Zur Stärkung der Finanzkraft unserer Kommunen fordern wir:
• Kommunen soll es zustehen, freiwillige Leistungen zu bewilligen, auch wenn es
die Kassenlage der Stadt oder der Marktgemeinde nicht zulässt. Möglich wäre hier das Errichten eines Fonds auf Bundeseben oder auf Landesebene, bei der vergleichsweise finanzschwache Kommunen bis zu 15% ihrer erweiterten Gewerbesteuer zur Verwendung für freiwillige Leistungen ausbezahlt bekommen. Finanziert werden können die Fonds entweder über die Vermögenssteuer (Bundesfonds) oder einer gerechten Erbschaftssteuer (Landesfonds). Zudem muss der Begriff der freiwilligen Leistung abgeschafft werden und durch „solidarische kommunale Leistung“ ersetzt werden.
Außerdem muss bei dieser Gelegenheit dem geltenden Beschluss der Jusos-Bayern Nachdruck verleihen werden:
• Die Gewerbesteuer muss dringend erweitert werden „eine Verbreiterung der Einnahmebasis der Kommunen“ zur Folge haben. Die Jusos Bayern fordern zu Recht die Ausweitung der Gewerbesteuer um die so genannten „Katalogberufe“ (§18 EStG) worunter unter anderem Rechtsanwält*innen, niedergelassene Ärzt*innen und approbierte Psychotherapeut*innen und Zahnmediziner*innen, Notar*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zählen.
Zur Entlastung aller Bürger*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf einen Antrag zur Kostenfreiheit bei Krippen- und Kindertagesstättenplätzen in den bayerischen Landtag einzubringen.
Bei der Thematik des sozialen Wohnungsbaus wurde in den vergangenen Jahren erheblicher Raubbau begangen, was sich direkt auf die Bürger*innen auswirkt. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Darüber hinaus fordern wir:
- Einen kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, der sich am tatsächlichen örtlichen Bedarf orientiert
- Entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. über die kfW)
- Einen bayerischen Fonds zur Förderung kommunalem undgenossenschaftlichen Wohnungsbau
- Einen im Ministerium zuständigen Beauftragten der Staatsregierung für dieBedarfsberechnung und Umsetzungskontrolle des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus.Die Kreisumlage und die Bezirksumlage sind Umverteilungsmechanismen kommunaler Finanzen. Da diese beiden Umlagen auch von den Konservativen anerkannt sind, gelten diese weder als sozialistisches Teufelszeug, noch stehen diese beiden Umlagen im Verdacht, den reichen Kommunen etwas nehmen zu wollen. Allerdings bleiben bei diesem Finanzierungmodell die finanzschwächeren ländlichen Regionen in Bayern wie Rottal-Inn oder Freyung-Grafenau weiterhin, im Gegensatz zu den finanzkräftigeren Landkreisen in den Metropolregionen wie München und Nürnberg, zu abhängig von den Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern. Da die Schlüsselzuweisungen lediglich die Defizite ausgleichen, nicht aber echte Gleichheit gegenüber reicheren Landkreisen zur Folge haben, bleibt das Ungleichgewicht bei der finanziellen Entwicklung in den Kommunen nach wie vor bestehen. Bei dieser Gelegenheit muss zudem auf die Bezirksumlage eingegangen werden. Wie der Bezirk Oberbayern richtigerweise anmerkt, handelt es sich hier wahrlich um eine offensichtliche Problematik: „Die Entwicklung der Umlagekraftzahlen und des ungedeckten Bedarfs (= Bezirksumlage) zeigt das Dilemma eines rein umlagefinanzierten Haushaltes auf. Die Bezirksumlage, die zu über 90 Prozent Sozialhilfeleistungen zu finanzieren hat, ist seit 1974 weitaus stärker gestiegen als die Umlagekraft“. Aus sozialistischer Sicht kann