P5 Unvereinbarkeit von Doppelmandaten in Parlamenten oberhalb der Landesebene

Status:
geändert angenommen

Wir fordern eine rechtliche Neuordnung, die eine Unvereinbarkeit von Mandaten in Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament miteinander festschreibt.

Begründung:

Doppelmandate verletzen die Teilung von Macht im Mehrebenenprinzip der Bundesrepublik Deutschland. Abgeordnete mit Doppelmandat können auf mehr Ebenen Politikfelder und Gesetzesvorhaben beeinflussen als ihre Kolleg_innen. Somit ist eine Trennung der Interessen von Landes-, Bundes- und Europapolitik nur schwer bei Doppelmandaten denkbar.

Auf Ebene der Exekutive gibt es ähnliche Unvereinbarkeiten. So können Mitglieder einer Landesregierung nicht zeitgleich Mitglied einer Bundesregierung sein. Findet hier eine Trennung im Sinne unseres Mehrebenensystems statt, ist diese bei der Legislativen bisher so nicht wiederzufinden.

Die durchschnittliche Zeit, die ein Mandat im Bundestag in Anspruch nimmt, wird auf 60-80 Std./Woche geschätzt. Für die Landtage sowie für das Europäische Parlament kann mit einem Aufwand in ähnlicher Größenordnung gerechnet werden. Eine sorgfältige Ausführung zweier Mandate ist daher rein vom Zeitbudget problematisch. Hinzu kommt, dass Sitzungen der verschiedenen Parlamente und ihrer Ausschüsse parallel zueinander stattfinden. Wie Abgeordnete mit Doppelmandat hier dem Repräsentationanspruch ihrer Wähler_innen gerecht werden sollen, ist uns nicht ersichtlich.

Beschluss: Unvereinbarkeit von Doppelmandaten in Parlamenten ab der Landesebene
Text des Beschlusses:

Wir fordern eine rechtliche Neuordnung, die eine Unvereinbarkeit von Mandaten in Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament miteinander festschreibt.

Beschluss-PDF: