Alle Menschen sind gleichberechtigt, so sagt es auch der Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser garantiert Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
In der Realität sieht es aber leider so aus, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden und nicht an politischen Prozessen beteiligt sind. Ganz besonders wird das deutlich, wenn man den prozentualen Anteil der Bevölkerung von Menschen mit Behinderung (9,5%) mit dem Anteil im Bundestag (3,2%) vergleicht.[1]
Deswegen fordern wir bei allen Veranstaltungen der Jusos ab der Bezirksebene und der SPD ab der Kreisverbandsebene nach Prüfung der Notwendigkeit und Möglichkeit folgende Kriterien einzuhalten und vor der Veranstaltung auf Verfügbarkeit zu prüfen. Dabei ist die Möglichkeit einer Bereitstellung schriftlich über die Homepage oder die Einladung vorab anzubieten:
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Barrierefreie Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Zugänglichkeit mit Rollstuhl auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (z.B. Aufzüge)
Verfügbarkeit ausreichender, barrierefreier Toiletten/Badezimmer/Schlafgelegenheiten
Sicherstellung eines angemessenen Mobiliars bei Veranstaltungen für Gespräche und Essen auf Augenhöhe (nicht nur Stehtische).
Adäquate Möglichkeiten zur Wortmeldung und Bühnenerreichbarkeit (zugängliche, nicht zu steile Rampen)
Für Menschen mit Höreinschränkung/Gehörlosigkeit:
Möglichkeit eines Hörhilfeanschlusses per Induktionssystem
Verfügbarkeit einer Gebärden- oder Schriftdolmetscher*in Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit:
Audio-Transkription bei Filmen
Angemessene Umgebung für Blinden– und Assistenzhunde (Wassernapf) Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen:
Antrags-/Beschlussbücher und anderen Publikationen in einfacher Sprache Verwendung von Piktogrammen bei komplexen Inhalten unabhängig von der Art der Behinderung:
Sitzplatz und Verpflegung für etwaige Assistent*innen
Für uns ist es selbstverständlich, unsere Veranstaltungen zu so gestalten, dass jede*r daran teilhaben kann. Mit diesen Rahmenbedingungen kann es uns gelingen, dass Menschen mit Behinderung Politik in unserer Partei aktiv erleben und mitgestalten können. So leisten wir einen wertvollen Beitrag, um Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention im politischen Alltag umzusetzen!
[1] https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/bundestag-diese-abgeordnetenfehlene291979/
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unklar | ÄP2-1 | 28 | Jusos Oberpfalz | Füge ein: Viele der genannten Maßnahmen sind eine Kostenfrage und meist für Untergliederungen aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nicht zu stemmen. Wir fordern ein Förderprogramm des Bundes für die Beteiligung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Politik. Dieses Förderprogramm soll einen Fond auflegen, aus dem jegliche Parteien bis hin zu deren Ortsgruppen, aber auch Nichtregierungsorganisationen Gelder abrufen können, um ihre Mitglieder bei Bedarf an ihrer Arbeit beteiligen zu können. |