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INI3 Es gibt kein ruhiges Hinterland – Neonazistische Aktivitäten im Raum Schwandorf aufdecken, Rechtsrockkonzerte verhindern!

21.10.2018

Die „Prollcrew Schwandorf“
Bei der „Prollcrew Schwandorf“ handelt es sich um eine neonazistische Gruppierung im Raum
Schwandorf, welche sich nach außen als unpolitisch inszeniert. In der Eigendarstellung wird
dabei die Liebe zum Fußball, aber auch die eigene Gewaltaffinität in den Vordergrund gestellt.
Sie existiert seit dem Jahr 2012, der Entstehungszeitraum geht einher mit dem Ende der
Aktivitäten der ebenfalls neonazistischen Kameradschaft „Widerstand Schwandorf“. Die
neonazistische Szene in der Region um Schwandorf muss rückblickend als besonders
gewalttätig und aktiv angesehen werden, erwähnt sei an dieser Stelle der rassistisch motivierte
Brandanschlag vom 17. Dezember 1988 in Schwandorf, bei dem vier Menschen ums Leben
kamen. Die „Prollcrew Schwandorf“ tritt besonders konspirativ auf, legt jedoch gleichzeitig
großen Wert auf Selbstinszenierung auf der Plattform Facebook. Dabei versucht man keinen
typisch neonazistisch-kameradschaftlichen, sondern subkulturellen Eindruck zu vermitteln.
Anleihen bei faschistischen Hooligangruppierungen und dem Stil der sogenannten
„Autonomen Nationalisten“ sind dabei klar zu erkennen. Die Zahl der Mitglieder wuchs in den
letzten Jahren an, und dürfte 20 Personen überschreiten. Einige Mitglieder sind in der
Vergangenheit schon bei neonazistischen Veranstaltungen, etwa in Wunsiedel, aufgefallen.
Ideologisch ist zu der Gruppe bisher wenig bekannt, ihre Aktivitäten deuten jedoch auf eine
sehr gute Vernetzung im neonazistischen Milieu hin.

Aktivitäten und Kontakt zu „Blood and Honour“
Nach eigenen Angaben führt die Gruppierung regelmäßig gemeinsame Fahrten innerhalb
Deutschlands und ins europäische Ausland durch. Am 29. April 2016 war ein Teil der Gruppe
bei einem Konzert anlässlich einer Jubiläumsfeier des slowenischen „Blood and Honour“
Ablegers. Das international aktive „Blood and Honour“ Netzwerk wurde im Jahr 2000 in
Deutschland verboten, ist jedoch mit seinem bewaffneten Arm „Combat 18“, wie Recherchen
belegen, seit einigen Jahren auch wieder in Deutschland aktiv . Auch bei dem vom
Nordoberpfälzer Neonazi Patrick Schröder am 07. Mai 2016 mitorganisierten Rechtsrock-
Festival „Rock für Identität“ und bei dem am 15. Juli 2017 stattgefundenen „Rock gegen
Überfremdung“ in Themar waren Mitglieder der „Prollcrew“ anwesend, teilweise in
einheitlicher Kleidung. Hinweise auf eine Teilnahme einzelner Mitglieder an dem „Tag
der Ehre“ am 13. Februar 2018 in Budapest deutet ebenfalls in die Richtung von „Blood and
Honour“. Der ungarische Ableger war an der Organisation dieser Szeneveranstaltung beteiligt.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass besagte Schwandorfer Neonazigruppe sich nun auch
in der Region um Schwandorf selbst aktiv zeigt, darunter auch die Durchführung von
mindestens zwei Konzerten. Das erste bekannte Konzert fand nach Recherchen des Journalisten
Jan Nowak im Dezember 2017 im Schwandorfer Ortsteil Klardorf statt. Dabei trat der Neonazi
Martin Böhne auf, Teil der Bands „Sleipnir“ und „Oidoxie“. „Oidoxie“ spielt eine zentrale
Rolle für „Blood and Honour“ und „Combat 18“ und stellt in den eigenen Texten einen direkten
Bezug zu diesen Netzwerken her (5). Dies verdeutlicht abermals die Nähe der Schwandorfer
Neonazis zu „Blood and Honour“. Am 14. April 2018 fand in Steinberg am See das zweite
Konzert mit der Band „Germanium“ statt. Bei beiden Konzerten waren etwa 80 Besucher
anwesend.

Jetzt handeln!
Über die letzten Jahre hat sich im Raum Schwandorf, von Zivilgesellschaft und Behörden
weitgehend unbemerkt, eine rechtsradikale Gruppe etabliert, die sich durch eine hohe
Gewaltaffinität, beste Kontakte in die deutsche und europäische faschistische Szene bis hin zu
„Blood and Honour“ und durch ein konspiratives Vorgehen auszeichnet. Die Organisation
eigener Konzerte mit überregionalem Publikum durch die „Prollcrew Schwandorf“ stellt einen
ersten Höhepunkt in den Aktivitäten der Gruppe dar.
Die Sicherheitsbehörden scheinen über die Gruppe kaum Erkenntnisse zu haben. So ist diese
im Verfassungschutzbericht Bayerns aus dem Jahr 2017 nicht aufgeführt (6) und die
Staatsregierung antwortet auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian
Ritter lediglich mit wenigen, frei verfügbaren Informationen (7).
Die Gefahr, die von der Gruppe und ihren Aktivitäten ausgeht, scheint bislang klar unterschätzt
zu werden. Schließlich können die propagierte Gewaltverherrlichung und die Durchführung
von Rechtsrockkonzerten als Brandbeschleuniger für rechtsextreme Gewalttaten wirken. Nicht
selten folgen solchen Aufrufen zur Gewalt auch entsprechende Taten. Das subkulturelle
Auftreten der Gruppe könnte insbesondere Jugendliche ansprechen und diese so an die
faschistische Szene heranführen. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass sich in der Oberpfalz
ein Treffpunkt für Neonazikonzerte, ähnlich wie in den Städten Ostritz und Themar, etabliert.
Es ist daher dringend notwendig, konsequent und schnell auf verschiedenen Ebenen zu handeln.

1. Wir fordern die bayerische Landesregierung und 64 die ihr nachgeordneten Behörden auf,
mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln gegen die sogenannte „Prollcrew
Schwandorf“ vorzugehen. Gegenüber gewaltverherrlichenden Faschist*innen darf
es kein inkonsequentes Verhalten und keine Zurückhaltung geben. Dazu gehört, wenn
möglich, Veranstaltungen der Gruppe zu verhindern bzw. Straftaten im Umfeld von
Aktivitäten der Gruppe vorzubeugen.

2. Wir fordern das bayerische Innenministerium auf, ein mögliches Verbot der
Vereinigung zu prüfen, Informationen zu von Mitgliedern der Gruppe begangenen
Straftaten, sowie auch Informationen zu Verbindungen der Gruppierung „Prollcrew
Schwandorf“ zu Akteuren der in Deutschland verbotenen Vereinigung „Blood and
Honour“ zu sammeln.

3. Wir fordern die SPD in der Oberpfalz und in Bayern dazu auf, die von der Gruppe
ausgehende Gefahr auch im bayerischen Landtag zu thematisieren, etwa in Form von
Anfragen an die Staatsregierung. Des Weiteren sollen Parteimitglieder und
insbesondere Lokalpolitiker*innen im Raum Schwandorf auf vergangene und mögliche
zukünftige Aktivitäten der Gruppe hingewiesen werden.

4. Das Landratsamt Schwandorf, die Stadt Schwandorf sowie die Kommunen im
Landkreis Schwandorf müssen über die neonazistische Gruppe sowie ihr gewalttätiges
Potential aufgeklärt werden. Des Weiteren sollen die zuständigen kommunalen
Behörden bereits im Vorfeld weiterer Aktivitäten und etwaiger Konzerte prüfen, welche
Möglichkeiten zur Verhinderung ebensolcher, etwa im Rahmen des
Versammlungsrechts, möglich sind.

5. Die Staatsregierung soll offenlegen, welche Informationen ihr zu der Gruppierung
„Prollcrew Schwandorf“ vorliegen. Dabei sollen insbesondere Informationen zu
Straftaten, zu dem Personenpotential, zu der Vernetzung in die neonazistische Szene in
Deutschland und Europa und zu vergangenen Aktivitäten der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden. Sollten den bayerischen Behörden Informationen zu geplanten
faschistischen Veranstaltungen, unter anderen Konzerte und Festivals, vorliegen, so ist
die Bevölkerung darüber zu informieren. Ist eine Verhinderung dieser Veranstaltungen
aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so ist es an der Bevölkerung mit
zivilgesellschaftlichem Protest zu reagieren.

