A2 Das politische Streikrecht erkämpfen

Status:
geändert angenommen

Verglichen mit anderen Demokratien und vor allem mit anderen westlichen Industriestaaten fällt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland ein erheblich restriktives Streikrecht hat. Von den 27 Staaten der Europäischen Union + Großbritannien, ist der politische Streik nur im vereinigten Königreich, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Wir fordern daher eine Streikrecht gemäß dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation und dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialcharta zu verankern.

Darüber hinaus wollen wir das zukünftig Arbeiter:innen, welche in Streiksituationen von der sogenannten kalten Aussperrung betroffen sind wieder Anspruch auf ALG I erheben können. Wir fordern die vollumfängliche Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und des Tarifeinheitsgesetzes, da aus diesen auch und vor allem dem Arbeitskampf negative Konsequenzen erwachsen.

Begründung:

Die schwäche des deutschen Streik- und Arbeitskampfrechts ist gerade während der letzten Monate ganz frappierend zum Vorschein gekommen. Nicht jede Branche kämpft nur für sich und nicht jede Branche hat gleich günstige Voraussetzungen für den Arbeitskampf. So wären 7-wöchige Streiks (mit denen die IG Metall in den 80ern die 35-Stunden Woche durchgesetzt hat) in der Kranken und Altenpflege kaum denkbar und würden ganz erheblich die Gesundheit dritter beeinflussen. Die Aufgabe jeglicher Forderung und die schiere Abhängigkeit von übermächtigen Arbeigeber:innen bzw. Trägerorganisationen kann aber nicht der Weg nach vorne sein. Wir wollen daher nicht nur den solidarischen Streik ermöglichen, was den Gewerkschaften und der arbeitenden Bevölkerung einen gewaltigen Hebel zur unmittelbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen verschafft. Wir wollen auch den politischen Streik in Deutschland endlich auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄA2-1 1 Jusos Oberpfalz Füge ein: Adressat*innen: Juso-Bundeskongress
Text des Beschlusses:

Verglichen mit anderen Demokratien und vor allem mit anderen westlichen Industriestaaten fällt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland ein erheblich restriktives Streikrecht hat. Von den 27 Staaten der Europäischen Union + Großbritannien, ist der politische Streik nur im vereinigten Königreich, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Wir fordern daher eine Streikrecht gemäß dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation und dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialcharta zu verankern.

Darüber hinaus wollen wir das zukünftig Arbeiter:innen, welche in Streiksituationen von der sogenannten kalten Aussperrung betroffen sind wieder Anspruch auf ALG I erheben können. Wir fordern die vollumfängliche Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und des Tarifeinheitsgesetzes, da aus diesen auch und vor allem dem Arbeitskampf negative Konsequenzen erwachsen.

Beschluss-PDF: