Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Eine dieser Personengruppen sind Säuglinge, Babys und Kleinkinder. In Sachen Ernährung sind diese ihren Eltern ausgeliefert. Doch die Nahrung, die man kaufen kann, ist oft nicht so qualitativ wie sie angepriesen wird. Hierbei muss zwischen Milchpulver, Brei zum anrühren und Brei Gläschen unterschieden werden.
Bei vielen Breisorten zum Anrühren wird unnötig Zucker zugesetzt. Diese Art Brei ist in der Regel aus Getreide, zum Teil mit getrockneten Früchten oder Schokolade versetzt. Es gibt Hersteller, bei dem ein reiner Dinkel Brei 30 Gramm Zucker auf 100 Gramm Brei enthält und wieder andere Hersteller, die mit 5 Gramm Zucker auskommen. Zucker ist ein Energielieferant für den Körper. Das führt dazu, dass Babys zu viel Energie haben, welche sie nicht rauslassen können, da besonders in den ersten Monaten die Bewegungsfähigkeit noch nicht erlernt ist. Dies erzeugt Schlafstörungen, die Kinder werden nicht Müde nach der Mahlzeit, und sie gewöhnen sich an den süßen Geschmack. So entstehen Aussagen wie „Mein Kind will kein Gemüse essen!“ Der Zuckerüberschuss sorgt zudem für ein zu rasches Zunehmen und Dickwerden, da kein langanhaltendes Sättigungsgefühl entsteht. Die Kinder können so auch überfüttert werden.
Babys können sich nicht wehren und eigene bewusste Ernährungsentscheidungen fällen. Sie haben gegenüber ihren Bezugspersonen ein bedingungsloses Vertrauen. Freilich kann man sagen, dass die Verantwortung bei den sorgeberechtigten Personen liegt. Doch nicht jede*r kann mit den klein gedruckten und oft sehr technischen und fachlichen Nahrungsangaben auf Verpackungen umgehen. Auch die Formel teurer ist gleich besser ist trügerisch. So wird in allen Preissegmenten vor allem beim Milchpulver auf das günstige Palmöl zurückgegriffen, um die Marge zu erhöhen. Palmöl wird aus der in riesigen Plantagen angebauten Palmölpflanze gewonnen. Für deren Anbau werden enorm große Flächen des Regenwaldes gerodet. Das schadet dem weltweiten Ökosystem.
Daher fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne für alle werdenden und jungen Eltern durch die BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, in Zusammenarbeit mit Kinderärzt*innen und Hebammen. Diese soll in diesem Zusammenhang eine Art Gütesiegel für
Kinder und Babynahrung erstellen. Das Gütesiegel soll Eltern helfen sich im Pulver und Gläschen
Wirrwarr zurecht zu finden und leichter zu erkennen welche Nahrung wirklich das Beste für das Kind ist. Als Bemessungsgrundlage sollen vor allem die Zuckermenge und der Einsatz von Palmöl herangezogen werden. Zudem fordern wir die Einführung einer Zuckersteuer für diese
Produkte. Diese sollte sich nach dem britischen Modell richten. Konkret ist das eine Steuer von 0,20 Euro pro Liter, wenn das Produkt mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält. Bei mehr als acht Gramm soll sich die Abgabe auf 0,27 Euro belaufen. Die Erfahrung in Großbritannien zeigt, dass diese Abgabe eine sehr schnelle und starke Lenkungswirkung hat.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unbehandelt | ÄU4-1 | 27 | Niederbayern | Ersetze in Zeile 27 “Palmöl“ durch “nicht kalt gepresste Öle“. (Es geht ja beim Palmöl um Umweltschutz, aber auch um die dort entstehenden Fettschadstoffe, die bei allen nicht kalt gepressten Ölen entstehen, deshalb fänden wir die Ausweitung darauf gut) |