INI1 Vor uns liegen wunderbare Tage. Wir warten jedoch nicht darauf, dass sie passieren. Wir werden sie mit jungsozialistischen Ideen erkämpfen - selbstreflektiert und zukunftsorientiert.

17.10.2018

Umgang mit der SPD auf Landesebene

Wir bleiben kritisch solidarisch. Für die nächsten fünf Jahre ist entscheidend, wirksam in die Partei hinein und öffentlichkeitswirksam das Agieren der Landtagsfraktion zu begleiten und die von uns gesetzten Wahlkampfthemen zu verfolgen. Gegenüber dem SPD-Landesvorstand wollen wir eine entscheidende Rolle in der Aufarbeitung der Wahlergebnisse einnehmen und damit auch den Erneuerungsprozess weiter in den Fokus stellen.

 

Forderungen an die Bundespartei

Der Bruch der Koalition in Berlin ist eine entscheidende Schlussfolgerung. Die sogenannte Große Koalition hat eine klare Positionierung gegen die CSU unglaubwürdig gemacht. Die inhaltliche und strukturelle Erneuerung der SPD wird nur in der Opposition möglich sein. Wir können mit dem Koalitionsvertrag im Nacken und ohne glaubhaften und zukunftsorientierten Gesellschaftsentwurf, der das Miteinander in 20 Jahren im Auge hat, die SPD nicht retten.

 

Vertrauen in die Sozialdemokratie zurückgewinnen

Die SPD muss die Folgen der von ihr getragenen sozialpolitischen Reformen selbstkritisch evaluieren. Daraus müssen Reformprojekte für die kommenden 20 Jahre erarbeitet werden. Die Sozialversicherungen müssen unter der Berücksichtigung der zu erwartenden gesellschaftlichen Veränderungen reformiert werden. Dem Auseinanderdriften zwischen Arm und Reich muss Einhalt geboten werden. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen muss wieder neu in den Fokus gerückt werden. Wir werden uns dabei nicht auf Beschlusslagen ausruhen sondern insbesondere den im nächsten Jahr in München stattfindenden Linkswendekongress nutzen, ein Zukunftspapier zu erarbeiten und aktiv die Entstehung eines neues Grundsatzprogrammes der SPD zu beeinflussen.

 

Junge Menschen für die SPD/Jusos begeistern

Die Ergebnisse der SPD bei den unter 25jährigen sind ein herber Schlag. Trotzdem wir Jusos deutlich positiver als die SPD wahrgenommen werden, drückt sich das mitnichten in den Wahlergebnissen bei Jungwähler*innen aus. Nur sehr wenige Jusos wurden als Direktkandidat*innen nominiert. Fast niemand von uns hatte die reale Chance bei den Landtags- und Bezirkstagswahlen ein Mandat zu erringen. Große Schwierigkeiten hatten wir, Juso-Genossinnen zu Kandidatinnen* zu machen, insbesondere in Nominierung für die Landtagswahl. Wir werden uns selbstkritisch ansehen, weshalb unsere Kampagne kaum positive Akzente setzen konnte. Unsere Social Media Arbeit wurde intensiv betrieben. Jedoch müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir online und offline junge Menschen besser erreichen.

 

Kampagnenfähigkeit für die Zukunft

Wir hatten ein Mobilisierungsproblem. Wir hatten als Jusos Bayern ein inhaltlich starkes Jugendwahlprogramm, dass uns deutlich von anderen parteipolitischen Jugendverbänden absetzt. Das damit gesetze Signal, als einzige Antworten auf die strukturellen Probleme junger Menschen im Freistaat zu haben, kam nicht an. Viele Genossinnen und Genossen haben uns signalisiert, dass sie zwar hinter den Positionen, nicht jedoch hinter den Kandidierenden vor Ort stehen. Wir werden daran arbeiten, Kampagnenfähigkeit auch außerhalb von Wahlkämpfen zu erreichen um mehr junge Menschen für sozialistische Ideen zu begeistern.

 

A1 Starke JAV – Gute Ausbildung

18.09.2018

Alle zwei Jahre wählen jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahre sowie Auszubildende und Dual Studierende bis 25 Jahre ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dieses eigenständige Gremium soll ihre Rechte und Interessen im Betrieb wahrnehmen. Ob gute Ausbildungsbedingungen oder die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung oder dem dualen Studium – junge Beschäftigte haben im Betrieb ihre ganz eigenen Interessen. Deshalb brauchen sie eine starke eigene Interessensvertretung.

 

Jugend- und Auszubildendenvertretungen garantieren eine gute Ausbildungsqualität. Das zeigt der Ausbildungsreport der DGB Jugend: Die Zufriedenheit mit der Ausbildung steigt bei Bestehen einer Interessenvertretung im Betrieb deutlich. Wenn dann auch noch eine direkte Repräsentation durch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung hinzukommt, steigt der Wert weiter an: 62 Prozent der Befragten sind zufrieden oder sehr zufrieden. 76 Prozent sind es, wenn ein Betriebs- oder Personalrat besteht und sogar 82 Prozent, wenn es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt.

 

Die Gesetzesgrundlage für die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist das Betriebsverfassungsgesetz. In seiner ersten Fassung von 1952 fanden sich nur einige über den Text verstreute Vorschriften über die besondere Vertretung Jugendlicher. Erst der Wunsch gerade junger Menschen nach mehr Mitbestimmung erzwang 1972 die Zusammenfassung der Vorschriften in einem eigenen Abschnitt und die Ausweitung der Befugnisse. Im Jahr 1988 wurde dann die Jugendvertretung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) erweitert. 2001 das Recht eine –  bis dahin unzulässige – Vertretung auf Konzernebene einzurichten ergänzt.

 

Doch eine Gängelung und Kontrolle der JAV durch den Arbeitgeber, aber auch durch die Betriebsräte, blieb – wohl aus Angst vor einer rebellischen, unkontrollierten Jugend – in den gesetzlichen Vorschriften bestehen. Es gibt sie also immer noch. Es ist deshalb dringend an der Zeit, die Rechte der JAV zu stärken, damit Jugendliche endlich ihre Arbeitswelt eigenständig mitbestimmen können. Die JAV braucht eine größere Autonomie, mehr Möglichkeiten der Beteiligung mit echten, direkten Mitbestimmungsrechten, und sie braucht mehr Schutz.

 

Wir fordern deshalb:

 

Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vereinfachen

 

Die Gründung einer JAV muss erleichtert werden, zu hohe bürokratische Hürden für ihre Wahl wirken abschreckend.

 

  • Die Wahl einer JAV bereits ab drei Wahlberichtigten zu ermöglichen, auch ohne Bestehen eines Betriebsrats.
  • Die Gründung einer JAV muss auch in reinen Ausbildungsbetrieben ermöglicht werden. Dies soll im Betriebsverfassungsgesetz ergänzt werden.
  • Die Altersgrenze für die Wahlberechtigung von Auszubildende zu streichen und Dual Studierende sowie Praktikant*innen explizit als wahlberichtigt im Betriebsverfassungsgesetz aufzuführen.

 

Betreuung erleichtern

 

Um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können und Jugendliche, Auszubildende, Dual Studierende und Praktikant*innen gut betreuen zu können, benötigt die JAV mehr Mitglieder und mehr Zeit.

 

  • Die Anzahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen ist deutlich zu erhöhen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Betreuungsschlüssel von maximal 1:15.
  • Eine zeitlich feste Teilfreistellung von Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen muss unter Berücksichtigung der ungefährdeten Erreichung des Ausbildungsziels ermöglicht werden. Bereits ausgelernte Vertreter*innen müssen unter Berücksichtigung der Anzahl der zu vertretenden Arbeitnehmer*innen gänzlich freigestellt werden können.

 

Autonomie gegenüber dem Betriebsrat stärken

 

Ohne die Zustimmung des Betriebsrats ist die JAV nahezu handlungsunfähig. Junge Menschen müssen ihre Interessen jedoch selbstständig vertreten dürfen.

 

  • Die JAV muss Sitzungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen sowie Sprechstunden eigenständig ansetzen und terminieren dürfen. Ohne vorherige Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Das Recht Sprechstunden abzuhalten muss unabhängig von der Betriebsgröße gelten und unabhängig von der Anwesenheit eines Betriebsratsmitglieds. Bisher gilt es erst ab 50 von der JAV vertretenen Arbeitnehmer*innen.
  • Die JAV braucht ein echtes Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Betriebsrats, die Jugendliche, Auszubildende, Dual Studierende und Praktikant*innen betreffen. Das Recht auf die Aussetzung eines Beschlusses für eine Woche reicht nicht aus.
  • Die Teilnahme ihrer Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen soll die JAV selbstständig genehmigen, unter Berücksichtigung der ungefährdeten Erreichung des Ausbildungsziels sowie betrieblicher Notwendigkeiten.
  • Die JAV ist vom Betriebsrat – wie umgekehrt auch – über all seine Beschlüsse direkt und umfassend zu informieren.

 

Direkte Informations- und Mitbestimmungsrechte gegenüber des*der Arbeitgeber*in

 

Die JAV hat bisher keine eigenen Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Solche Rechte müssen ihr mindestens dann eingeräumt werden, wenn es um die Belange der von ihr vertretenen Arbeitnehmer*innen geht.

 

  • Der*die Arbeitgeber*in hat die JAV unmittelbar, rechtzeitig und umfassend über alle Angelegenheiten, die Jugendliche, Auszubildende, Dual Studierende und Praktikant*innen betreffen zu informieren, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und darüber mit ihr zu beraten. Beschlüsse diese Arbeitnehmer*innen betreffend werden nicht vom Betriebsrat, sondern von der JAV getroffen.
  • Besprechungen die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer*innen betreffen hat der*die Arbeitgeber*in mit der JAV durchzuführen, Betriebsratsmitglieder können auf Wunsch der JAV hinzugezogen werden. Bisher hat der Betriebsrat die JAV beizuziehen.
  • Die JAV muss bei der Auswahl der Ausbildungsleiter*innen, Ausbilder*innen sowie bei der Festsetzung der Ausbildungsquote und der angebotenen Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und Praktika mitbestimmen.
  • Die JAV muss an den Auswahlgesprächen für Neueinstellungen beteiligt werden.
  • Die JAV muss berechtigt werden, Umfragen im Betrieb zu machen.
  • Die JAV muss eigene Medien wie Homepages, Intranetseiten oder Konten bei den sozialen Medien betreiben dürften.

 

Stärkung der Gesamt- und Konzern- Jugend- und –Auszubildendenvertretungen

 

Auch in Großkonzernen muss eine handlungsfähige Interessenvertretung für Jugendliche, Auszubildende, Dual Studierende und Praktikant*innen garantiert werden.

 

  • Eine Konzern-Jugend- und -Auszubildendenvertretung (KJAV) muss obligatorisch werden und nicht, wie jetzt, von der Zustimmung von 75 Prozent der Jugendlichen und Auszubildenden in den Konzernunternehmen abhängen.
  • Die Zahl der in die KJAV oder Gesamt-Jugend- und -Auszubildendenvertretung (GJAV) zu entsendenden Mitglieder muss von einem auf zwei oder drei erhöht werden.
  • Die Vertretung der Jugendlichen, Auszubildenden, Dual Studierenden und Praktikant*innen muss auch in Betrieben ohne örtliche JAV bei überbetrieblichen Belangen durch die GJAV bzw. die KJAV ermöglicht werden.

 

Besserer Schutz für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen

 

Die Mitglieder der JAV brauchen ebenso wie Betriebsratsmitglieder einen soliden Versetzungs-, Kündigungs- und Übernahmeschutz. Immer wieder setzen sich Arbeitgeber*innen heute über das gesetzliche Kündigungsverbot hinweg und nutzen die von der Rechtsprechung eröffneten Möglichkeiten, die das Kündigungsverbot in der Weise durchlöcherten. All diese Lücken müssen deshalb möglichst rasch geschlossen werden.

 

  • Erforderlich ist ein völliger Ausschluss aller betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigungen eines Mitglieds der JAV. Bisher können Arbeitgeber*innen etwa wegen fehlenden Vertrauens kündigen, wenn sie lange genug nach Gründen suchen.
  • Alle Mitglieder der JAV brauchen einen unbedingten Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, für dessen Durchsetzung der*die Arbeitgeber*in notfalls einen Arbeitsplatz freikündigen muss. Dazu ist er*sie nach der Rechtsprechung bei Mitgliedern des Betriebsrats bisher verpflichtet, wenn sie z. B. in einer Abteilung arbeiten, die geschlossen wird. Diese Verpflichtung muss auf alle Mitglieder der JAV erstreckt werden.
  • Der Versuch, die Arbeit der JAV und des Betriebsrats zu beeinträchtigen oder das Gremium zu beseitigen, muss strafbar sein. Die Strafbarkeit muss sich auch auf die Verhinderung oder Beeinträchtigung des Besuchs einschlägiger Seminare und Treffen oder entsprechende Verabredungen erstrecken. Die Strafe darf nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe liegen.

 

B6 Erste-Hilfe-Kurs für alle Schüler*innen!

18.09.2018

Wir fordern die Einführung eines jährlichen, verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurses für alle Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe in allen Schularten.

D4 Reform des Namensrechts bei Eheschließung gemäß §1355 BGB

18.09.2018

Wir fordern eine Reform des Namensrechts bei der Eheschließung gemäß §1355 BGB und die Einführung einer Möglichkeit des Führens von Doppelnamen für beide Ehepartner.

D2 Änderung des §17 Bundesmeldegesetz (BMG) - Möglichkeit der vorzeitigen Anmeldung

18.09.2018

Wir fordern die Einführung einer Möglichkeit, sich vor Umzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden. Dazu könnte im Bundesmeldegesetz der entsprechende § 17 Abs. 1 um die Regelung „Eine Anmeldung ist frühestens eine Woche vor Einzug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Einzugs“ ergänzt werden. Diese Regelung besteht in § 17 Abs. 2 bereits, für den Fall einer Auswanderung.

Wir fordern, dass eine Anmeldung auch bei der alten Meldebehörde möglich ist. So wie es möglich ist, dass mit der Anmeldung bei einer neuen Meldebehörde keine Abmeldung bei der alten Meldebehörde mehr notwendig ist, soll es auch möglich sein, die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde bei der alten Meldebehörde durchzuführen.

Weiterhin fordern wir, dass die Digitalisierung der Verwaltung (E-Government) nun schnellstmöglich vorangetrieben wird. Ziel muss es sein, dass mittelfristig ein Großteil der Behördengänge online erledigt werden können. Das entlastet nicht nur die Bürger*innen, sondern auch die Verwaltung.

G3 Schwangerschaftsabbruch raus aus der Tabu-Zone!

18.09.2018

Europaweit erstarken rechte und religiös fundamentalistische Gruppierungen. Dies macht sich auch in der sexuellen Selbstbestimmung, für die wir seit Jahrzehnten kämpfen, bemerkbar. Gruppierungen wie die Pro life-Bewegung oder sog. “Märsche für das Leben”, aber auch die Union und AfD möchten die reproduktiven Rechte von Frauen* einschränken und stigmatisieren bzw. kriminalisieren Betroffene und Ärzt*innen.

Recht ist nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen. Der Rechtsstaat ist nicht unfehlbar und ist wie die Gesellschaft selbst den gesellschaftlichen Anschauungen der Zeit unterworfen. Recht ist ein gesellschaftlicher Konsens, das für eine Vielzahl von Fällen abstrakt formuliert und in Normen zusammengefasst ist. Ethik wiederum das, was als sittlich und moralisch empfunden wird. Meistens ist das Gerechtigkeitsempfinden an einem Einzelfall orientiert, was zu einer Divergenz zwischen Recht und Ethik führen kann. Der Rechtsstaat bezieht seine Rechtsquellen aus einem Naturrecht und einer mehrheitlichen Gerechtigkeits- und Ethikvorstellung. Diesen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Ethik wird der Rechtsstaat immer hinterherhinken, da er aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen einen Kompromiss bilden muss. Auch muss er die zur Kodifikation nötigen Voraussetzungen einhalten und wirkt dadurch zum Teil starr und unflexibel. Dies ist recht und billig und spiegelt eine funktionierende Gesellschaft wider. Gesellschaftliche Ansichten sind dem stetigen Wandel unterworfen. Was früher noch als unsittlich galt und somit unter Strafe stand (z.B. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, sexuelle Orientierung) ist heute selbstverständlich und größtenteils aus dem Strafgesetz verschwunden. Zu beachten ist jedoch, dass zum Teil unflexibles positives Recht und sich stetig ändernde moralische gesellschaftliche Vorstellungen nicht derart weit auseinanderklaffen dürfen, da Recht sonst schnell zu Unrecht werden kann. Wir Jusos sind der Ansicht, dass der deutsche Rechtsstaat hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs schon zu lange verkennt, dass im 21. Jahrhundert der Ruf nach dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zusehends erstarkt und somit es eine dringende Nachjustierung des positiven Rechts bedarf. Wie auch der gesellschaftliche Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung ist auch das Recht dazu noch zu erkämpfen.

Wir  Jusos/SPD  bekennen  uns  zur  Selbstbestimmung  von  sexuellen  und  reproduktiven  Rechten. Jede*r   soll über  die eigene  reproduktive Gesundheit  selbst  entscheiden  dürfen.  Dies  bedeutet die Wahrung  einer  selbstbestimmten Entscheidung  über  den  Schwangerschaftszeitpunkt  und  die  mögliche Kinderanzahl.  Im Falle einer Schwangerschaft die Entscheidung darüber zu treffen das Kind auszutragen oder die Schwangerschaft abzubrechen, ist aus unserer feministischen Überzeugung das genuine Recht der Frau*.

Schwangerschaftsabbruch ist kein gesellschaftliches Stigma – §§218 f. StGB streichen

Der im Jahre 1872 eingeführte § 218 StGB stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe und ist dem Abschnitt “Straftaten gegen das Leben” neben Mord und Totschlag zugeordnet.  Für die Entscheidung damals war nicht nur die Gesundheit oder der Schutz des ungeborenen Lebens wichtig, sondern hauptsächlich die Kontrolle einer durch Männer dominierten Politik über weibliche und der Wert der Frau als eigenständige Person mit ihrer autonomen Entscheidung. Bis in die 1970er Jahre hinein drohte Frauen* bei einer Abtreibung sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. “Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts” sagte Willy Brandt im Jahr 1974. In diesem Jahr wurde die Reform des § 218 StGB verabschiedet, nach der der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei bleiben sollte. Dieser umstrittenen Reform machte das Bundesverfassungsgericht jedoch im Jahr 1975 einen Strich durch die Rechnung, indem es folgenden Leitsatz aufstellte:”Der Lebensschutz der Leibesfrucht [aus  Art. 2 II 1 GG, Art. 1 I GG] genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.” Diesem Leitsatz möchten wir entschieden entgegentreten!

Wir Jusos/SPD sehen die verfassungsrechtliche Schwierigkeit der Abwägung zwischen pränatalem Lebensschutz und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, jedoch empfinden wir das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Frauenbild als Restbestand sozialer Ungerechtigkeit und der patriarchalen Sichtweise aus der Gesetze geschrieben und Strafrecht definiert wird. Es ist aus unserer Sicht unerträglich, dass das Bundesverfassungsgericht der Ansicht ist, dass “der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein muss (Bestätigung von BVerfGE 39, 1). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.”. Dies hat zur Folge, dass noch heute Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig angesehen werden. Sie bleiben lediglich unter bestimmten Bedingungen, wie  beispielsweise durch die Teilnahme an einer Beratung und unter Einhaltung bestimmter Fristen, straffrei. Alle Schwangeren, die einen Abbruch planen, werden somit unter Generalverdacht gestellt eine Straftat zu begehen. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar!

Dem Selbstbestimmungsrecht der Frau muss Rechnung getragen werden. Auch gesundheitliche Aspekte sprechen dafür den Schwangerschaftsabbruch raus aus der strafrechtlichen Illegalität zu führen. So ist festzustellen, dass in Ländern, in denen der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe steht dieser meistens erst im 4. oder 5. Monat stattfindet und von medizinisch nicht fachkundigem Personal unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt wird. Dies führt zu erheblichen Komplikationen, die zum Teil zu schwersten Verletzungen oder gar zum Tod führen können. (BeckOK StGB/Eschelbach StGB § 218 Rn. 1)

Die sogenannte Fristenlösung, wie sie bis jetzt im §218a I Nr.3 StGB geregelt ist, dass nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis ausnahmsweise der Schwangerschaftsabbruch straffrei erfolgen kann, lehnen wir ab. Die  Frist ist, auch im Hinblick darauf, dass der Fötus vor der 22. Woche weder Schmerzempfinden noch ein Bewusstsein hat, willkürlich gesetzt. Zudem treten immer häufiger die Fälle auf, dass Frauen erst nach der zwölften Woche  mitbekommen, dass sie schwanger sind. Viele Fälle von Abbrüchen nach der zwölften Woche gehen mit häuslicher Gewalt oder Angst vor Bestrafung von ihren Familien einher. Diese willkürliche Hürde darf nicht sein!

So erkannte die Drucksache des Bundestags 12/696 aus dem Jahr 1991 schon richtig: “Die Festlegung einer Frist, nach deren Ablauf eine Abtreibung verboten ist, unterstellt, daß Frauen nicht dazu in der Lage sind, selbständig die für sie richtige Entscheidung zu treffen. Die Drei-Monats-Frist ist willkürlich und durch nichts zu begründen. Sie erzeugt zudem einen unvertretbaren Zeitdruck: Wenn eine ungewollte Schwangerschaft erst spät entdeckt wird, was gerade bei sehr jungen oder bei älteren Frauen leicht vorkommen kann, ist die Drei-Monats-Frist für eine reifliche Entscheidung zu kurz.”

Problematisch ist zu sehen, dass mit der Streichung des § 218 StGB auch die Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruches gegen den Willen der Frau (durch sog. Dritte) entfallen würde. Dies soll und kann natürlich nicht sein. Nachdem aber §218 StGB für jahrelange Stigmatisierung steht, kann dieser nach unserem Selbstverständnis nicht geändert werden, sondern muss endlich gestrichen werden. Eine Lösung würde die Änderung des §226 StGB “Schwere Körperverletzung” darstellen, um die Strafbarkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen gegen den Willen der Schwangeren bestehen zu lassen. § 226 I Nr. 1 StGB besagt nämlich: “Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, [….] so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.” Hier könnte man, wie es ähnlich die  Drucksache des Bundestags 12/696 vorgeschlagen hat, die Punkte “die Leibesfrucht, die Zeugungs- oder Gebärfähigkeit oder die sexuelle Empfindungsfähigkeit” hinzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber diskutieren.

Andere Länder leben es vor

In anderen Ländern, die bereits die strafrechtliche Regelung für ungültig erklärt oder gestrichen haben, ist die von konservativen Seiten viel prophezeite Abtreibungswelle nicht eingetreten. Nach Studien der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) ist die weit verbreitete Ansicht, nach der die Legalisierung den Abbruch fördert, falsch. Verbote hätten laut ihren Ergebnissen keinen Einfluss auf die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch, sondern der Verbreitungsgrad an Verhütungsmitteln.

Beispielsweise hat das Oberste Gericht Kanadas 1988 das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz für ungültig erklärt. Das Gericht begründete ihr Urteil damit, dass eine Frau unter Strafandrohung zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft zu zwingen, außer sie genüge bestimmten Kriterien, die mit ihren eigenen Prioritäten und Lebenszielen nichts zu tun hätten, bedeute eine tiefgreifende Verletzung ihrer körperlichen Integrität.

Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt dort seitdem denselben Bestimmungen wie jeder andere ärztliche Eingriff und ist ansonsten nicht gesetzlich geregelt. Wie vor jedem medizinischen Eingriff sind Ärzt*innen dort gesetzlich verpflichtet, die Patientin umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihren Entscheid selbstverantwortlich und in voller Kenntnis aller Umstände trifft. Die Abortrate ist in Kanada seitdem leicht gesunken und gleicht der westeuropäischer Länder (2014:  11,6/1000 Frauen in Kanada und 12/1000 Frauen in westeuropäischen Ländern).  92% der Eingriffe werden in Kanada in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten durchgeführt, nur 2% nach der 16. Woche (meist wegen einer schweren Schädigung des Fötus).

Deswegen fordern wir:

  • ein Recht auf Abbruch der Schwangerschaft für jede Frau*
  • Eine Streichung der § 218 ff. StGB und der damit geforderten Ausnahmetatbestände, dass ein Schwangerschaftsabbruch als generell legal anzusehen ist und einzig der Entscheidung der Frau ohne Auflagen unterliegt.

 

  • Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und der Schutz pränatalen Lebens sollen ohne Fristenlösung vergleichbar dem kanadischen Modell in Richtlinien der Bundesärztekammer wie jeder andere medizinische Eingriff geregelt werden.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der Frau durch Dritte wird durch die Aufnahme in den Katalog des § 226 StGB künftig als schwere Körperverletzung unter Strafe gestellt.

 

Schwangerschaftskonfliktberatungen reformieren

Der § 219 StGB regelt die Beratung von Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. Die Beratung verfolgt das Ziel, die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu bewegen. Dies wird damit begründet, dass das ungeborene Kind in jedem Entwicklungsstadium ein Recht auf Leben hat. Ein Schwangerschaftsabbruch käme nur dann in Frage, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine Belastung darstelle, die so schwer und außergewöhnlich sei, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteige. Diese Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen den Frauen eine Bescheinigung aus, die rechtlich notwendig ist, um von einer*m Arzt* Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können.

Diese Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung beinhalten Aspekte, die für uns als Jusos nicht vertretbar sind und die wir darum ändern wollen. Durch den Beratungszwang wird die Selbstbestimmung der Schwangeren massiv eingeschränkt und stellt eine erhebliche Bevormundung dar. Einen Beratungszwang für ungewollt Schwangere lehnen wir daher ab und machen uns stattdessen für einen gesetzlich Anspruch auf Beratung und Unterstützung wie in anderen Bereichen des Sozialrechts stark. Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Die Beratung sollte die Pro/Contra Seiten einer Abtreibung hinreichend darstellen.

Wir fordern daher:

  • Die Kosten für den Abbruch sollen von den Krankenkassen getragen werden und nicht wie bis dato üblich von der Schwangeren selbst
  • Staatlich getragene Beratungsstellen sollen für jede betroffene Frau* in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen
  • das Recht und damit den Anspruch auf eine Schwangerschaftskonfliktberatung und die anschließende Unterstützung sozialgesetzlich zu regeln, unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen einen Abbruch entscheidet. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden

 

Weg mit §219a StGB! Den Weg zu Informationen entkriminalisieren

Der in 1933 in Kraft getretene § 219a StGB verbietet, dass Ärzt*innen selber Auskunft darüber zu geben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Er nimmt Schwangeren gleichzeitig dadurch die Möglichkeit, sich anonym und selbstständig zu informieren. Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen Ärzt*innen kriminalisiert werden. Nach § 219a StGB können die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

Mit dem stark zugenommenen Rechtsruck in unserer Gesellschaft in jüngster Zeit missbrauchen konservative, selbsternannte Lebensschützer*innen diesen Paragraphen im verstärkten Maße, um Ärzt*innen anzuzeigen. So wurde die Ärztin Kristina Händel von so einer Person angezeigt und im vergangenen Jahr zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage angegeben hatte, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Im populärsten Strafrechtskommentar “Trödle/Fischer”, der in allen Bücherregalen von Strafrechtler*innen zu finden ist, wird argumentiert, dass § 219 a StGB verhindern solle, „dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird“. Auf diesen Satz beziehen sich fast alle Gerichte und Staatsanwälte und zementieren diesen so zur herrschenden Meinung. Die richterliche Auslegung, die so maßgeblich von einem einzigen Strafrechtskommentar geprägt wird, setzt regelmäßig sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit Werbung gleich.

Problematisch ist hierbei, dass der ehemalige Herausgeber dieses Kommentars, Herbert Tröndle (*1919 + 2017), sich selbst gegen Schwangerschaftsabbrüche engagierte und eben diese Kommentierung vornahm. Tröndle  schrieb unter anderen für das „Lebensschutzhandbuch“ des katholischen Bonifatiusverlags und engagierte sich an führender Stelle in der Juristen-Vereinigung “Lebensrecht”. 1993 schrieb er in einem Beitrag zu dem Buch “Das zumutbare Kind”, dass schwangere Frauen sich durch die Abtreibung einer natürlichen Aufgabe entledigen würden und einer durch ihr Vorverhalten begründeten rechtlichen Pflicht nicht nachkommen. Die Meinung eines solchen Mannes kann nicht die Rechtsprechung beherrschen!

Dies sieht die Bundesärztekammer ebenso. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, plädiert ebenfalls für eine Abschaffung des Werbeverbots. §219 a StGB kriminalisiere Ärzt*innen in nicht nachvollziehbarer Weise, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg. Die Berufsordnung der Ärzteschaft regele in ausreichendem Maße die Grenzen zwischen Werbung und Information.

Sexuelle Selbstbestimmung zu verwirklichen heißt, einen schnellen und neutralen Zugang zu Informationen über Sexualität und sexueller Gesundheit zu ermöglichen. Das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen muss als Teil einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung angesehen werden.

 

Wir fordern daher:

  • eine ersatzlose Streichung des §219a StGB

 

Konsequenz des §§218ff. StGB: Kein Thema während des Medizinstudiums

101.200 Abtreibungen wurden nach dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2017 durchgeführt. Im Berichtsjahr 2016 wurden in Deutschland 98.721 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. 11.291 der Schwangerschaftsabbrüche 2016 waren in Bayern. Der Schwangerschaftsabbruch gehört damit zum häufigsten chirurgischen Eingriff in der Gynäkologie.

Medizinische Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch wie etwa in den USA, Großbritannien, Kanada oder auch der WHO gibt es in Deutschland keine. Ein Umstand, den Pro Familia bereits 2014 in einem Rundbrief kritisiert hatte. In Deutschland fehle es an „Standards oder Leitlinien zur fachgerechten Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen“, heißt es in dem Brief.

So wird auch im Medizinstudium der Schwangerschaftsabbruch kaum besprochen oder gar praktisch geübt. Er taucht lediglich im “Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin” (NKLM) auf, den der medizinische Fakultätentag gemeinsam mit der Gesellschaft für medizinische Ausbildung entwickelt hat, ist aber kein Regelwerk für die Universitätskliniken. So werden beispielsweise an dem größten Universitätsklinikum, der Charité in Berlin, beispielsweise lediglich die rechtlichen und ethischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs gelehrt, nicht aber die Methoden. Hier üben die angehenden Mediziner*innen den Eingriff in ihrer Freizeit an Papayas statt in einer Pflichtveranstaltung, nachdem dort einige Studierende diesen Missstand nicht weiter hinnehmen wollten und deshalb die Initiative “Medical Students For Choice Charité Berlin“ mit dem Ziel, die Lehre über den Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, ins Leben gerufen haben. Aus Angst vor dem Strafgesetzbuch und der Stigmatisierung wird an den Universitäten der Eingriff nicht geübt.

Ob angehende Gynäkolog*innen lernen, wie man einen Abbruch vornimmt, hängt davon ab, ob das Krankenhaus, an dem sie ihre Facharztausbildung absolvieren, solche Eingriffe vornimmt. Viele Krankenhäuser, vor allem die in kirchlicher Trägerschaft, führen keine Abbrüche durch. Auch in der Weiterbildung für Gynäkolog*innen ist man bei Schwangerschaftsabbrüchen auf internationale Kongresse angewiesen.

Zu wenig Ärzt*innen

Durch die Kriminalisierung im Strafrecht und das nicht vorhandene Auseinandersetzen im Studium haben dazu geführt, dass immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In ganz Niederbayern gibt es beispielsweise nur noch einen über 70-jährigen Arzt, der noch Abbrüche durchführt, weil es sonst niemand machen will. In einigen Regionen haben Frauen schon jetzt keine Chance mehr, einen Schwangerschaftsabbruch in der näheren Umgebung vornehmen zu lassen. Wer zum Beispiel in Trier wohnt, muss dafür mindestens 100 Kilometer ins Saarland fahren. Und nach dem Eingriff, mit Schmerzen und der psychischen Belastung, wieder zurück.

