AntragstellerInnen:
Jusos Oberbayern
Einordnungspflicht von Wahlumfragen
Die Jusos setzen sich auf geeigneten Ebenen für eine Einordnungspflicht von Wahlumfragen und Prognosen
in der öffentlichen Berichterstattung ein. Dies umfasst jegliche Art der Veröffentlichung von Wahlumfragen
und Prognosen. Diese sollen als solche gekennzeichnet werden müssen, darüber hinaus soll es jeder/jedem
ermöglicht werden, die Entstehung der jeweiligen veröffentlichten Umfrage oder Prognose und die jeweiligen
Hintergründe auf einer oberflächlichen, leicht zugänglichen Ebene nachzuvollziehen.
Begründung:
Für viele Menschen sind Wahlumfragen die Grundlage für die Wahlentscheidung. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionsoptionen sind Umfragen oft ausschlaggebend für die endgültige Stimmenvergabe der wählenden Bevölkerung.
Gleichzeitig suggerieren Wahlumfragen aber, dass der Ausgang der Wahl bereits abzusehen sei, die Bedeutung der eigenen Stimme wird dadurch entwertet. Dies ist an diversen Stellen in Kommentarspalten der sozialen Medien ersichtlich, wo Menschen von „Manipulation“ oder Ähnlichem sprechen. Es entsteht bei manchen
Menschen das Gefühl, dass die Ergebnisse der Wahl bereits feststünden und ihre Stimmabgabe keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis haben kann.
Darüber hinaus gibt es bei Umfragen im Wahlkontext immer wieder tendenziöse Fragestellungen. Insbesondere hier ist es notwendig, den Entstehungsprozess und die Hintergründe der Umfrage einsehen zu können.
Beispielsweise in Onlinemedien ist eine Erläuterung der Hintergründe auf einer verlinkten Seite oder in einem
Popup einfach umzusetzen, Printmedien oder Rundfunk bzw. Fernsehen haben ebenfalls die Möglichkeit auf
ihre jeweiligen Online-Präsenzen hinzuweisen.
Antragsteller*innen
Jusos Oberbayern
E-Mail:
buero@jusos-obb.de
Telefon:
089/26023090
Änderungsanträge
Status |
Kürzel |
Zeile |
AntragstellerInnen |
Text |
PDF |
angenommen
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ÄD2-1
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1
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Jusos Oberbayern
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Ergänze Adressat*innen: Juso-Bundeskongress
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angenommen
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ÄD2-2
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1
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Jusos Niederbayern
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Ändere Titel in „Offenlegungspflicht der Methoden für Wahlumfragen und Prognosen“
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angenommen
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ÄD2-3
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1
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Jusos Niederbayern
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Ersetze Z.1 „Einordnungspflicht von … nachzuvollziehen.“ Durch „Offenlegungspflicht der zugrunde liegenden Methoden von Wahlumfragen und Prognosen in der öffentlichen Berichterstattung sowie bei der Veröffentlichung entsprechender Umfragen und Prognosen ein. Dabei müssen Wahlumfragen und Prognosen künftig deutlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem sind bei jeglicher Publikation zu Wahlumfragen und Prognosen die Methoden, welche zur Errechnung und Schätzung der Ergebnisse verwendet wurden, öffentlich zu machen. Die öffentliche Berichterstattung hat auf die methodischen Hintergründe zu verweisen und in allgemein leicht verständlicher Weise wiederzugeben.“
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