B1 Zukunftsfähige Ausbildungsförderung gestalten

Das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) ist wie folgt zu reformieren:

  • Bedarfssätze und Freibeträge signifikant anheben, mit dem Ziel der mittel- bis langfristigen Abschaffung von Obergrenzen

  • Jährliche Anpassung der Fördersätze gemäß der Inflationsrate

  • Anpassung des Wohnzuschlags an die ortsübliche Miete, solange nicht ausreichend Wohnheimplätze durch öffentliche Träger*innen bereitgestellt werden

  • Zahlung der Fördersumme als Vollzuschuss bei finanzieller Bedürftigkeit und flexibler Rückzahlung

  • Einbeziehung individueller Bedürfnisse und Erschwernisse wie beispielsweise Care-Arbeit oder Urlaubssemestern aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung

  • Einbeziehung des Teilzeitstudiums in die Fördermöglichkeiten gemäß BAföG

  • Studiengangwechsel dürfen nicht zu einer Benachteiligung im BAföG führen

  • Anpassung bzw. Einführung von Freibeträgen für Arbeit und Ehrenamt neben dem Studium

  • Entkopplung des Förderzeitraums von Regelstudienzeiten

  • Aufhebung aller Altersrestriktionen

  • Fördermöglichkeit auch im Zweitstudium und nach abgeschlossener Berufsausbildung

  • Vollständige Unabhängigkeit der Bemessung von Einkommen und Vermögen der Eltern, eingetragenen Lebenspartner*innen und Ehepartner*innen

  • Aufnahme des fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften) in den Beirat für Ausbildungsförderung

  • bundesweite Vereinheitlichung der Online-Antragstellung und der Antragsbearbeitung

  • Schaffung eines zentralen Amtes für Ausbildungsförderung, das mit den nötigen Personalkapazitäten ausgestattet ist, um auch in Spitzenzeiten eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten

  • Abschaffung des §2, Abs. 1a BAföG, um auch Schüler*innen wieder in der Breite zu fördern

Begründung:

Die im Folgenden aufgeführten Begründungen beziehen sich insbesondere auf ein akademisches Studium, da dieser Antrag maßgeblich von Studierenden verfasst wurde. Schüler*innen und Auszubildende profitieren aber gleichermaßen von vielen Punkten des Antrags (z. B. Anhebung der Freibeträge, Anpassung des Wohnzuschlags, Zahlung als Vollzuschuss).

Das BAföG ist das zentrale Element, um die gesamtgesellschaftliche Öffnung der Hochschulen in Deutschland zu erreichen. In den vergangenen Jahren ist unter den unionsgeführten Regierungen ein massiver Reformstau eingetreten. Insbesondere unter schwarz-gelb, das sich jeder Reform verweigerte. Erst Mitte 2015 gelang es der SPD einige finanzielle Verbesserungen durchzusetzen, diese wiegen jedoch nicht einmal die seit der letzten BAföG-Reform eingetretene Inflation auf. Die SPD hat den richtigen Schritt getan und muss diesen Weg konsequent weitergehen. Nur so kann echte Chancengleichheit im akademischen Bildungssystem erreicht werden. Die immer wieder neu erkämpfte Erhöhung der Fördersätze geht zu Lasten der Studierenden und führt, wie bei den letzten Anpassungen deutlich wurde, zu de facto gesunkenen Fördersummen. Die Inflation hat die Erhöhung schon in den Jahren zuvor regelrecht aufgefressen und so können sich in einem schleichenden Prozess immer weniger Menschen ein BAföG leisten bzw. sind anspruchsberechtigt.

Der Wohnzuschlag in Höhe von 250€ ist nicht nur viel zu niedrig bemessen, um sich Wohnraum an Hochschulstandorten leisten zu können. In Ballungsräumen mit starkem Zuzug wie München oder Berlin liegen die Mieten viel höher als beispielsweise in Magdeburg oder Witten-Herdecke. Hier muss das BAföG bedarfsgerecht gestaltet werden.

Hauptgrund für die Nicht-Aufnahme eines Studiums ist die Angst vor Verschuldung. Ein bedarfsgerechtes BAföG, das diese Angst nehmen soll, muss als Vollzuschuss gezahlt werden. Auch müssen endlich besondere individuelle Belange wie die Pflege von Familienmitgliedern (Care-Arbeit) oder Schwangerschaft und Kindeserziehung berücksichtigt werden. Viele weitere Mängel im BAföG erschweren vor allem einkommensschwachen Personen den Hochschulzugang.

Erklärtes Ziel der Sozialdemokratie ist das lebenslange Lernen, das für alle Bevölkerungsgruppen erschlossen werden muss. So sind beispielsweise alle Altersrestriktionen im BAföG aufzuheben, die Möglichkeit des Teilzeitstudiums einzubeziehen und auch ein Zweitstudium muss förderfähig werden.

Des Weiteren wird im BAföG die Familie als unterstützende Einheit gesehen, die sie aber oft nicht sein kann. Das Bild der Familie als tragende Säule der Gesellschaft ist überkommen und entspricht nicht mehr der Lebensrealität im 21. Jahrhundert. Die Zuschüsse gemäß BAföG müssen daher unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern berechnet werden. Eine Umverteilung zwischen Kindern reicher und armer Eltern muss über ein starkes Steuersystem erfolgen.

Um eine faire Einbindung der Studierenden auf Augenhöhe zu ermöglichen, ist der fzs als einzig legitime bundesweite Vertretung der Studierenden in den Beirat für Ausbildungsförderung gemäß §44 BAföG und §2 Verordnung über die Einrichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) einzubinden.

Nachdem der Bund bereits die Zahlung der Fördersummen vollständig übernommen hat, ist der nächste logische Schritt auch die Gewährung dieser Fördersummen durch den Bund zu regeln. Nach wie vor werden die Ämter für Ausbildungsförderung aber durch die Länder eingerichtet (vgl. §§39-40a BAföG). Künftig bedarf es eines zentral organisierten Bundesamtes für Ausbildungsförderung, das regional und vor Ort vertreten ist.