Bundesweit gibt es der Bundesärztekammer zufolge etwa 18.500 berufstätige Ärzt*innen in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Das Statistische Bundesamt gibt an, bundesweit führten derzeit nur etwa 1.200 Ärzt*innen Abbrüche durch, Tendenz leicht abnehmend. Ein vollständiger Überblick, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, existiert dank §219a StGB nicht.

Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz müssen die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen. Den Gesundheitsministerien vieler Länder aber liegen keine Zahlen vor. Stattdessen verweisen sie wahlweise auf die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesärztekammern, die Berufsverbände der Frauenärzte oder an die Krankenhausgesellschaften. Das bayerische  Staatsministerium für Gesundheit erklärt, es gebe 27 Kliniken, die in Bayern Schwangerschaftsabbruch durchführen – 15 davon tun das aber nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Mit 96,1 % wurden aber die meisten Eingriffe 2016 nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische oder kriminologische Indikation war in lediglich 3,9 % der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch.

Dazu kommen hohe Hürden. Wer als niedergelassene Ärzt*in operative Schwangerschaftsabbrüche durchführen will, muss vor allem ambulant operieren können und über die entsprechenden Räumlichkeiten und das Personal verfügen. Dazu kommen je nach Bundesland weitere Vorgaben – in Bayern etwa müssen Ärzt*innen noch eine Fortbildung nachweisen, in der es neben den medizinischen auch um die ethischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs geht.

Das größte Problem ist aber, dass in Deutschland immer mehr Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, in Rente gehen– und es an Nachwuchskräften fehlt. Diese Ärzt*innen haben überwiegend in den Siebziger-jahren, während der Frauenbewegungen, ihr Studium absolviert und handeln aus einer politischen Überzeugung heraus. Diese ist in den vergangenen Jahren in der Gesellschaft entpolitisiert und in die sog. Tabuzone gekommen ist, so dass die nachkommenden Generationen an Ärzt*innen mit diesem Thema nicht vertraut sind und aus oben genannten Gründen nicht in ihrem Studium in Berührung kommen.

Wir fordern daher:

  • Aufnahme des Themenbereichs Schwangerschaftsabbruch ins Medizinstudium
  • Medizinische Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch
  • Schutz der Ärzt*innen, Gynökolog*innen vor Angriffen sog. „Lebensschützer*innen“
  • Entstigmatisierung der Ärzt*innen, Gynökolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
  • Ein vollständiger Überblick, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen
  • Ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche
  • Eine Homepage der Bundesärztekammer mit sachlichen, neutralen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch

 

Schwangerschaftsabbruch muss zum gesellschaftlichen Thema werden

Weltweit erlebt ungefähr jede dritte Frau in ihrem Leben einmal eine Abtreibung. Zwei von drei ungewollten Schwangerschaften entstehen trotz Verhütung. Keine Frau treibt gerne ab. Und jede Frau stellt sich vor einem Abbruch Fragen, die quälen. Viele Frauen* berichten laut ZEIT ONLINE, die Frauen zu ihren Erfahrungen zu Abbrüchen befragten, nicht von Selbstbestimmung, sondern von Verheimlichung vor der Familie, Beleidigungen im Internet und einsamen Entscheidungen. Psychotherapeut*innen beklagen, dass viele Frauen* noch unter einem Schwangerschaftsabbruch leiden und niemanden haben, mit dem sie darüber reden können.

Der Schwangerschaftsabbruch ist gesellschaftlich immer noch ein Makel, der auf das Individuum, die einzelne Frau, abgewälzt wurde. Doch je weniger wir darüber sprechen und das so wichtige Thema aus der Ecke des Unaussprechbaren holen, desto gesellschaftsfähiger wird die Haltung der Abtreibungsgegner*innen.

Eine ungewollte Schwangerschaft legal und professionell beenden zu können, muss eine “normale” Alternative sein – illegal, unhygienisch und in Hinterzimmern den Ausweg aus einer Notsituation zu finden wird nämlich nie “normal” sein können. Das bedeutet keinesFalls, dass dieser Eingriff für die Betroffene* “normal” sein könnte.

Es gehört unglaublichen Mut und die große Überwindung dazu, mit solchen Erlebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir sind als Gesellschaft noch weit davon entfernt, eine Sprache für das Erlebte zu finden, Tabuzonen und Scham zu durchbrechen und Strukturen der Stigmatisierung zu verstehen. Darüber zu sprechen, schafft Bewusstsein, nimmt der gesellschaftlichen Struktur an Macht und gibt anderen wiederum den Mut, über ihr Erlebtes sprechen zu können.

Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört auch, gesellschaftliche Räume zu schaffen die den Dialog darüber ermöglichen. Sexualität geht uns alle an.

Wir fordern daher:

  • Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss thematisch sachlich in der Schule im Biologieunterricht und nicht im Religionsunterricht behandelt werden
  • Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss in die Gesellschaft getragen werden
  • das Recht auf psychologische Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch und ein niederschwelliger Zugang zu Beratungsstellen

 

Mehr Schutz bei Abgängen

Schwangerschaftsabbrüche sind jedoch nicht notwendigerweise die Folge eines gewollt herbei geführten Abbruch. Der Abgang eines Fetus unter 500g Gewicht wird “Fehlgeburt” genannt, der Abgang von Feten über 500g “Totgeburt”. Es wird angenommen, dass in der Gruppe der 20– bis 29-jährigen Frauen etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zugrunde gehen. Klinisch werden aus den genannten Gründen davon jedoch nur etwa 15 % bis 20 % als Fehlgeburten erkannt, etwa 30 % der Frauen* sind in ihrem Leben von einer oder mehreren Fehlgeburten betroffen. Die  Darüber zu sprechen ist jedoch ein Tabuthema. Ursachen sind zumeist chromosomale Besonderheiten des Fetus, Endokrine Störungen der Mutter* oder Infektionskrankheiten. Erhöht wird das Risiko eines Abgangs durch das Alter der Eltern.

Das Wort “Fehlgeburt” lässt den Schluss zu, der Abgang des Fetus sei auf Fehlverhalten der Schwangeren* zurück zu führen. Dem zu Grunde liegt dieselbe frauenverachtende und patriarchal Gedachte  Grundannahme, die Frauen das Recht auf einen Abbruch verweigert: Unmündige Menschen, deren Aufgabe es ist, den Fortbestand der Menschheit durch Gebären von Leben zu sichern und auf eigene Bedürfnisse zu verzichten.  Auch werden Mütter nach “Fehlgeburten” rechtlich allein gelassen: es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Schutzfrist nach der Entbindung. Entscheidend ist lediglich das Gewicht des verstorbenen Kindes: unter 500g Gewicht besteht keinerlei Anspruch auf eine Schutzfrist, zwischen 500-2500g handelt es sich um eine Frühgeburt und es ergibt sich ein Anspruch auf die verlängerte Schutzfrist von 12 Wochen und ab 2500g besteht die 8 Wöchige Schutzfrist. Diese Regelungen negieren das Recht auf individuelle Verarbeitung des Geschehenen.

Wir fordern daher:

  • eine bis zu zwölfwöchige Krankschreibung, die, sofern keine medizinische Indikation besteht, in Einzelfallentscheidungen mit den betroffenen Frauen* im Konsens entschieden wird
  • Beratungsstellen die in zumutbarer Entfernung liegen
  • geschulte Psychotherapeut*innen
  • Das Recht der Eltern, den Fötus bestatten zu lassen

 

B5 Landeszentrale für politische Bildung stärken und ausbauen

18.09.2018

Politische Bildung ist Staatsaufgabe! Aufbauend auf das Positionspapier der BayernSPD-Landtagsfraktion zur Winterklausur Irsee 2017 fordern wir deshalb, dass

 

  1. Die Haushaltsmittel der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildung nachhaltig aufgestockt werden, damit konkrete Projektförderung in wesentlich höherem Maße als bislang erfolgen kann.

 

  1. Die Landeszentrale personell so ausgestattet wird, dass sie selbst als überparteiliche Instanz selbst Veranstaltungen in und mit Schulen durchführen kann.

 

  1. Die Landeszentrale vermehrt didaktisch ausgerichtete Publikationen zur Bearbeitung aktueller gesellschaftspolitischer Themen anbietet.

 

4 .  Die Landeszentrale den Kreis der institutionell geförderten Einrichtungen, ohne Kürzungen  für bestehende Zuwendungsempfänger*innen, bei Bedarf erweitern kann.

