge

–           Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes

–           Wahl des Landesvorstands

–           Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes

–           Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.

–           Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands“

Text des Beschlusses:

§2a

      Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:

–           Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes

–           Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes

–           Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation

–           Beratung über den Gleichstellungsbericht

–           Beschlussfassung über gestellte Anträge

–           Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes

–           Wahl des Landesvorstands

–           Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes

–           Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.

–           Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands

Beschluss-PDF: