W1 Mehr Laizismus wagen

Status:
angenommen

Deutschland ist ein multikulturelles und multiethnisches Land, indem Menschen aller Weltanschauungen, sofern sie mit den Grundsätzen des Grundgesetzes in Einklang stehen, beheimatet und fester Bestandteil dieser aufgeklärten und offenen Gesellschaft sind. Alle Bürger*innen der Bundesrepublik haben die gleichen Rechte und Pflichten. Dies gilt insbesondere bei der Glaubens- und Religionsausübung. Jedoch darf dieser individuelle Entschluss keine Folgen in ethischer, moralischer, sozialer und finanzieller Weise auf das Kollektiv der Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland haben. Besonders im Bereich des Arbeitsrechts ist diese Freiheit zu gewähren und konsequent umzusetzen. Daher fordern wir die Auflösung des Reichskirchenkonkordats und die Einführung einer allgemeinen Sozialsteuer.

In der heutigen Ausgestaltung der Beziehung der Bundesrepublik besonders zu den christlichen Kirchen ist ein Missstand vorhanden, welcher umgehend beseitigt werden muss. Vor allem die katholische Kirche ist mit rechtlichen und steuerlichen Vorteilen bedacht, welche ihr in einer freien und liberalen Welt nicht zustehen. Die Massen an Kirchenaustritten in allen Deutschen Bistümern und die fehlende Bereitschaft zu einem offenen und liberalen Kurs, vor allem im Feld der Gleichstellung aller Geschlechter, der fehlenden Akzeptanz der LGBTQIA+Community sowie der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und nicht zuletzt in der ungenügenden Bereitschaft zur lückenlosen Aufklärung aller Missbrauchsfälle sowie den notwendigen radikalen Konsequenzen daraus, zeigen, dass dieser Missstand beendet werden muss. Es ist unbegreiflich, dass Führungspersonal einer einzelnen Weltanschauung von einem säkularen Staat als Beamt*innen besoldet werden und dies ohne jeglichen Nutzen für den Staat selbst ist. Es ist unbegreiflich, dass der Staat Steuern einfordert, jedoch bei deren Verwendung keinerlei Befugnisse besitzt. Außerdem gilt nach wie vor das kirchliche Arbeitsrecht, welches in vielen Bereichen den geltenden Richtlinien des AGGs nicht entspricht.

Die Jusos Niederbayern fordern daher:

  1. Die sofortige Auflösung des Reichskirchenkonkordats von 1933 und Beendigung aller Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und jeder Kirche sowie kirchlich organisierten Gemeinschaften (Somit gilt dies nicht nur für die katholische Kirche, sondern eben auch für alle evangelischen und protestantischen Kirchen sowie freikirchlich organisierten Gemeinschaften)
    • Dies betrifft die Abschaffung der Kirchensteuer. Sozialleistungen, welche mit einem Teil der Kirchensteuer geleistet werden, sind durch eine sogenannte „allgemeine Sozialsteuer“ auszugleichen. Siehe dazu Punkt 2.
    • Beendigung des konfessionell gebundenen Religionsunterrichtes als ordentliches Schulfach in allen Jahrgangsstufen. Dieser ist durch einen allgemeinen und weltanschaulich übergreifenden Ethikunterricht zu ersetzten. Kirchlich geführte Schulen sowie konfessionell gebundene Schulen sind wie Privatschulen zu behandeln. Sie erhalten keinerlei Sonderrechte.
    • Sämtliche Bevorzugungen kirchlicher Einrichtungen in allen Bereichen sind abzuschaffen. Weiter die Aufhebung des kirchlichen Sonderweges dritter Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ist an das deutsche Arbeitsrecht anzupassen. Des Weiteren sind sämtliche Konkordatslehrstühle an den Universitäten und Hochschulen abzuschaffen.
    • Das Besitz- und Rechtsverhältnis im Bereich von Immobilien und Mobilien (wie zum Beispiel Gebäude, Wertgegenständen, Grund und Boden) muss grundsätzlich neu geregelt werden. Hier muss gelten: Der/Die Eigentümer*innen ist für sämtliche Pflichten eigenverantwortlich und hat somit unter anderem die Verpflichtung sämtliche Kosten zu übernehmen. Dabei ist er/sie jedoch zum sachgemäßen Erhalt und Verwaltung verpflichtet. Sollte nach wiederholter Aufforderung von Seiten des Staates dies nicht gewährt sein, kann hier kirchlicher Besitz zur Wahrung des Kulturgutes enteignet werden. Allgemeine Förderungen von Seiten des Staates können selbstverständlich beantragt werde. Diese sind jedoch gänzlich gleich wie Anträge Dritter zu behandeln. Von Seiten des Staates wird daher ein einmaliges Angebot den Kirchen und Gemeinschaften vorgelegt, einzelne Immobilien sowie Mobilien der öffentlichen Hand zu übergeben und damit auch sämtliche Rechte und Pflichten auf die jeweiligen Bundesländer zu übertragen. Damit geht das Hoheits- und Hausrecht auf das jeweilige Bundesland über.
  2. „Allgemeine Sozialsteuer“
    • Um im Bereich der sozialen Fürsorge und sozialen Einrichtungen eine finanzielle Versorgung weiter zu gewährleisten und gleichzeitig in diesem Bereich noch mehr Transparenz und Gleichheit aller sozialen Einrichtungen zu erzeugen, soll eine „allgemeine Sozialsteuer“ eingeführt werden.
    • Eine Verteilung dieser Gelder soll nach Qualitätskriterien vorgenommen werden. (Arbeitnehmer*innenrechte, Umwelt, Soziales usw.)
  3. Die Staatsleistungen aufgrund der Enteignungen der Kircheneigentümer im Jahr 1803 lehnen wir ab. Wir fordern die endgültige Durchführung des Ablösebefehls.