A4 Meldepflicht der Arbeitgeber*innen von offenen Stellen

Wir fordern eine grundsätzliche Meldepflicht aller Arbeitgeber*innen für alle zu besetzenden Stellen in sämtlichen Berufsarten an die Bundesagentur für Arbeit. Die Stellenangebote sollen innerhalb von zwei Wochen online und kostenlos aufzugeben sein.

Begründung:

Mit der Stellenmeldepflicht soll jede*r Stellensuchende*r das Recht erhalten, Einsicht in offene Stellen zu erhalten um sich auf eine Arbeisstelle bewerben und demnach auch an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können.

Derzeit gibt es keine Meldepflicht für offene Stellen, sodass der Bundesagentur für Arbeit immer nur ein Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots bekannt ist. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) erhebt mit einer repräsentativen Betriebsbefragung quartalsweise die Zahl der offenen Stellen. Beispielsweise gab es im September 2013 868.000 offene Stellen. Der Bundesagentur für Arbeit waren nur 51% dieser Stellen gemeldet (Meldequote). Infolgedessen bekommen viele potentielle Bewerber*Innen gar nicht erst die Möglichkeit eine adäquate Arbeitsstelle ausfindig machen zu können.

Ferner sollen mit der Stellenmeldepflicht Arbeitnehmer*Innen ihr Potentiale besser nutzen können, da sie auf mehr respektive überhaupt auf Stellenausschreibungen mit einer Bewerbung reagieren können. Viele Arbeitsstellen werden nämlich erst gar nicht ausgeschrieben, da sie bereis vorher über Beziehungen vergeben wurden.

Jede dritte Stelle in Deutschland wird einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge über persönliche Kontakte besetzt. Somit bekommen mehr Bewerber*Innen eine Chance auf einen Arbeitsplatz.

Die Bundesagentur für Arbeit soll auf ihrer Website alle offenen Stellen darstellen. Die Stellenangebote sollen einfach zu finden, online und kostenlos aufzugeben und abzurufen sein. Von den Arbeitgeber*Innen sind alle für eine Veröffentlichung erforderlichen Angaben vollständig an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.

Jedoch sollen Stellen nicht von der Stellenmeldepflicht betroffen sein, wenn

–            diese innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns o.Ä. zu besetzen sind

–            Auszubildende im Anschluss an eine Ausbildung angestellt werden

–            die Beschäftigung maximal 14 Kalendertage andauert.

 

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄA4-3 5 Jusos Unterfranken

Streiche das Wort “Begründung“

unklar ÄA4-4 23 jusos Oberbayern

Versetze Zeile 23 bis 30 in die Forderungen ab Zeile 4

unklar ÄA4-1 27 Jusos Oberpfalz

Verschiebe Zeile 27-30 aus der Antragsbegründung in den Antrag selbst in Zeile 4

unklar ÄA4-2 27 Jusos Mittelfranken

Ergänze am Ende von Zeile 29 “oder“ und verschiebe Zeile 27 bis 30 nach Zeile 3 in den Forderungstext.