D7 NEUFASSUNG Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ja klar, aber mit Reformen

Status:
unbehandelt

Wir bekennen uns klar und deutlich zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir verteidigen den ÖRR als wichtige Säule unserer medialen Landschaft gegen Angriffe. Gleichzeitig muss sich auch beim ÖRR etwas bewegen und es braucht Veränderung.

Aktuell erschüttern diverse Skandale – insbesondere auf der Führungsebene einzelner Landesrundfunkanstalten der ARD – die Öffentlichkeit. Berechtigterweise. Aus dem Fehlverhalten Einzelner an der Spitze aber nun Angriffe auf den ÖRR an sich zu starten ist brandgefährlich: Wer die aktuellen Skandale insbesondere beim rbb dazu ausnutzt, um am öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundpfeiler unserer demokratischen Medienlandschaft zu sägen, handelt fahrlässig, verfassungsfeindlich und kurzsichtig.

 

Der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Demokratie: Indem er unabhängig von Quoten und Reichweite finanziert wird, kann er auch Inhalte recherchieren und produzieren, die bei privatwirtschaftlichen Medien – die als Unternehmen letztlich alle gewinnorientiert arbeiten müssen – nicht möglich sind.

 

Gerade derzeit, wo Nachrichten in einem andauernden und teilweise überwältigendem Strom auf unseren digitalen Endgeräten eintreffen, übernimmt der ÖRR die Aufgabe, ausgewogen zu informieren und Einordnung und Hintergrund zu liefern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht stabil gegen Falschinformation und sichert so eine hochqualitative Versorgung mit Informationen. Die Finanzierung durch die Gesellschaft, durch eine transparente Abgabe (Rundfunkbeitrag) – keine Steuer – unterscheidet den ÖRR fundamental von anderen Medienhäusern. Während andere Medienunternehmen ihre Themenwahl und -aufbereitung für das ökonomische Überleben an Zielgruppen und Vermarktbarkeit ausrichten müssen, ist der ÖRR grundsätzlich solide finanziert und kann dadurch auch Minderheitenthemen behandeln, die sonst untergehen würden. So ist es beispielsweise möglich, den Fokus auch auf kleine Zielgruppen zu legen oder marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es eine Grundversorgung mit Information, Kulturangeboten und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformaten, die allen Menschen zugänglich gemacht werden, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist verfassungsrechtlich geschützt und staatsfern organisiert. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Länder) übernimmt die Aufgabe, unabhängig den Finanzbedarf festzulegen. Dies verhindert, dass der ÖRR zum Spielball politischer Interessen wird, die unter Androhung von Finanzkürzungen Einfluss auf das inhaltliche Angebot nehmen will.

 

Skandale im ÖRR – Aufarbeiten und Konsequenzen ziehen

Die aktuellen Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttern das Vertrauen in die Institution. Selbstverständlich verurteilen wir es – wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen des ÖRR selbst – wenn Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und das System ausnutzen. Im Fall Schlesinger hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung jedoch gezeigt, dass der Rundfunk und seine Aufsichtsorgane wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig.

 

Um derartige Skandale auch zukünftig zu vermeiden, braucht es eine bessere Ausstattung der Kontrollgremien (Rundfunkrat, Verwaltungsrat). Die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen brauchen mehr Unterstützung bei der Kontrolle der hauptamtlichen Strukturen. Das Gehalt der Intendant*innen und des Managements generell sollte maximal das 20-fache des Lohns derjenigen Person im Haus betragen, die den geringsten Lohnt bekommt. Für Dienstwägen, Spesen, etc. braucht es klarere Vorgaben und Regelungen sowie auch hausinterne Kontrollstrukturen, die Missbrauch verhindern. Auch die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung und Kontrollfunktionen ist eine Möglichkeit um solche und ähnliche Vorfälle zu vermeiden.

 

Gleichzeitig dürfen die Vorfälle nicht als Einzelfall abgetan werden, vielmehr müssen Strukturen beleuchtet und hinterfragt werden. Die starke hierarchische Organisation der Rundfunkanstalten und die große Macht der Intendanz müssen auf ihre Wirkung auf die jeweils handelnden Personen evaluiert werden.

 

Eigene Plattformen aufbauen

Für den ÖRR ist es eine schwierige Abwägung, wo die eigenen Inhalte verteilt werden sollen. Einerseits ist es nachvollziehbar gerade mit der fortschreitenden User*innenzahl sozialer Netzwerke, die Inhalte dort anzubieten, wo die Hörer*innen und Zuschauer*innen bereits sind. Andererseits bedeutet das, dass man sich den kapitalistischen Verwertungslogiken und der Profitmaximierung privat organisierter Plattformen mit enormer Marktmacht unterwirft. Die öffentlich finanzierten und hochqualitativen Angebote werden so kostenfrei den Betreibern der Plattformen zur Verfügung gestellt, diese verdienen daran durch Werbeerlöse Geld in ihre eigene Tasche.

