Die KFZ-Steuer soll sich stärker an dem jeweiligen CO2-Emissionswert des Fahrzeugs richten. Besonders emissionsstarke Fahrzeuge sollen so sehr viel höher besteuert werden als bisher.
Ab einem Emissionswert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer soll die Gebühr pro zusätzlichem Gramm CO2 pro Kilometer um einen exponentiellen Faktor steigen. Diese Steuer soll nur für neuzugelassene Autos gelten, um die Kaufentscheidung hin zu umweltfreundlichen Alternativen zu fördern und den übereilten Austausch älterer Autos durch Neuwagen zu verhindern.
Die daraus entstehenden Mehreinnahmen soll der Bund jenen Kommunen zur Verfügung stellen, die die Realisierung eines flächendeckenden und kostengünstigen öffentlichen Nahverkehrs vorantreiben.
Die Belastung mit Stickoxid in der Luft vieler deutscher Großstädte überschreitet regelmäßig sämtliche zulässigen Grenzwerte. Laut einer Statistik des Bundesumweltamtes lassen sich ca. 6000 vorzeitige Todesfälle auf eine dauerhafte Stickoxidbelastung zurückführen.
Zusätzlich verschärft sich eine globale Klimakatastrophe mit immer extremeren Wetterlagen, die vor allem auf den menschengemachten Treibhauseffekt zurückzuführen sind.
In der Öffentlichkeit werden vor allem die gerichtlich beschlossenen Dieselfahrverbote heftig diskutiert. So verzeichnet aber beispielsweise eine ganz andere Fahrzeugklasse einen exponentiell wachsenden Anteil an Neuzulassungen, die aufgrund ihrer immensen Größe und Schwere sehr viel höhere Emissionswerte aufweist: die sogenannten Sport Utility Vehicles (kurz: SUV) und Geländewagen. Insbesondere die deutsche Autoindustrie setzt derzeit auf die wachsende SUV-Sparte als zukünftigen Wachstumsmotor und verschläft es nebenbei im Bereich der Elektromobilität international konkurrenzfähig zu bleiben.
Im Sinne des globalen Umweltschutzes und der regionalen Luftreinhaltung ist daher die wachsende Zahl an Neuzulassungen oben genannter Fahrzeugklasse radikal einzugrenzen. Die oben beschriebene Änderung der Bemessung der KFZ-Steuer soll dazu führen, dass SUVs und Geländewagen, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, steuerlich so stark belastet werden, dass deren Absatz auf dem Automobilmarkt in Zukunft deutlich zurückgeht.
Der Antrag soll die Automobilindustrie zugleich unter Druck setzen, den EU-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer ab 2021 einhalten zu können.