Ziel einer Landeszentrale für politische Bildung muss es sein, politisches Verständnis zu fördern. Dabei geht es insbesondere darum, Demokratie und Grundwerte zu vermitteln, diese erlebbar zu machen und Menschen für politischen Partizipation zu begeistern. Gesellschaftliche Vielfalt, Toleranz, Geschlechtergerechtigkeit und Teilhabe müssen sich als roter Faden durch die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung ziehen. Weiterer Baustein muss der Bereich Sensibilisierung und Aufklärung über identitäre Ausgrenzung, gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus sein. Die Landeszentrale für politische Bildung soll als Ort des kritischen Dialoges und der Diskussion fungieren.

Demokratische/politische Organisationen sollen darüber hinaus besser gefördert werden.

W2 Es ist Zeit für Umverteilung - Um-fair-teilen in der Kommune

18.09.2018

 

Zur Stärkung der Finanzkraft unserer Kommunen fordern wir:
Kommunen soll es zustehen, freiwillige Leistungen zu bewilligen, auch wenn es

die Kassenlage der Stadt oder der Marktgemeinde nicht zulässt. Möglich wäre hier das Errichten eines Fonds auf Bundeseben oder auf Landesebene, bei der vergleichsweise finanzschwache Kommunen bis zu 15% ihrer erweiterten Gewerbesteuer zur Verwendung für freiwillige Leistungen ausbezahlt bekommen. Finanziert werden können die Fonds entweder über die Vermögenssteuer (Bundesfonds) oder einer gerechten Erbschaftssteuer (Landesfonds). Zudem muss der Begriff der freiwilligen Leistung abgeschafft werden und durch „solidarische kommunale Leistung“ ersetzt werden.

Außerdem muss bei dieser Gelegenheit dem geltenden Beschluss der Jusos-Bayern Nachdruck verleihen werden:

Die Gewerbesteuer muss dringend erweitert werden „eine Verbreiterung der Einnahmebasis der Kommunen“ zur Folge haben. Die Jusos Bayern fordern zu Recht die Ausweitung der Gewerbesteuer um die so genannten „Katalogberufe“ (§18 EStG) worunter unter anderem Rechtsanwält*innen, niedergelassene Ärzt*innen und approbierte Psychotherapeut*innen und Zahnmediziner*innen, Notar*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zählen.

Zur Entlastung aller Bürger*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf einen Antrag zur Kostenfreiheit bei Krippen- und Kindertagesstättenplätzen in den bayerischen Landtag einzubringen.
Bei der Thematik des sozialen Wohnungsbaus wurde in den vergangenen Jahren erheblicher Raubbau begangen, was sich direkt auf die Bürger*innen auswirkt. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Darüber hinaus fordern wir:

  • Einen kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, der sich am tatsächlichen örtlichen Bedarf orientiert
  • Entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. über die kfW)
  • Einen bayerischen Fonds zur Förderung kommunalem undgenossenschaftlichen Wohnungsbau
  • Einen im Ministerium zuständigen Beauftragten der Staatsregierung für dieBedarfsberechnung und Umsetzungskontrolle des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus.Die Kreisumlage und die Bezirksumlage sind Umverteilungsmechanismen kommunaler Finanzen. Da diese beiden Umlagen auch von den Konservativen anerkannt sind, gelten diese weder als sozialistisches Teufelszeug, noch stehen diese beiden Umlagen im Verdacht, den reichen Kommunen etwas nehmen zu wollen. Allerdings bleiben bei diesem Finanzierungmodell die finanzschwächeren ländlichen Regionen in Bayern wie Rottal-Inn oder Freyung-Grafenau weiterhin, im Gegensatz zu den finanzkräftigeren Landkreisen in den Metropolregionen wie München und Nürnberg, zu abhängig von den Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern. Da die Schlüsselzuweisungen lediglich die Defizite ausgleichen, nicht aber echte Gleichheit gegenüber reicheren Landkreisen zur Folge haben, bleibt das Ungleichgewicht bei der finanziellen Entwicklung in den Kommunen nach wie vor bestehen. Bei dieser Gelegenheit muss zudem auf die Bezirksumlage eingegangen werden. Wie der Bezirk Oberbayern richtigerweise anmerkt, handelt es sich hier wahrlich um eine offensichtliche Problematik: „Die Entwicklung der Umlagekraftzahlen und des ungedeckten Bedarfs (= Bezirksumlage) zeigt das Dilemma eines rein umlagefinanzierten Haushaltes auf. Die Bezirksumlage, die zu über 90 Prozent Sozialhilfeleistungen zu finanzieren hat, ist seit 1974 weitaus stärker gestiegen als die Umlagekraft“. Aus sozialistischer Sicht kann nicht das Vorhandensein kommunaler Finanzmittel über die Gewährleistung von Sozialhilfeleistungen entscheiden. Sozialhilfeleistungen müssen vielmehr aus der Gesamtheit der Steuerzahler*innen, also auch den Einnahmen aus Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer, finanziert werden. Es ist unsolidarisch, wenn sich das Spektrum des Finanzkapitals nicht oder nur untergeordnet an den Sozialhilfeleistungen der bayerischen Regierungsbezirke beteiligt. Besonders betroffen sind bayerische Regionen, die durch den Wegzug junger Menschen bereits in ihrer Zukunftsfähigkeit gefährdet sind. Durch die fehlenden Investitionen verstärkt sich das Problem der alternden Bevölkerungsstruktur. Daher bedarf es der Etablierung zusätzlicher Finanzzuweisungsmechanismen, beispielsweise eines Fonds zur Finanzierung freiwilliger Leistungen über das erweiterte Gewerbesteuerniveau hinaus, um der Divergenz der Landkreise entgegen zu treten. Ohne ein entsprechendes Gegensteuern ist ein weiteres Auseinanderdriften der Landkreise und kreisfreien Städte zu erwarten, da finanzstarke Kreise mittels freiwilliger Leistungen Arbeitskräfte wie Arbeitgeber*innen anlocken und damit Abwanderungen aus den finanzschwächeren Kreisen begünstigen. Der sich dadurch verstärkende Effekt der Gewerbesteuerpolarisierung tut sein Übriges, um letztlich das Gefälle zwischen Stadt (einschließlich Metropolregion) und ländlichem Raum unumkehrbar werden zu lassen. Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag von Gewerbetreibenden erhobene kommunale Steuer. In der Vergangenheit machten einerseits die Liberalen als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble von sich reden, diese für die Kommunen so wichtige Einnahmequelle abzuschaffen. Die Forderung der Jusos soll die Gewerbesteuereinnahmen deutlich ausweiten, was besonders kleineren Gemeinden und mittleren Städten besonders zugutekommen dürfte. Außerdem sind Kommunen besonders bei Energiekonzernen in der Gefahr, eine beachtlicheGewerbesteuerrückerstattung zu tätigen, mit einer Verzinsung von für die heutige Zeit horrenden sechs Prozent. Wer diese Möglichkeit der „sicheren“ Rendite für solvente Unternehmen nicht zumindest auf den zweiten Blick erkennt, kann sich gleich von den Konzernen einlullen lassen. Auf der anderen Seite würden besonders die wohlhabenderen Kommunen auf eine erhebliche Einnahmequelle verzichten und auf einen vermutlich schlechter gefüllten Umlagetopf zurückgreifen müssen. Reiche Kommunen enteignen, klingt gut? Mitnichten! Besonders die über Jahrzehnte etablierten freiwilligen Leistungen der Kommunen, wie das Kulturzentrum, das Freizeitgelände, das Schwimmbad, die städtische Musikschule, die kostenlose Betreuung in Kindertagesstätten, würden durch diese Maßnahme zu Nichte gemacht. Das Gewähren von freiwilligen Leistungen der Kommune ist bereits eine Umverteilung im engsten Sinne. Öffentliche Güter werden allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt, der Zugang zu Kultur und Bildung niedrigschwelliger gestaltet und die persönliche monetäre Potenz eines jeden Menschen tritt in die Nachrangigkeit.

Damit nicht weiterhin reichere und ärmere Kommunen in direkter Konkurrenz stehen, fordern wir die Einführung von solidarischen kommunalen Leistungen.
Die
Schuldenbremse ist ein gesetzlich verankerter Mechanismus, der abzulehnen ist. Aus sozialistischer Sicht bedarf es aber auf jeden Fall noch zwei weiterer großer Schritte, damit ernsthaft von einer Umverteilung in den Kommunen gesprochen werden kann.

