N1 Ein Recht auf andere Meinung: Meinungs-Bubbles verhindern, Algorithmen aufbrechen

Status:
überwiesen

Bei der Entwicklung und Nutzung von Algorithmen müssen Unternehmen diese so konzipieren, dass immer auch zufällige Vorschläge und somit auch abweichende und konträre Meinungen und Produkte als weitere Vorschläge angeboten werden, um so dem Entstehen von „Meinungs-Bubbles“ entgegenzuwirken und den Wahrnehmungshorizont geöffnet zu lassen.

Begründung:

Unser Leben wird immer mehr von Algorithmen beherrscht, beim Online-Shopping, bei Werbung, aber vor allem auf den sozialen Medien. Der zunächst scheinbar wohlwollende Zweck von Algorithmen, uns nur Vorschläge zu machen, welche uns mit großer Wahrscheinlichkeit gefallen werden – auf Basis unseres bisherigen Internetverlaufs und entsprechend der durch das Unternehmen gesammelten Daten aka Erfahrungswerte – mag im Produktbereich bereichernd sein. Im gesellschaftlichen und politischen Diskurs wird es jedoch brandgefährlich. Aufgrund von Algorithmen geraten Nutzer*innen auf Social Media und Videoplattformen wie Youtube immer schneller in sogenannte „Bubbles“; und bleiben oft dort stecken. Schaut man sich beispielsweise ein Video zu deutscher Geschichte an, werden alsbald Videos zum Dritten Reich und anschließend  Videos der AfD, PEGIDA, Querdenkern und Co. vorgeschlagen. Ein Teufelskreis, aus dem man nur durch intensive Eigeninitiative herauskommt, indem man aktiv nach anderen Videos sucht und diese anschaut, um dem Algorithmus zu zeigen: Ich möchte etwas anderes sehen! Ist man sich jedoch nicht vorher seiner Meinung und Gesinnung bewusst, kommt einem diese Eigeninitiative ggf. nicht  selbstverständlich in den Sinn. Das liegt auch daran, dass sobald man in dieser „Bubble“ ist, diese sich immer weiter selbst bestätigt: Durch die vielen bestätigenden Kommentare anderer Nutzer*innen und den vielen weiteren Videos und Aussagen, die dasselbe wiedergeben, entwickelt sich schnell der falsche Eindruck: Die hier dargestellten Meinungen sind allgemeiner Konsens. Vor allem (rechts)radikale Organisationen wissen um diesen Umstand und nutzen ihn nicht nur schamlos, sondern mit größtem Tatendrang aus. Die AfD ist beispielsweise die aktivste deutsche Partei auf TikTok und saugt auf diese Weise viele v.a. sehr junge Menschen in ihren Strom aus Hass, Lügen und Verleumdung und setzt ihrem Weltbild damit schwer überwindbare Grenzen.

Um dem entgegenzuwirken, sollen Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, dem Inhalt abweichende und konträre Vorschläge zu tätigen. Auf diese Weise sollen auch andere Meinungen zugelassen werden, um Wege hinaus aus der „Bubble“ zu bieten bzw. diese im besten Fall gar nicht erst entstehen zu lassen. Denn ohne gesetzliche Vorgaben werden die verantwortlichen Firmen nichts dergleichen unternehmen, auch wenn ihnen die fatale Kehrseite ihrer Algorithmen bewusst ist – dafür verdienen sie zu viel an der aktuellen Vorgehensweise. Hauptziel dieser Forderung ist klar das Verhindern einer weiteren Radikalisierung unserer Gesellschaft.

Als weiterer positiver Effekt kann sich zudem eine Stärkung der menschenwürdigen Meinungsvielfalt einstellen, denn auch diesen Meinungen würden die Meinungen anderer (angrenzenden) Gruppen angezeigt werden. Auf diese Weise würde man öfter in Kontakt mit den Wirklichkeiten von Personen kommen, die nicht dem direkten Familien- und Freundeskreis angehören. Dies weitet den Horizont und fördert damit auch menschenwürdigen Diskurs