G3 Mehr Privatsphäre und Transparenz bei psychischer Vorabuntersuchung vor Verbeamtungen

Status:
unbehandelt

Wir fordern einen rechtlich festgelegten, klar strukturierten und transparenten Katalog an psychischen Erkrankungen und ihrer Schwere, welcher als Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung herangezogen wird. Zudem fordern wir die Stärkung der ärztlichen Schweigepflicht, die nur noch bei Erkrankungen im Katalog ohne Benennung des Krankheitsbildes aufgehoben werden darf.

Da die fehlende Transparenz im Bezug auf Ausschlussgründe durch psychische Erkrankungen bisher zu Unsicherheit und fehlender Therapiebereitschaft geführt hat, muss hier für deutliche Kriterien gesorgt werden. Menschen, die eine Verbeamtung anstreben, verdienen Sicherheit und klare Strukturen, die den Besuch einer Psychotherapie unterstützen.

Auch muss die Privatsphäre dieser Menschen geschützt werden, indem die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht strenger reguliert wird. Dabei sollen Therapeut:innen und Ärzt:innen nur noch bestätigen, ob bei der Vorabuntersuchung vor der Verbeamtung eine Erkrankung, die eine solche ausschließt, vorliegt ohne dabei das genaue Krankheitsbild zu benennen oder Krankheiten, die irrelevant für die Verbeamtung sind, offenzulegen.