Wenn auf eine Person mehr als ein Personenkraftwagen zugelassen wurde, soll für jeden weiteren Personenkraftwagen ein höherer Steuersatz gelten, eine Art „Zweitwagensteuer“.
Begründung:
Gerade in bevölkerungsdichten Regionen ist Lebens- und Gestaltungsraum Mangelware. Für manche Menschen mag ein Auto zum Erledigen alltäglicher Geschäfte unentbehrlich sein, allerdings bieten mehrere Personenkraftwagen pro Person keinen Mehrwert. Deshalb soll für jeden weiteren auf eine Person zugelassenen Wagen ein viel höherer Steuersatz gelten. Einerseits soll dies zu Platzersparnissen, andererseits zum Umdenken führen, aber auch der Ausbau des ÖPNV kann so finanziell besser gestaltet werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unbehandelt | ÄV3-1 | 2 | Jusos Mittelfranken | Ergänze: “Ausnahmen hiervon sollen nur für zu kommerziellen Zwecken erforderlichen Sonderfahrzeugen gemacht werden. Die Erforderlichkeit ist von der betroffenen Person nachzuweisen.“ |