B6 Sprache ist zum Sprechen da

Status:
unbehandelt

In unserer heutigen globalen Gesellschaft ist die Fähigkeit, neben der deutschen Sprache auch noch mindestens eine weitere (moderne) Sprache sprechen zu können, oft schon eine Voraussetzung für viele Jobs, Ausbildungen oder Studiengänge. Um die Schüler*innen hierauf vorzubereiten wird in Bayern noch nicht getan. In allen weiterführenden Schularten haben Kinder die Möglichkeit, zumindest die Grundlagen der englischen Sprache zu lernen. Der

Sprachunterricht in den verschiedenen Schularten hat zwar unterschiedliche

Anforderungsniveaus und auch die Anzahl der Unterrichtsstunden variieren hier stark, doch eine Sache haben alle Schularten leider gemeinsam: die Sprache wird vor allem auf dem Papier geübt und mündliche Sprachkompetenzen fallen hierbei runter. Das erkennt man auch, wenn man sich die Prüfungsordnung für das Bayerische Gymnasium genauer anschaut. Hier ist beispielweise lediglich vorgegeben, dass in den modernen Fremdsprachen in Jahrgangstufe 5-11 mindestens ein großer Leitungsnachweis (Schulaufgabe bzw. Klausur) und in Jahrgangstufe 12 oder 13 mindestens ein großer Leitungsnachweis in mündlicher Form eingebracht werden muss.

Um eine Sprache korrekt sprechen und aussprechen zu können, sollte man mit Personen in

Kontakt kommen, die diese bereits von Geburt an sprechen gelernt haben. So ist es in anderen

Ländern wie z. B. Japan üblich, dass englische Muttersprachler*innen in den Schulen den Schüler*innen das korrekte Sprechen und Verstehen beibringen. Hierfür gibt es eigene staatlich geförderte Programme, z. B. das sog. „JET Programm“ (Japanese English Teaching Program). In Deutschland hingegen gibt es zwar diverse Programme, um Deutschsprachigen das Lernen der englischen Sprache zu erleichtern (z.B. GTEP Programm) oder den kulturellen Austausch in Europa zu fördern (z.B. ERASMUS+) jedoch existiert kein Vergleichbares Programm, um englischsprachige Lehrer*innen in den Schulen als Teil eines kulturellen Austauschprogramms unterrichten zu lassen.

Wir fordern deshalb für alle weiterführenden Schularten in Bayern:

eine Anpassung des bayerischen Lehrplans an die neuen Anforderungen, indem mehr mündliche Sprachkompetenz gefördert wird

Kontakt mit Muttersprachler*innen, damit die Aussprache der Fremdsprache korrekt gelernt werden kann

Einrichtung eines kulturellen Sprachaustauschprogramms, welches englischen Muttersprachler*

innen die Möglichkeit gibt, in Deutschland an Schulen Schüler*innen zu unterrichten.

mindestens ein verpflichtender großer Leistungsnachweis ab dem 2. Lehrjahr einer weiteren modernen Fremdsprache in jeder Jahrgangstufe  die Einführung von Sprachfahrten, welche mindestens einmal seitens der Schule angeboten werden müssen. Diese Fahrten sollen idealerweise kostenlos angeboten werden. Falls dies aufgrund finanzieller Gegebenheiten der Schule nicht möglich ist, sollen die Kosten für finanzschwache Schüler*innen von der Schule bzw. höheren Instanzen übernommen werden.

Adressat*innen:         Juso-Landeskonferenz, Landesparteitag

Ansprechperson:        Vitus Mayr, vitus.mayr@jusos-oberfranken.de, Tel. +49151 23597936

In unserer heutigen globalen Gesellschaft ist die Fähigkeit, neben der deutschen Sprache auch noch mindestens eine weitere (moderne) Sprache sprechen zu können, oft schon eine Voraussetzung für viele Jobs, Ausbildungen oder Studiengänge. Um die Schüler*innen hierauf vorzubereiten wird in Bayern noch nicht getan. In allen weiterführenden Schularten haben Kinder die Möglichkeit, zumindest die Grundlagen der englischen Sprache zu lernen. Der

Sprachunterricht in den verschiedenen Schularten hat zwar unterschiedliche

Anforderungsniveaus und auch die Anzahl der Unterrichtsstunden variieren hier stark, doch eine Sache haben alle Schularten leider gemeinsam: die Sprache wird vor allem auf dem Papier geübt und mündliche Sprachkompetenzen fallen hierbei runter. Das erkennt man auch, wenn man sich die Prüfungsordnung für das Bayerische Gymnasium genauer anschaut. Hier ist beispielweise lediglich vorgegeben, dass in den modernen Fremdsprachen in Jahrgangstufe 5-11 mindestens ein großer Leitungsnachweis (Schulaufgabe bzw. Klausur) und in Jahrgangstufe 12 oder 13 mindestens ein großer Leitungsnachweis in mündlicher Form eingebracht werden muss.

Um eine Sprache korrekt sprechen und aussprechen zu können, sollte man mit Personen in

Kontakt kommen, die diese bereits von Geburt an sprechen gelernt haben. So ist es in anderen

Ländern wie z. B. Japan üblich, dass englische Muttersprachler*innen in den Schulen den Schüler*innen das korrekte Sprechen und Verstehen beibringen. Hierfür gibt es eigene staatlich geförderte Programme, z. B. das sog. „JET Programm“ (Japanese English Teaching Program). In Deutschland hingegen gibt es zwar diverse Programme, um Deutschsprachigen das Lernen der englischen Sprache zu erleichtern (z.B. GTEP Programm) oder den kulturellen Austausch in Europa zu fördern (z.B. ERASMUS+) jedoch existiert kein Vergleichbares Programm, um englischsprachige Lehrer*innen in den Schulen als Teil eines kulturellen Austauschprogramms unterrichten zu lassen.

Wir fordern deshalb für alle weiterführenden Schularten in Bayern:

eine Anpassung des bayerischen Lehrplans an die neuen Anforderungen, indem mehr mündliche Sprachkompetenz gefördert wird

Kontakt mit Muttersprachler*innen, damit die Aussprache der Fremdsprache korrekt gelernt werden kann

Einrichtung eines kulturellen Sprachaustauschprogramms, welches englischen Muttersprachler*

innen die Möglichkeit gibt, in Deutschland an Schulen Schüler*innen zu unterrichten.

mindestens ein verpflichtender großer Leistungsnachweis ab dem 2. Lehrjahr einer weiteren modernen Fremdsprache in jeder Jahrgangstufe  die Einführung von Sprachfahrten, welche mindestens einmal seitens der Schule angeboten werden müssen. Diese Fahrten sollen idealerweise kostenlos angeboten werden. Falls dies aufgrund finanzieller Gegebenheiten der Schule nicht möglich ist, sollen die Kosten für finanzschwache Schüler*innen von der Schule bzw.

höheren Instanzen übernommen werden.