Wir fordern:
- Die Ausweitung der Steuerfreiheit für Zuschläge für Sonntagsarbeit in Höhe von 50% auch auf den Samstag als sog, Wochendendarbeit;
- Die Einführung eines gesetzlichen Mindestanspruchs auf Wochend-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge in Höhe der aktuellen Höchstgrenzen für Steuerfreiheit nach §3b Einkommensteuergesetz.
Begründung:
Die Wochenenden dienen vielen Menschen zur Erholung von den Schwierigkeiten des Lebens und des Alltags, sowie der oft hohen Belastung durch die Lohnarbeit. Wenn Arbeitgeber*innen es für nötig halten, dass ihre Beschäftigten auch während dieser Regenerierungszeit arbeiten und auf Zeit für sich, den*die Partner*in und oder Familie und Kinder verzichten, müssen sie diese gebührend entschädigen. Die Mindestzuschläge setzen für diese Entschädigung eine dringend gebotene Untergrenze.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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angenommen | ÄW5-1 | 5 | Jusos Schwaben |
In Zeile 5 ergänzen: „Dazu soll § 6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechend angepasst und um einen konkreten Prozentbetrag für den Mindestanspruch ergänzt werden.“ |
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angenommen | ÄW5-2 | 86 | Jusos Unterfranken | Z.51 “vieler“ streichen, “verursacht“ ersetzen durch “verschärft“ |