 

Das Ziel muss es daher sein, mittelfristig eigene Plattformen aufzubauen. Mit der Integration aller Inhalte der verschiedenen Landesrundfunkanstalten in die ARD-Mediathek ist damit ein erster Schritt getan. Auch die Verlinkung zwischen ARD- und ZDF- Mediathek ist ein wichtiger Schritt. Mit Produkten wie der ARD Audiothek wird berechtigterweise versucht, ein eigenes Angebot für Podcasts zu etablieren. Nur, wenn die Plattformen, über die die Inhalte ausgestrahlt werden in der Hand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, können diese demokratisch organisiert werden. Nur dann können beispielsweise Empfehlungsalgorithmen entwickelt werden, die Filter-Bubbles und Echo-Kammern explizit entgegenwirken.

 

Plattformen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dabei so gestaltet werden, dass die verwendeten und entwickelten Technologien auch für andere zugänglich sind. Über offene Schnittstellen sollten auch andere Anbieter die Möglichkeit haben, Ergänzungsangebote zu öffentlich-rechtlichem Material darzustellen und zu verlinken – zu den Konditionen und Regeln, die der ÖRR vorgibt. Auch eine Verknüpfung zum Beispiel mit Wikipedia oder anderen offenen und demokratisch organisierten Institutionen des Internets ist zu berücksichtigen.

 

Um im Wettbewerb um Technologieentwicklung mit den privaten Konkurrenten – nicht nur Nachrichtenmedien sondern auch Netflix, Amazon und ähnliche, die sich enorm große Technikteams leisten – mithalten zu können, sollten die Landesrundfunkanstalten sich verstärkt auf europäischer Ebene organisieren und gemeinsame Projekte zum Beispiel im Rahmen der EBU (European Broadcasting Union) organisieren.

 

Vielfältige Angebote erhalten – junge Angebote stärken

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot – Grundversorgung an Nachrichten, Informationen, Unterhaltung, Kulturangebote, Sportübertragungen von nationalem Interesse, u.v.m. – aus. Durch gestiegene Kosten – einerseits der Inflation aber auch gestiegener Personalkosten, Verbreitungskosten und Lizenzkosten – und einen enormen Spardruck in den einzelnen Sendern ist dieses vielfältige Angebot in Gefahr. Neben der bedarfsgerechten – d.h. die Finanzierung orientert sich am Auftrag – Ausfinanzierung, um die vielfältigen Angebote zu erhalten, ist es aber auch wichtig, verschiedene Angebote immer wieder einer Prüfung zu unterziehen und insbesondere auch neue junge Formate zu schaffen.

 

Für die Evaluation der Angebote müssen unterschiedliche Kriterien herangezogen werden: Wir fordern eine Priorisierung von journalistischen und gut recherchierten Inhalten über Reichweite starken Inhalten. Diese journalistischen Inhalte sind insbesondere Angebote die nicht in diesem Umfang von privaten (Fernseh-)Medien angeboten werden.

 

Die Entscheidung für oder gegen einzelne Inhalte ist immer kontrovers und wird nicht konsensual zu lösen sein. So gibt es zum Beispiel umfangreiche Debatten zur Übertragung von Sportevents mit hohen Lizenzkosten für die Sender. Einerseits sind diese Sportveranstaltungen von großem öffentlichem Interesse und sollten somit Teil der Grundversorgung sein, andererseits lässt sich gerade Sportübertragung aufgrund der hohen Nachfrage auch solide privatwirtschaftlich organisieren (dies bedeutet nicht unbedingt, dass die Konsument*innen die Inhalte nur gegen Gebühr empfangen können, auch Werbefinanzierung ist denkbar) und die hohen Lizenzkosten könnten beim ÖRR eingespart und anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig leisten die Sportübertragungen – insbesondere regionalisierte Produktionen wie z.B. 3. Liga – einen wichtigen Beitrag zum Gesamtangebot. Sie stärken die Wahrnehmbarkeit des ÖRR und werden anspruchsvoll journalistisch begleitet. Konflikte diese Art machen deutlich, dass Programmentscheidungen nie isoliert nur auf ein Angebot hin getroffen werden können: Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, das verschiedene Interessen und Konsumverhalten abdeckt und konsumiert. Grundsätzlich gilt die Rundfunkfreiheit, die in sich verfassungsrechtlichen Rang hat. Die Entscheidung, welche Angebote und Formate der ÖRR ausstrahlt, werden daher von der Geschäftsleitung des Rundfunks – in einigen Fällen mit dem Rundfunkrat – getroffen. Für so weitreichende Entscheidungen, wie die Programmaufteilung sollte die Beratung durch Gremien wie den Rundfunkrat oder neu zu schaffenden parlamentarischen Gremien eine Rolle spielen (siehe Demokratisierung) ausgebaut werden, um auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen.

