D1 Die Demokratie verdient es verteidigt zu werden!

Status:
unbehandelt

Änderungen der Beschlusslage von der Landeskonferenz der Jusos Bayern im Jahr 2013 und des

Juso-Bundeskongresses 2019

Keine Abschaffung des Bundesamts für Verfassungsschutzes und der 16 Landesämter

Verstärkung der bereits begonnen Reformen

Erhöhte Transparenz und detailliertere parlamentarische Kontrolle

Personelle Aufstockung und Priorisierung von Referaten gegen faschistische Bestrebungen

Begründung:

Die massiven Verfehlungen, die die Verfassungsschutzämter im Rahmen des NSU begannen haben, sorgten für einen enormen Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Zurecht kritisierten Viele die Blindheit auf dem rechten Auge. Den Höhepunkt erreichte diese eingeschränkte Sicht beim „Hase“-Video während fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz. Das damit verbundene

Interview mit Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des BfVs, der nicht von Hetzjagden auf Migrant*innen sprach, sorgte entgegen mehrheitlicher Berichterstattung mit klaren Belegen für jene Hetzjagden, für Aufsehen. In der aktuellen Betrachtung der Behörde dürfen diese Fehler nicht ungeachtet bleiben, jedoch dürfen auch die positiven Entwicklungen nicht relativiert werden. Der neue Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang traf weitreichende Entscheidungen im Bezug auf Reformen. So ist aktuell in Planung die Frist für die Löschung von nicht akut ermittlungsrelevanten Akten von 10 auf 15 Jahre zu erhöhen. Des

Weiteren setzt sich Haldenwang ebenfalls für eine stärkere Beobachtung von „Verdachtsfällen“ in Polizei und Bundeswehr ein. Dieser Kurs ist strikt fortzuführen, um das Vertrauen in die Behörde zurückzugewinnen. Ebenfalls ist es notwendig an Transparenz zu gewinnen. So muss dem Bundestag häufiger außerhalb von geheimen Gremien, im Rahmen des Möglichen, Bericht erstattet werden. Der Präsident bzw. die jeweiligen Präsident*innen der Verfassungsschutzämter sollen sich öfter als nur einmal im Jahr den Fragen der MdBs stellen müssen.

Auch der Austausch mit zivilen Organisationen soll intensiviert werden. Der grausame Mord am

Kasseler Regierungspräsidenten, Walter Lübcke, oder der antisemitische Anschlag von Halle

(Saale) waren nur zwei Höhepunkte von faschistischen Anschlägen die das Jahr 2019 geprägt haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählte im Bereich des „Rechtsextremismus“ im VSBericht 2018 ein Potential von 12.700 gewaltbereiten Personen.

Allgemein ist ein steigendes Personenpotential in dieser Szene festzustellen. Zivile Träger im Rahmen eines im Antrag von 2013 geforderten „Demokratie-Instituts“, das den Verfassungsschutz ersetzen soll, ist hinsichtlich der wachsenden, aggressiven Gefahr von Rechts lediglich

Wunschdenken. Es bedarf rechtlich genau abgestimmte nachrichtendienstliche Mittel und Aufklärung von ausgebildeten Beamt*innen, um Angriffe auf die Demokratie abzuwehren. Diese hoheitlichen Kompetenzen auf zivile Träger (spitzelnde Gesellschaft?) oder sogar die Polizei zu übertragen wäre von höchster Gefahr. Die strikte Trennung zwischen Polizei und

Nachrichtendiensten ist, aufgrund der Vermeidung einer Superbehörde, stets einzuhalten.

Das BfV und die Landesämter müssen sich der erhöhten Gefahrenlage durch faschistische Bestrebungen noch stärker im Klaren sein. Hierzu sollen bereits vorhandene Kapazitäten auf die jeweiligen Referate umgelagert bzw. neue Stellen geschaffen werden. Die Einstellung dieser neuen Verfassungsschützer*innen soll nun stärker denn je unter strengsten Bestimmungen erfolgen.

Auch wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht klar belegbar ist, ist davon auszugehen, dass die

Verfassungsschutzämter bereits viele Angriffe auf unsere freiheitlich demokratische

Grundordnung vereiteln konnten. Rechte Gewalttäter – vor allem auch aus der Kampfsportszene, bereiten sich immer häufiger auf den Tag X vor. Der Tag an dem die Demokratie überwunden wird. Lassen wir es nicht dazu kommen! Die Verfassungsschutzämter haben Fehler gemacht und müssen kontinuierlich reformiert werden, jedoch darf diese Behörde, aufgrund ihrer Wichtigkeit, nicht abgeschafft werden