U1 Biodiversität in der Agrarlandschaft schützen

Status:
unbehandelt

Betriebe, die biodiversitätsfördernde Maßnahmen ergreifen, bestehen, um ihnen die

Transformation zu erleichtern. Besondere Förderung sollen Mischkulturen mit großer genetischer Variabilität, Weidenutztierhaltung, sowie Agroforstsysteme erhalten.

Durch die Überdüngung in Deutschland wird nicht nur das Grundwasser verunreinigt, sie sorgt auch dafür, dass neben den Kulturpflanzen Beikräuter schneller wachsen und damit die Kulturen durch die hohe Pflanzdichte anfälliger werden für Schädlinge. Der folgliche Einsatz von Pestiziden und Herbiziden hat erhebliche Auswirkung auf die Artenvielfalt. Zusätzlich werden auf nährstoffarme Bedingungen angepasste Pflanzenarten verdrängt. Wir fordern eine Reduktion der erlaubten Stickstoffüberschüsse von 50 Kilogramm pro Hektar auf 30 kg pro Hektar und entsprechende Kontrollen. Dies gelingt nur mit einer drastischen Reduktion der

Massentierhaltung und in Kooperation mit den Landwirt*innen. In einer Übergangsphase soll es Bonuszahlungen pro reduziertes Kilogramm geben, um einen Anreiz zur Umstellung zu schaffen.

Wir lehnen den übermäßigen Anbau von Mais und Raps als Energiepflanzen in Monokultur ab, da sie dem Boden und damit seiner Artenvielfalt und Kohlenstoffspeicherkapazitäten schaden. Wir fordern eine Begrenzung der erlaubten Menge von diesen Pflanzen aus Monokultur bei den Einsatzstoffen im Betrieb von Biogasanlagen auf 40 Prozent – aktuell stammen 80 Prozent der

Einsatzstoffe aus Energiepflanzen. Um Alternativen zu finden, fordern wir eine Subvention des

Anbaus alternativer Energiepflanzen in Mischkultur sowie Gelder für die Forschung in dem Bereich. Möglich ist auch die Förderung des Anbaus von nachhaltiger Biomasse in Gebieten, in denen es Auflagen von Gebiets– oder Gewässerschutz gibt und die dadurch nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion stehen.

Landwirt*innen, die Interesse an Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität haben, brauchen leicht zugängliche Möglichkeiten zur Aus– und Weiterbildung. Wir fordern staatliche

Beratungsstellen, die Expertise im Bereich ökologische Landwirtschaft und Biodiversität besitzen und Landwirt*innen weiterbilden. Die vorhandenen Programme müssen außerdem besser beworben werden.

Fehlende Einhaltung von Regelungen zur Biodiversität muss Konsequenzen haben, dafür brauchen wir eine engere Kopplung von Agrar– und Umweltpolitik, um einen Rechtsrahmen mit einer umweltschutzbezogenen Betreiber*innenpflicht zu schaffen.

Langfristig fordern wir eine Abwendung von dem aktuellen Modell der Direktzahlungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), denn diese fördern Fläche vor Gemeinwohl und sind damit eine Bremse auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität. Stattdessen fordern wir erhöhte Direktzahlungen für Umweltschutzprogramme und Ausweitung beispielsweise der Kulturlandschaftsprogramme und Landesnaturschutzprogramme.