N2 Cuii Buuh - weg mit dem Schreckgespenst!

Status:
angenommen

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (kurz: CUII) bezeichnet sich selbst, als „eine unabhängige Stelle. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen, ob die Sperrung des Zugangs einer strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite rechtmäßig ist.“ Diese Prüfung wird dann wiederum von einem Prüfausschuss geprüft, welcher wiederum eine Sperre für diese Webseite veranlasst.

Die CUII arbeitet hierbei mithilfe eines 24-seitigen Verhaltenskodex, einem Prüfausschuss mit drei Personen mit Befähigung zum Richteramt, welche laut CUII „jeweils renommierte pensoinierte Richter des Bundesgerichtshofes [seien], die mit der Materie rechtlich und technisch vertraut [seien]“. Teil der CUII sind die fünf großen Internetprovider in Deutschland: Telekom, Vodafone, 1&1, Telefonica und Mobilcom-Debitel beteiligt. Zu den Rechteinhaber*innen zählen etwa die Deutsche Fußball-Liga, der Pay-TV-Anbieter Sky oder auch der Verband der Filmverleiher (sic!). Die DNS-Sperrungen der Seiten erfolgen dann wiederum mit Hilfe der Bundesnetzagentur. Positiv zu diesem Vorgehen hat sich ebenfalls das Bundeskartellamt positioniert. Das Vorgehen der CUII wird von der Bundesnetzagentur ausdrücklich gelobt: „Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber (sic!) bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern“. Die Bundesnetzagentur hat bereits in der Vergangenheit DNS-Sperren nicht als potentielle Verletzungen der Netzneutralität eingestuft. Netzpolitik.org beschreibt solche DNS-Sperren als „[…] eines der beliebtesten Mittel beim Aufbau einer Zensurinfrastruktur und genau das ist die Gefahr.“

Ob die CUII wirklich zu Einhaltung der Netzneutralität sorgt, ist dabei als äußerst zweifelhaft anzusehen und in unseren Augen überhaupt nicht gegeben. Im Gegenteil: der CUII ist ein undemokratisch zusammengesetzter Lobbyverband mit Privilegien, welche ihm fernab von demokratischen und legislativen Kontrollen Sperrungen von Webseiten ermöglichen. Nutzer*innenverbände oder andere demokratische Teilhabe abseits der Mitwirkung der Bundesnetzagentur ist im Verband nicht vorgesehen. Während in früheren Verfahren die Judikative jeden Anspruch der Rechteinhaber*innen mit jenem der Netzneutralität abwägte, ist dies nun ohne jegliche demokratische Kontrolle möglich. Rechteinhaber*innen können nahezu ungehemmt Sperren von Webseiten erlassen, deren Inhalte sie als illegal erachten. Dabei sollen Kosten reduziert und die richterliche Kontrolle möglichst keine Rolle spielen. Die Bundesnetzagentur lässt sich dabei von einem Lobbyverband zur Legitimatisierung deren eigenen Handelns instrumentalisieren und suggeriert eine vermeintliche staatliche Kontrolle, welche kaum vorhanden ist. Im Rahmen dieser Sperrungen können auch Webseiten gesperrt werden, welche keine Inhalte der im CUII organisierten Rechteinhaber*innen aufweisen können. In Großbritannien fielen etwa Webseiten unter den Bannhammer, welche Tools anboten, mit welchen man Video- und Audioaufnahmen von Streamingplattformen wie YouTube angeboten werden können. Diese könnten zwar theoretisch für Aufzeichnungen von urheberrechtlich geschützten Aufnahmen verwendet werden, aber auch für Archivarbeiten von legalen sowie frei verfügbaren Inhalten.

Zwar sind die aktuellen DNS-Sperren leicht überwindbar, aber das legitimiert nicht deren Sperrung durch einen Lobbyverband, der fern von judikativen und ernsthaften staatlichen Kontrollen die eigene Agenda verfolgen kann. Davon ist nicht nur die Freiheit des Internets bedroht, sondern auch die demokratische Kontrolle des Internets insgesamt. Es ebnet zudem den Weg weiterer Möglichkeiten gerichtliche Kontrollen und Abwägungen für die Durchsetzung eigener Interessen durchzusetzen. Dem muss jetzt Einheit geboten werden, damit das Internet frei bleibt und jede Sperrung einer gründlichen Kontrolle mitsamt der zahlreichen Abwägungen unterliegt.

Wir fordern:

  • Den Rückzug der Bundesnetzagentur aus diesem Lobbyverband. Sie sollen zu ihrer Kernkompetenz der Sicherstellung der Netzneutralität sorgen
  • DNS-Sperren dürfen nur auf Basis richterlicher Entscheidungen angeordnet werden. Hierfür ist eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Hierzu zählt die Einführung entsprechender Richter*innenvorbehalte für die Anordnung von Netzsperren.