Selbstbestimmung? Freiheit? Eigenverantwortlichkeit?
Punkte, die an vielen bayerischen Schulen viel zu kurz kommen. Gerade auch, wenn es um die Thematik „Kleidung“ geht. Dresscodes, Kleiderordnungen und Verbote einzelner Kleidungsstücke sollen an vielen Schulen darauf abzielen eine „zu freizügige“ Kleiderordnung – gerade von Mädchen* und jungen Frauen* – zu verhindern. Begründet wird dies dann oftmals mit sehr fragwürdigen Thesen, die auf einer sehr heteronormativen, patriarchalen und Mann – dominierten Sichtweise basieren: Argumentationsmuster, wie beispielsweise „Ablenkung von männlichen Schülern und Lehrern“, „Provokation von sexistischen Äußerungen und Handlungen des männlichen Geschlechts“, „unangepasste Selbstdarstellung“, „Wichtigtuerei“ sind dabei übliche Rechtfertigungen von Kleidungsvorschriften seitens der Schulleitungen. Mit derartigen Begründungen wird das Ausmaß des Problems doch sehr deutlich: Schuld an sexistischen Vorfällen wären demzufolge diejenigen, die es eben durch ihre „Freizügigkeit“ provoziert und somit verursacht hätten. Dies ist eine klassische Schuldumkehr im Sinne von Victim-Blaiming (Opferbeschuldigung), Slut-Shaming (Bezichtigung als sogenannte Schlampe) und Rape-Culture (Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt als gesellschaftlich tolerierte und geduldete Kondition), die aus unserer Sicht absolut zu bekämpfen ist!
Das Problem hierbei ist nicht die Kleidungsweise einer Person, das Problem ist ganz klar Sexismus! Sexistische Vorfälle müssen durch die Eindämmung von sexistischem, chauvinistischem, patriarchalem und heteronormativem Gedankengut bekämpft werden, nicht durch eine Drangsalierung, Herabwürdigung und Diskriminierung der Opfer. Abgesehen davon sind derartige Kleidervorschriften eine Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Jeder Mensch soll so leben dürfen, wie er*sie es möchte. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung. Jeder Mensch soll sich so definieren können, wie er*sie eben möchte. Wir fordern
deshalb, dass Kleiderordnungen, die nur eine bestimmte Gruppe von Schüler*innen betreffen, im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht weiter zugelassen werden und ein entsprechendes Verbot festgeschrieben wird.