nicht das Vorhandensein kommunaler Finanzmittel über die Gewährleistung von Sozialhilfeleistungen entscheiden. Sozialhilfeleistungen müssen vielmehr aus der Gesamtheit der Steuerzahler*innen, also auch den Einnahmen aus Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer, finanziert werden. Es ist unsolidarisch, wenn sich das Spektrum des Finanzkapitals nicht oder nur untergeordnet an den Sozialhilfeleistungen der bayerischen Regierungsbezirke beteiligt. Besonders betroffen sind bayerische Regionen, die durch den Wegzug junger Menschen bereits in ihrer Zukunftsfähigkeit gefährdet sind. Durch die fehlenden Investitionen verstärkt sich das Problem der alternden Bevölkerungsstruktur. Daher bedarf es der Etablierung zusätzlicher Finanzzuweisungsmechanismen, beispielsweise eines Fonds zur Finanzierung freiwilliger Leistungen über das erweiterte Gewerbesteuerniveau hinaus, um der Divergenz der Landkreise entgegen zu treten. Ohne ein entsprechendes Gegensteuern ist ein weiteres Auseinanderdriften der Landkreise und kreisfreien Städte zu erwarten, da finanzstarke Kreise mittels freiwilliger Leistungen Arbeitskräfte wie Arbeitgeber*innen anlocken und damit Abwanderungen aus den finanzschwächeren Kreisen begünstigen. Der sich dadurch verstärkende Effekt der Gewerbesteuerpolarisierung tut sein Übriges, um letztlich das Gefälle zwischen Stadt (einschließlich Metropolregion) und ländlichem Raum unumkehrbar werden zu lassen. Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag von Gewerbetreibenden erhobene kommunale Steuer. In der Vergangenheit machten einerseits die Liberalen als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble von sich reden, diese für die Kommunen so wichtige Einnahmequelle abzuschaffen. Die Forderung der Jusos soll die Gewerbesteuereinnahmen deutlich ausweiten, was besonders kleineren Gemeinden und mittleren Städten besonders zugutekommen dürfte. Außerdem sind Kommunen besonders bei Energiekonzernen in der Gefahr, eine beachtlicheGewerbesteuerrückerstattung zu tätigen, mit einer Verzinsung von für die heutige Zeit horrenden sechs Prozent. Wer diese Möglichkeit der „sicheren“ Rendite für solvente Unternehmen nicht zumindest auf den zweiten Blick erkennt, kann sich gleich von den Konzernen einlullen lassen. Auf der anderen Seite würden besonders die wohlhabenderen Kommunen auf eine erhebliche Einnahmequelle verzichten und auf einen vermutlich schlechter gefüllten Umlagetopf zurückgreifen müssen. Reiche Kommunen enteignen, klingt gut? Mitnichten! Besonders die über Jahrzehnte etablierten freiwilligen Leistungen der Kommunen, wie das Kulturzentrum, das Freizeitgelände, das Schwimmbad, die städtische Musikschule, die kostenlose Betreuung in Kindertagesstätten, würden durch diese Maßnahme zu Nichte gemacht. Das Gewähren von freiwilligen Leistungen der Kommune ist bereits eine Umverteilung im engsten Sinne. Öffentliche Güter werden allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt, der Zugang zu Kultur und Bildung niedrigschwelliger gestaltet und die persönliche monetäre Potenz eines jeden Menschen tritt in die Nachrangigkeit.
Damit nicht weiterhin reichere und ärmere Kommunen in direkter Konkurrenz stehen, fordern wir die Einführung von solidarischen kommunalen Leistungen.
Die Schuldenbremse ist ein gesetzlich verankerter Mechanismus, der abzulehnen ist. Aus sozialistischer Sicht bedarf es aber auf jeden Fall noch zwei weiterer großer Schritte, damit ernsthaft von einer Umverteilung in den Kommunen gesprochen werden kann.
