B2 Digitalisierung leben – auch an Schulen

Status:
unbehandelt

An Bayerns Schulen gilt eines der strengsten Handyverbote Deutschlands. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) steht in Art 56 (5):

„(5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“

Dies halten wir der heutigen Zeit entsprechend für überholt. Einer JIM-Studie aus dem Jahre 2018 zufolge besitzen 99% der befragten 12-19-jährigen Jugendlichen ein Smartphone. Somit ist das Handy im jugendlichen Alltag fest verankert, was man auch aus der regelmäßigen Nutzung dessen ableiten kann: Der gleichen Studie ist zu entnehmen, dass 97% der Jungen, sowie 97% der befragten Mädchen ihr Smartphone täglich bzw. mehrmals die Woche benutzen. Auch sonstige mobile Speichergeräte sind bei Jugendlichen vermehrt vorhanden.

Nun gehört der Besuch der Schule auch zum Alltag der Jugendlichen. Und wo sollen die Schüler*innen den richtigen Gebrauch von Medien lernen und vor Gefahren geschützt werden, wenn nicht in der Schule. Da sich durch die Digitalisierung ein großer Teil der Kommunikation und Informationsgewinnung in das Internet verschoben hat, darf die Medienprävention nicht zu kurz kommen und verdient größere Aufmerksamkeit.

Daher fordern wir:

Dass das Handyverbot an bayrischen Schulen aufgehoben wird und durch offenere und integrative Regelungen ersetzt wird.

Dass das Verbot von digitalen Speichergeräten an bayrischen Schulen aufgehoben wird und die integrative Nutzung für den Unterricht ermöglicht wird.

Dass die Vermittlung von Medienkompetenz verpflichtend in den Lehrplan bayrischer Schulen eingeführt wird.