Die Diskussion um Dresscodes, um erlaubte oder angemessene Kleidung ist keine neue an bayerischen Schulen. Gerade in dieser Frage beobachten wir die Ausnutzung von
Machtunterschieden und die Verstärkung diskriminierender Strukturen. Kleiderordnungen und Verbote einzelner Kleidungsstücke sollen an vielen Schulen darauf abzielen eine angeblich freizügige Kleiderwahl – gerade von FLINTA*s (Frauen, Lesben, Interntersexuelle, Nicht-Binäre, Transsexuelle und Agender* Personen) – zu verhindern. Begründet wird das oftmals mit sehr fragwürdigen Thesen, die auf einer sehr heteronormativen, patriarchalen und männlich dominierten Sichtweise basieren: Argumentationsmuster, wie beispielsweise einer „Ablenkung von männlichen Schülern und Lehrern“ hin zum Vorwurf einer „Provokation von sexistischen
Äußerungen und Handlungen des männlichen Geschlechts“, wird FLINTA*s darüber hinaus
„unangepasste Selbstdarstellung und Wichtigtuerei“ vorgeworfen. Dies sind übliche
Rechtfertigungen von Kleidungsvorschriften seitens der Schulleitungen. Mit derartigen
Begründungen wird das Ausmaß des Problems doch sehr deutlich: Schuld an sexistischen Vorfällen wären demzufolge diejenigen, die es eben durch ihre „Freizügigkeit“ provoziert und somit verursacht hätten. Das ist eine klassische Schuldumkehr im Sinne des Victim-Blamings, der Täter-Opfer-Umkehr, Slut-Shamings und der Rape-Culture (Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt als gesellschaftlich toleriertes und geduldetes Verhalten). Die Freiheit anzuziehen, worauf auch immer mensch Lust hat, sollte niemals durch Lehrer*innen, Ministerien oder die ominöse Schulgemeinschaft beschränkt werden, denn darin offenbart sich lediglich die Beschränktheit des Denkens derjenigen, die meinen, zu wenig Stoff sei ein Problem. Die
Körperlichkeit eines Menschen ist ein Faktum und keine Aufforderung. Das Problem ist nicht die Kleidung , das Problem ist und bleibt eine sexistische Einstellung der Gesellschaft, die vor allem den weiblichen Körper primär als Sexualobjekt sieht. Diese Sichtweise ist von Grund auf falsch und muss deshalb beendet werden. Hierbei ist ein Zwang zu bestimmter Kleidung der falsche Weg, da dadurch nicht das eigentliche Problem angegangen wird, sondern nur Symptombekämpfung stattfindet.
Das Problem hierbei ist demnach nicht die Kleidung einer Person, das Problem ist ganz klar Sexismus! Sexistische Vorfälle müssen durch die Eindämmung sexistischen, chauvinistischen, patriarchalen und heteronormativen Gedankenguts bekämpft werden, nicht durch eine Drangsalierung, Herabwürdigung und Diskriminierung der Opfer.
Ein weiteres großes Problem von Kleidungsvorschriften können vergeschlechtlichte Vorgaben bei
Schulkleidung oder Schuluniformen sein, die besonders für TIN* Personen (Trans, Inter, NonBinary) einen Leidensdruck hervorrufen können, da ihnen vorgeschrieben wird, welche Art von Kleidungsstücken sie zu tragen haben und diese nicht zur eigenen Geschlechtsidentität passen.
Abgesehen davon sind derartige Kleidervorschriften eine Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das Recht auf Entfaltung ist aber kein Recht auf Hass. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zählt nicht hinein, innerhalb dieses Rahmens gilt deshalb: Jeder Mensch soll so leben dürfen, wie er*sie es möchte. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung. Jeder Mensch soll sich so definieren können, wie er*sie eben möchte. Wir fordern deshalb, dass Kleiderordnungen, die vor allem darauf abzielen,
Kleidungsstücke die primär von FLINTA*s getragen werden, zu verbieten, im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht weiter zugelassen und ein entsprechendes Verbot festgeschrieben wird.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unbehandelt | ÄB5-2 | 5 | Jusos Schwaben |
In Zeile 5: „Transsexuelle“ mit „trans*“ ersetzen |
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unbehandelt | ÄB5-1 | 35 | Jusos Oberbayern | Füge ein: Zeile 35 nach “Menschenfeindlichkeit zählt nicht hinein” “und deswegen soll Kleidung, die explizit menschenfeindliche Botschaften transportiert, verboten werden können. und ersetze “, innerhalb dieses Rahmens gilt deshalb:“ durch “Innerhalb dieses Rahmens gilt aber:“ |