Wir fordern, dass die Sozialbehörden (ARGE, Bezirke, Sozialreferate) gesetzlich verpflichtet werden, für ihre Leistungsbezieher*innen wieder in die gesetzliche Rente einzuzahlen, so wie es bis 31.12.2010 der Fall war.
Bis 31.12.2010 wurden von den Sozialbehörden Pflichtbeiträge für die Leistungsbezieher*innen in die gesetzliche Rente eingezahlt. Seit 01.01.2011 prüft die Rentenversicherung nur noch, ob die Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Sowohl bei der Rente mit 63 als auch bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundrente werden die Beitragsjahre als wesentliche Grundlage zur Berechtigung herangezogen. Auch im Falle des Antrags auf Erwerbsminderungsrente müssen mindestens 60 Monate Beiträge eingezahlt worden sein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung haben seit dem 01.01.2011 gar nicht mehr die Chance, diese Kriterien zu erfüllen, wenn nicht auch während des Leistungsbezugs durch die Sozialbehörden in die gesetzliche Rente eingezahlt wird.
Auch und gerade im Hinblick auf Altersarmut wäre dies ein wichtiger Schritt, da es sich hier um die finanziell Schwächsten der Gesellschaft handelt.