Pflegekinder sind verpflichtet, bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, beispielsweise Ausbildungsvergütungen, als Kostenbeitrag abzugeben. Wir sehen dies als unsozial und unsolidarisch an und fordern eine Abschaffung des §94 VI SGB VIII.
Junge Erwachsene, die ins Berufsleben eingestiegen sind, müssen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt abtreten, der bis zu 75% des Einkommens betragen kann. Hier bedient sich der Staat bei Heranwachsenden, die gerade lernen Verantwortung zu übernehmen. Die Begründung für diese horrenden Abgaben ist, dass die Pflegeeltern Bezüge für das Pflegekind erhalten. Hat das Pflegekind nun ein eigenes Einkommen, so holt sich der Staat hier Geld zurück. Dies widerspricht nicht nur unserem Solidaritätsprinzip, man kündigt es hier für die mitunter Schwächsten unserer Gesellschaft regelrecht auf! Das Pflegekind kann nichts dafür, in einer Pflegefamilie aufzuwachsen. Darüber hinaus erscheint es kontraintuitiv, gerade die Azubis zu belasten. Hierdurch wird die Abhängigkeit der Pflegekinder von den Pflegeeltern verfestigt. Während beispielsweise bei der Bafög-Berechnung das Azubi-Einkommen der Geschwister beim Einkommen der Eltern angerechnet werden, da der Staat davon ausgeht, dass die Azubis weniger Geld von ihren Eltern benötigen und diese damit mehr Einkommen zur Verfügung haben, zelebriert man bei Pflegekindern eine Abhängigkeit von den Pflegeeltern. Wir Jusos stehen dafür, dass gute Arbeit gerecht entlohnt werden soll. Es kann nicht richtig sein Jugendlichen zu vermitteln, dass sie von beispielsweise 800€ Ausbildungsvergütung nur 200€ behalten dürfen, während die Arbeit der Mit-Azubis mit dem vollen Betrag entlohnt wird. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) wurde in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene versucht, den Kostenbeitrag auf 50% abzusenken und Freibeträge einzuführen. Das Gesetz wurde jedoch vom Bundesrat nicht angenommen. Diese Punkte waren zwar grundsätzlich begrüßenswert, gehen uns jedoch nicht weit genug. Wir fordern deshalb die Abschaffung des §94 VI SGB VIII um arbeitenden Pflegekindern gerechten Lohn zu ermöglichen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unklar | ÄA3-2 | 6 | Jusos Unterfranken |
Ändere ab in „das die Reformierung des Psychotherapeutengesetzes mit Nachdruck in die Umsetzung gebracht wird“. |
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angenommen | ÄA3-6 | 6 | Jusos Oberbayern |
Ersetze Z6ff “Die Begründung“ bis Z. 8 “zurück“ durch: “Wir halten eine Beteiligung der Jugendlichen an den Lebenshaltungskosten und den Kosten für die stationäre Jugendhilfemaßnahme grundsätzlich für richtig. Dennoch ist die finanziellen Belastung der Jugendlichen mit 75% des Einkommens zu hoch.“ |
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angenommen | ÄA3-7 | 9 | jusos oberbayern |
Z. 9 Ersetze “Das Pflegekind kann“ durch “Jugendliche können“ |
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angenommen | ÄA3-8 | 10 | jusos oberbayern |
Ergänze in Z. 10 nach “Pflegefamilie“ “oder in einem Heim“ |
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angenommen | ÄA3-9 | 10 | jusos Oberbayern |
Z.10 ff: Ersetz von “hierzu“ bis Z.14 “Pflegeeltern“ durch “Hierdurch wird die Unabhängigkeit der Jugendlichen stark eingeschränkt und so der Start in ein eigenständiges Leben erschwert.“ |
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angenommen | ÄA3-10 | 17 | jusos oberbayern |
Ersetze Z. 17 ff ab “mit dem Gesetz“ bis Ende des Antrags durch “Wir fordern deshalb eine Anpassung des §94 VI SGB VIII entsprechend der Beschlusslage des Landesheimrates Bayern: Die Heranziehung soll den Anteil von 50% des Einkommens keinesfalls überschreiten. Darüber hinaus soll ein Freibetrag von 250 Euro im Monat im Eigentum und zur freien Verfügung des jungen Menschen verbleiben.“ |
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angenommen | ÄA3-4 | Z1 | jusos Oberbayern |
Ergänze nach “Pflegekinder“ durch “Heranwachsende in der stationären Jugendhilfe“ |
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angenommen | ÄA3-5 | Z2ff | jusos Oberbayern |
Z2 ff.: Streiche von \“wir\“ bis Z.5 \“kann\“ |