Als der wahrscheinlich am gewichtigsten wirkenden Umverteilungsmechanismus der Kommunen, gemessen an der Wirkung auf den jeweils betroffenen Menschen, darf der soziale Wohnungsbau bezeichnet werden. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Die Forderung, die dringend einer Anwendung bedarf, kann in zwei Schwerpunkte unterteilt werden:
• Höhere Zuschüsse (Bsp.KfWMittel) für gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften und Kommunen, sodass diese die notwendigen Sanierungsarbeiten auch durchführen können, ohne dass die vorhandene Mieter*innen verdrängt werden.
• Eine professionelle Beratung der Wohnbauunternehmen und Kommunen vor Ort zum Thema Fördermöglichkeiten im kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnbausektor. Menschen, welchen der nach kapitalistischen Regeln gestaltete freie Wohnungsmarkt, wegen der zu geringen Kapitalausstattung nicht mehr als Nachfrager*innen zur Verfügung stehen, wird durch geförderten Wohnungsbau eine Chancengerechtigkeit gewährt. Durch die Umverteilung mittels sozialem bzw. gefördertem Wohnungsbau soll Menschen in Bayern zukünftig ermöglicht werden, dass sie sich aus freien Stücken für das Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheiden können.
Dies führt zwei positive Effekte mit sich: Auf der einen Seite wird dem kapitalistischen Wohnungsmarkt die Fessel angelegt, da sie nun nicht mehr die Situation von Menschen in prekären Lebenslagen ausnutzen und die zusätzlichen staatlichen Sozialleistungen an sich reißen kann und andererseits den Menschen nicht mehr das Gefühl gegeben wird, dass sie durch das Gewähren von Wohngeld ein „Sozialfall“ sind. Geförderter Wohnraum darf niemals zum Spielball zwischen Bedürftigen werden, wie dies aktuell teilweise von konservativen und nationalen politischen Kräften gehandhabt wird. Sozialer bzw. geförderter Wohnraum trägt dann zur Umverteilung bei, wenn neben der Alleinerziehenden, Mindestrentner*innen, Sozialarbeitsstudent*innen oder Maschinenbaustudent*innen sowie anerkannte Asylsuchende aus Syrien Platz in einer Wohnung finden können.
Zur Stärkung der Finanzkraft unserer Kommunen fordern wir:
• Kommunen soll es zustehen, freiwillige Leistungen zu bewilligen, auch wenn es
die Kassenlage der Stadt oder der Marktgemeinde nicht zulässt. Möglich wäre hier das Errichten eines Fonds auf Bundeseben oder auf Landesebene, bei der vergleichsweise finanzschwache Kommunen bis zu 15% ihrer erweiterten Gewerbesteuer zur Verwendung für freiwillige Leistungen ausbezahlt bekommen. Finanziert werden können die Fonds entweder über die Vermögenssteuer (Bundesfonds) oder einer gerechten Erbschaftssteuer (Landesfonds). Zudem muss der Begriff der freiwilligen Leistung abgeschafft werden und durch „solidarische kommunale Leistung“ ersetzt werden.
Außerdem muss bei dieser Gelegenheit dem geltenden Beschluss der Jusos-Bayern Nachdruck verleihen werden:
• Die Gewerbesteuer muss dringend erweitert werden „eine Verbreiterung der Einnahmebasis der Kommunen“ zur Folge haben. Die Jusos Bayern fordern zu Recht die Ausweitung der Gewerbesteuer um die so genannten „Katalogberufe“ (§18 EStG) worunter unter anderem Rechtsanwält*innen, niedergelassene Ärzt*innen und approbierte Psychotherapeut*innen und Zahnmediziner*innen, Notar*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zählen.
Zur Entlastung aller Bürger*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf einen Antrag zur Kostenfreiheit bei Krippen- und Kindertagesstättenplätzen in den bayerischen Landtag einzubringen.