 

Mit funk wurde ein richtiger Schritt in die Richtung gegangen, junge Angebote zu stärken. Jugendliche von heute sind die ÖRR-Klientel von morgen. Unabhängig davon, dass es notwendig ist, mit qualitativ hochwertigen Angeboten zu überzeugen und Hörer*innen und Zuschauer*innen an den ÖRR zu binden, sind gerade junge Menschen im demokratischen Sinne zu bilden, weshalb die Vermittlung der Funktionsweisen und Aktivitäten in unserer Demokratie und Gesellschaft ein wichtiger Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.

 

Auch bei funk ist zu kritisieren, dass die Angebote insbesondere auf die bestehenden privaten Medienplattformen ausgespielt werden und keine Bestrebungen unternommen werden, eigene ÖR-Plattformen spezifisch für die Zielgruppe aufzubauen.

Neben der Stärkung des Angebots für junge Menschen fordern wir eine Ausweitung der Befreiung von Rundfunkbeitrag auf alle Studierenden, Auszubildenen und Schüler*innen, die nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 27 Jahre alt sind.

 

Eigene Inhalte unter offenen Lizenzen anbieten

Alle Produktionen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden bereits von der Öffentlichkeit bezahlt. Sie sollten der Öffentlichkeit somit auch unbefristet und unter offenen Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Dabei sind Lizenzen zu verwenden, die eine nicht-kommerzielle Verwendung zum Beispiel für Bildungszwecke erlauben. So werden schon jetzt probeweise Inhalte von Terra X in der Wikipedia verlinkt, um spezifische Artikel zu ergänzen. Derartige Wiederverwendungen von öffentlich finanzierten Inhalten müssen nicht nur ausgebaut, sondern Standard werden.

 

Dem entgegen steht die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen, die ihre Leistungen mit zeitlich begrenzten Lizenzen verkaufen. Unbegrenzte Lizenzen bringen dabei erhebliche Mehrkosten mit. Bei der Produktion von Inhalten ist daher abzuwägen, inwiefern Produktionsfirmen in den ÖRR integriert sind, um dem Problem entgegenzuwirken. Dabei ist eine gewisse Eigenständigkeit der Produktionsfirmen zum Erhalt der Kreativität und künstlerischen Freiheit notwendig. Das Anbieten eigener Inhalte mit offenen Lizenzen muss aber grundsätzlich für alle Eigenproduktionen gelten.

 

Um eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Inhalten zu ermöglichen, muss zusätzlich der „Löschzwang“ vollständig aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen werden. Gerade junge Menschen haben in der heutigen Zeit oft keinen herkömmlichen Fernsehanschluss mehr, sondern schauen Fernsehen ausschließlich über Streaming- Dienste. Einschränkungen, öffentlich-rechtliche Inhalte ebenfalls über diesen Weg zugänglich zu machen, sind daher nicht mehr zeitgemäß und schließen Teile der jungen Generation von den Angeboten des ÖRR aus.

 

Demokratisierung des ÖRR

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet großes Potential im Sinne der Demokratisierung aller Lebensbereiche. Während die Sender schon heute versuchen, gerade neue Angebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln, ist es notwendig, diese Beteiligung deutlich auszuweiten.

 

Das gilt einerseits für die bereits existierenden Strukturen wie Fernseh- bzw. Rundfunk- und Verwaltungsräte. Insbesondere die Besetzung der Rundfunkräte muss neu definiert werden. So wirkt z.B. die Besetzung des Bayerischen Rundfunks (festgelegt in Art. 6 BayRG) willkürlich und mitunter nicht mehr zeitgemäß. Es fehlt die Repräsentation der LGBTIQ-Community, Menschen mit Migrationshintergrund sind nur mit einem Mandat repräsentiert und junge Menschen werden lediglich durch den bayerischen Jugendring mit einer Stimme vertreten. Hier ist eine Reform der Besetzungsverfahren und der Zusammensetzung notwendig, um die gesellschaftliche  Realität abzubilden. Zudem fordern wir weniger Vertreter*innen des Landtages, um die Einflussnahme der Parlamente zu verringern. Grundlage für die Demokratisierung ist auch die Transparenz über die finanziellen Bereiche. Dies beinhaltet sowohl Ausgaben für Produktionen und Gehälter als auch sämtliche Einnahmen.