Bei der Thematik des sozialen Wohnungsbaus wurde in den vergangenen Jahren erheblicher Raubbau begangen, was sich direkt auf die Bürger*innen auswirkt. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Darüber hinaus fordern wir:
- Einen kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, der sich am tatsächlichen örtlichen Bedarf orientiert
- Entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. über die kfW)
- Einen bayerischen Fonds zur Förderung kommunalem undgenossenschaftlichen Wohnungsbau
- Einen im Ministerium zuständigen Beauftragten der Staatsregierung für dieBedarfsberechnung und Umsetzungskontrolle des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus.Die Kreisumlage und die Bezirksumlage sind Umverteilungsmechanismen kommunaler Finanzen. Da diese beiden Umlagen auch von den Konservativen anerkannt sind, gelten diese weder als sozialistisches Teufelszeug, noch stehen diese beiden Umlagen im Verdacht, den reichen Kommunen etwas nehmen zu wollen. Allerdings bleiben bei diesem Finanzierungmodell die finanzschwächeren ländlichen Regionen in Bayern wie Rottal-Inn oder Freyung-Grafenau weiterhin, im Gegensatz zu den finanzkräftigeren Landkreisen in den Metropolregionen wie München und Nürnberg, zu abhängig von den Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern. Da die Schlüsselzuweisungen lediglich die Defizite ausgleichen, nicht aber echte Gleichheit gegenüber reicheren Landkreisen zur Folge haben, bleibt das Ungleichgewicht bei der finanziellen Entwicklung in den Kommunen nach wie vor bestehen. Bei dieser Gelegenheit muss zudem auf die Bezirksumlage eingegangen werden. Wie der Bezirk Oberbayern richtigerweise anmerkt, handelt es sich hier wahrlich um eine offensichtliche Problematik: „Die Entwicklung der Umlagekraftzahlen und des ungedeckten Bedarfs (= Bezirksumlage) zeigt das Dilemma eines rein umlagefinanzierten Haushaltes auf. Die Bezirksumlage, die zu über 90 Prozent Sozialhilfeleistungen zu finanzieren hat, ist seit 1974 weitaus stärker gestiegen als die Umlagekraft“. Aus sozialistischer Sicht kann nicht das Vorhandensein kommunaler Finanzmittel über die Gewährleistung von Sozialhilfeleistungen entscheiden. Sozialhilfeleistungen müssen vielmehr aus der Gesamtheit der Steuerzahler*innen, also auch den Einnahmen aus Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer, finanziert werden. Es ist unsolidarisch, wenn sich das Spektrum des Finanzkapitals nicht oder nur untergeordnet an den Sozialhilfeleistungen der bayerischen Regierungsbezirke beteiligt. Besonders betroffen sind bayerische Regionen, die durch den Wegzug junger Menschen bereits in ihrer Zukunftsfähigkeit gefährdet sind. Durch die fehlenden Investitionen verstärkt sich das Problem der alternden Bevölkerungsstruktur. Daher bedarf es der Etablierung zusätzlicher Finanzzuweisungsmechanismen, beispielsweise eines Fonds zur Finanzierung freiwilliger Leistungen über das erweiterte Gewerbesteuerniveau hinaus, um der Divergenz der Landkreise entgegen zu treten. Ohne ein entsprechendes Gegensteuern ist ein weiteres Auseinanderdriften der Landkreise und kreisfreien Städte zu erwarten, da finanzstarke Kreise mittels freiwilliger Leistungen Arbeitskräfte wie Arbeitgeber*innen anlocken und damit Abwanderungen aus den finanzschwächeren Kreisen begünstigen. Der sich dadurch verstärkende Effekt der Gewerbesteuerpolarisierung tut sein Übriges, um letztlich das Gefälle zwischen Stadt (einschließlich Metropolregion) und ländlichem Raum unumkehrbar werden zu lassen. Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag von Gewerbetreibenden erhobene kommunale Steuer. In der Vergangenheit machten einerseits die Liberalen als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble von sich reden, diese für die Kommunen so wichtige Einnahmequelle abzuschaffen. Die Forderung der Jusos soll die Gewerbesteuereinnahmen deutlich ausweiten, was besonders kleineren Gemeinden und mittleren Städten besonders zugutekommen dürfte. Außerdem sind Kommunen besonders bei Energiekonzernen in der Gefahr, eine beachtlicheGewerbesteuerrückerstattung zu tätigen, mit einer Verzinsung von für die heutige Zeit horrenden sechs Prozent. Wer diese Möglichkeit der „sicheren“ Rendite für solvente Unternehmen nicht zumindest auf den zweiten Blick erkennt, kann sich gleich von den Konzernen einlullen lassen. Auf der anderen Seite würden besonders die wohlhabenderen Kommunen auf eine erhebliche Einnahmequelle verzichten und auf einen vermutlich schlechter gefüllten Umlagetopf zurückgreifen müssen. Reiche Kommunen enteignen, klingt gut? Mitnichten! Besonders die über Jahrzehnte etablierten freiwilligen Leistungen der Kommunen, wie das Kulturzentrum, das Freizeitgelände, das Schwimmbad, die städtische Musikschule, die kostenlose Betreuung in Kindertagesstätten, würden durch diese Maßnahme zu Nichte gemacht. Das Gewähren von freiwilligen Leistungen der Kommune ist bereits eine Umverteilung im engsten Sinne. Öffentliche Güter werden allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt, der Zugang zu Kultur und Bildung niedrigschwelliger gestaltet und die persönliche monetäre Potenz eines jeden Menschen tritt in die Nachrangigkeit.
Damit nicht weiterhin reichere und ärmere Kommunen in direkter Konkurrenz stehen, fordern wir die Einführung von solidarischen kommunalen Leistungen.
Die Schuldenbremse ist ein gesetzlich verankerter Mechanismus, der abzulehnen ist. Aus sozialistischer Sicht bedarf es aber auf jeden Fall noch zwei weiterer großer Schritte, damit ernsthaft von einer Umverteilung in den Kommunen gesprochen werden kann.
Als der wahrscheinlich am gewichtigsten wirkenden Umverteilungsmechanismus der Kommunen, gemessen an der Wirkung auf den jeweils betroffenen Menschen, darf der soziale Wohnungsbau bezeichnet werden. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Die Forderung, die dringend einer Anwendung bedarf, kann in zwei Schwerpunkte unterteilt werden:
• Höhere Zuschüsse (Bsp.KfWMittel) für gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften und Kommunen, sodass diese die notwendigen Sanierungsarbeiten auch durchführen können, ohne dass die vorhandene Mieter*innen verdrängt werden.
• Eine professionelle Beratung der Wohnbauunternehmen und Kommunen vor Ort zum Thema Fördermöglichkeiten im kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnbausektor. Menschen, welchen der nach kapitalistischen Regeln gestaltete freie Wohnungsmarkt, wegen der zu geringen Kapitalausstattung nicht mehr als Nachfrager*innen zur Verfügung stehen, wird durch geförderten Wohnungsbau eine Chancengerechtigkeit gewährt. Durch die Umverteilung mittels sozialem bzw. gefördertem Wohnungsbau soll Menschen in Bayern zukünftig ermöglicht werden, dass sie sich aus freien Stücken für das Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheiden können.
Dies führt zwei positive Effekte mit sich: Auf der einen Seite wird dem kapitalistischen Wohnungsmarkt die Fessel angelegt, da sie nun nicht mehr die Situation von Menschen in prekären Lebenslagen ausnutzen und die zusätzlichen staatlichen Sozialleistungen an sich reißen kann und andererseits den Menschen nicht mehr das Gefühl gegeben wird, dass sie durch das Gewähren von Wohngeld ein „Sozialfall“ sind. Geförderter Wohnraum darf niemals zum Spielball zwischen Bedürftigen werden, wie dies aktuell teilweise von konservativen und nationalen politischen Kräften gehandhabt wird. Sozialer bzw. geförderter Wohnraum trägt dann zur Umverteilung bei, wenn neben der Alleinerziehenden, Mindestrentner*innen, Sozialarbeitsstudent*innen oder Maschinenbaustudent*innen sowie anerkannte Asylsuchende aus Syrien Platz in einer Wohnung finden können.