 

Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, neue Formate zur Demokratisierung zu entwickeln wie beispielsweise ein zufällig gelostes Parlament von Zuschauer*innen, um verbindliche Beteiligung bei Entscheidungen über Ausrichtung, Programm, etc. herzustellen.

 

Internationale Zusammenarbeit des ÖRR

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind innerhalb Europas stark verbreitet und gleichzeitig unterschiedlich ausgeprägt. Im Sinne einer europäischen Zivilgesellschaft ist es wünschenswert, verstärkt Angebote auch international – mit Übersetzung – anzubieten, um die internationale Pluralität zu erhöhen und insbesondere bei internationalen Angelegenheiten verschiedene Perspektiven besser zu verstehen. ARTE als deutsch-französische Kooperation ist dabei ein gutes Beispiel für gelingende transnationale Zusammenarbeit.

 

Dies ist umso mehr notwendig, als es kaum mehr politische Themen gibt, die innerhalb der Grenzen von Nationalstaaten bearbeitet werden können. Die Klimakrise, Pandemien, Energiekrisen und Erschütterungen der globalen Weltordnung und territorialer Integrität: Europäische Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Dazu kann eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der verschiedenen Länder einen Beitrag leisten. Das kann auch zu einer Stärkung anderer unter Druck geratener Einrichtungen (z.B. BBC) führen, wenn zusätzlicher Wert durch Kollaboration geschaffen werden kann.

 

Arbeitsbedingungen im ÖRR

Die Arbeitsbedingungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten variieren sehr stark. Insbesondere ältere Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit profitieren von teils komfortablen Arbeitsverträgen, in denen beispielsweise hohe Betriebsrentenansprüche als Ergebnis von Tarifverhandlungen enthalten sind. Aufgrund der steigenden Kosten im ÖRR generell hat dies eine Auswirkung auf jüngere Angestellte, die mit wesentlich schlechteren Verträgen neu eingestellt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeiter*innen. Aufgrund von Spardrucks werden mehr und mehr Aufgaben extern vergeben, dies darf aus unserer Sicht nur unter Einhaltung tarifvertraglicher Bindung geschehen.

 

Wir wollen, dass alle Mitarbeiter*innen in allen Bereichen (Programm, Verwaltung, Produktion, Technik, etc.) sowohl bei den Landesrundfunkanstalten als auch für zentrale Tätigkeiten bei der ARD oder beim ZDF sowie beim Deutschlandfunk gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung erhalten. Dies muss vor allem auch für Volontär*innen und Praktikant*innen gelten. Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen (alt und jung // fest und frei) müssen reduziert und langfristig überwunden werden. Die Gehälter des Rundfunkmanagements haben entsprechend der Komplexität und Verantwortung auszufallen. Aufträge an Fremdfirmen sollen bevorzugt an diejenigen gegeben werden, die nach Tarifvertrag bezahlen.

Änderungsanträge
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unbehandelt ÄD7-1 160 Jusos Oberbayern Füge ein in Z160 nach \“verringern.\“ Ziel in einem säkularen Staat muss es außerdem sein, kirchliche Einflüsse zurückzudrängen und keine Glaubensgemeinschaften gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften, Agnostiker*innen oder Atheist*innen in den Rundfunkräten überzurepräsentieren.  
unbehandelt ÄD7-2 167 Jusos Oberbayern Füge ein:  Finanzierung Der ÖRR wird durch den Rundfunkbeitrag finanziert, dessen Höhe mit der KEF, eine unabhängige Kommission, empfiehlt. Diese staatsferne Finanzierung unterstützen wir ausdrücklich und wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft und noch mehr von staatlichen Stellen entkoppeln. Aus dem Fall in Sachsen-Anhalt, bei dem CDU und AfD gemeinsam die Erhöhung der Beiträge blockiert haben, müssen wir lernen. Gerade im Hinblick auf die Stärke der AfD, die den ÖRR am liebsten abschaffen würde, in Ostdeutschen Bundesländern und der CDU, die immer unverhohlener mit den Rechtsradikalen zusammenarbeitet, darf die Entscheidung über den Beitrag nicht mehr von der Zustimmung aller 16 Landtage abhängen. Deshalb soll die KEF mit einem so starken Mandat ausgestattet werden, dass sie künftig mit einer einfachen Mehrheit im Bundesrat und Bundestag eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags durchsetzen kann.