Als der wahrscheinlich am gewichtigsten wirkenden Umverteilungsmechanismus der Kommunen, gemessen an der Wirkung auf den jeweils betroffenen Menschen, darf der soziale Wohnungsbau bezeichnet werden. Aus diesem Grund muss dringend dem Beschluss der Jusos Bayern aus dem Jahr 2012 Folge getragen werden, bei dem der deutliche Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus gefordert wurde. Die Forderung, die dringend einer Anwendung bedarf, kann in zwei Schwerpunkte unterteilt werden:

• Höhere Zuschüsse (Bsp.KfWMittel) für gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften und Kommunen, sodass diese die notwendigen Sanierungsarbeiten auch durchführen können, ohne dass die vorhandene Mieter*innen verdrängt werden.

• Eine professionelle Beratung der Wohnbauunternehmen und Kommunen vor Ort zum Thema Fördermöglichkeiten im kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnbausektor. Menschen, welchen der nach kapitalistischen Regeln gestaltete freie Wohnungsmarkt, wegen der zu geringen Kapitalausstattung nicht mehr als Nachfrager*innen zur Verfügung stehen, wird durch geförderten Wohnungsbau eine Chancengerechtigkeit gewährt. Durch die Umverteilung mittels sozialem bzw. gefördertem Wohnungsbau soll Menschen in Bayern zukünftig ermöglicht werden, dass sie sich aus freien Stücken für das Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheiden können.

Dies führt zwei positive Effekte mit sich: Auf der einen Seite wird dem kapitalistischen Wohnungsmarkt die Fessel angelegt, da sie nun nicht mehr die Situation von Menschen in prekären Lebenslagen ausnutzen und die zusätzlichen staatlichen Sozialleistungen an sich reißen kann und andererseits den Menschen nicht mehr das Gefühl gegeben wird, dass sie durch das Gewähren von Wohngeld ein „Sozialfall“ sind. Geförderter Wohnraum darf niemals zum Spielball zwischen Bedürftigen werden, wie dies aktuell teilweise von konservativen und nationalen politischen Kräften gehandhabt wird. Sozialer bzw. geförderter Wohnraum trägt dann zur Umverteilung bei, wenn neben der Alleinerziehenden, Mindestrentner*innen, Sozialarbeitsstudent*innen oder Maschinenbaustudent*innen sowie anerkannte Asylsuchende aus Syrien Platz in einer Wohnung finden können.

I1 „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“

18.09.2018

 

Analyse:
Wo tauchten deutsche Waffen auf?
In den vergangenen Jahren haben sich Fälle gehäuft, in denen deutsche Waffen in Krisen- und Kriegsgebieten entdeckt wurden, wo sie eigentlich nicht hätten sein dürfen. Käufer:innen deutscher Waffen hatten sie weitergegeben, ohne Deutschland zu informieren. Entdeckungen, die für die Bundesregierung meist peinlich waren. In Georgien tauchten während des Kaukasuskriegs 2008 Sturmgewehre des Typs G-36 auf, die nie aus Deutschland dorthin geliefert worden waren. Wer sie Georgien gab, war angeblich nicht mehr festzustellen.

In Libyen wurden 2011 G36-Gewehre entdeckt, die das Gaddhafi-Regime nicht in Deutschland gekauft hatte, aber gegen die Opposition einsetzen konnte. Sie kamen nach Erkenntnisse des Herstellers „Heckler & Koch“, aus Ägypten. Kairo hatte geliefert, ohne Berlin zu fragen.

Auch in Mexiko gab es Probleme: Mexiko hatte G-36-Gewehre für die Polizei einiger Bundesstaaten bestellt. Die Lieferung wurde genehmigt, weil vier besonders problematische Bundesstaaten in der mexikanischen Endverbleibserklärung nicht genannt wurden. Genau dort aber fand sich anschließend fast die Hälfte der Lieferung von mehr als 10.000 Gewehren wieder. Äußerst brisant hierbei, dass die 43 Studierenden die 2014 in Iguala entführt und später erschossen wurden offenbar durch deutsche G36er starben. Die mexikanische Endverbleibserklärung hatte die Absicht, die Gewehre auch in den vier problematischen Bundesstaaten an die Polizei zu verteilen, schlicht verschwiegen. Konsequenzen hieraus: keine.

Auch im Jemen tauchten jüngst G3-Gewehre auf, die Saudi-Arabien in Lizenz produziert und ohne Zustimmung der Bundesregierung weitergegeben hatte. Das G3, muss dazu gesagt werden, ist nach der Kalaschnikow das erfolgreichste Sturmgewehr der Welt, da es oft durch „Heckler & Koch“ lizensiert im Ausland produziert wird.

Wo und was wird geprüft?
Einzelfall nach Einzelfall. Zum wiederholten Verdruss der Bundesregierung wurden sie öffentlich. Deutlich wurde: Die Endverbleibsregelungen für deutsche Rüstungsexporte gleichen bisher dem sprichwörtlichen Schweizer Käse: Es gibt mehr Löcher als Käse. Dass das so ist, liegt auch daran, dass die Bundesregierung den Endverbleib bislang nie kontrollieren wollte. Hier hat sie auf Druck der Opposition mittlerweile nachgebessert, Kontrollen der Endverbleibserklärungen werden durchgeführt allerdings nur stichprobenhaft und nur in den sogenannten Drittstaaten. NATO und EU-Partner sowie Partnerstaaten in UN-Missionen und die NATO-gleichgestellten Länder (Japan, Israel, Australien etc.) zählen nicht zu den Ländern die bei Endverbleibserklärungen überprüft werden sollen. So hatte im Jahr 2011 der deutsche Gewehrproduzent „Sig-Sauer“ tausende Kleinwaffen in die USA verkauft, auch hier war der deklarierte Endverbleib eine Behörde der US-Armee. Das Problem dabei war nur, dass die Waffen einige Wochen später in Kolumbien wiederauftauchten wo zu 
dieser Zeit noch ein Bürgerkrieg zwischen der Regierung und verschiedenen Guerilla Gruppen stattfand. Mittlerweile hat sich rausgestellt, dass „Sig-Sauer“ von dem wirklichen Endverbleib wusste und die Bundesregierung schlichtweg nicht informierte. Das Unternehmen hat seine Produktion in die USA ausgesiedelt, nachdem sie in Deutschland deswegen verklagt wurden. Ähnliche Fälle sind auch aus der Türkei bekannt, die in einigen Krisenherden im Nahen Osten einer der „Big-Player“ ist.

Ein weiteres Problem ist, dass die Bundesregierung die eingeführten „Post-Shipment- Kontrollen“ nur bei Kleinwaffen durchführt. Sobald es um Teile von Raketenträgersystemen, Geschütztürme für Panzer oder Brennstoffzellen für U-Boote geht, wird überhaupt nicht mehr nachgefragt. Die Bundesregierung schrieb hierzu in einem Statement: „Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Rüstungszusammenarbeit mit Drittländern dürfen durch das System der Post- Shipment-Kontrollen nicht gefährdet werden.“ Offener kann eine Regierung kaum zugeben, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg wichtiger als Menschenleben und –rechte ist.

Warum brauchen wir Endverbleibskontrollen?
Wir Jusos bekennen uns zur friedlichen Konfliktlösung. Dies gilt für jeden Konflikt weltweit. Wir erkennen dennoch ob der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und unserer Schutzverantwortung als Teil der Gemeinschaft aller Menschen an, dass in bestimmten Situationen der Einsatz bewaffneter Streitkräfte notwendig sein kann. Wenn in einem solchen Fall die Vereinten Nationen eine humanitäre Intervention beginnen und dabei bewaffnete Blauhelme zum Einsatz kommen, müssen diese möglichst gut ausgerüstet sein, um ihr eigenes Leben sowie das Leben der Zivilist:innen im Land zu schützen. Die beste Ausrüstung für Soldat:innen, vor allem die Kriegswaffen können auch aus Deutschland kommen.

So lang die Rüstungskonzerne in Deutschland nicht verstaatlicht sind und dem Druck des Marktes unterliegen, müssen zum einen die Wettbewerbsfähigkeit und zum anderen die Arbeitsplätze des Unternehmens gesichert werden. Dies kann aber in keinem Fall auf Kosten von Menschenleben gehen, indem Waffen in Krisengebiete, wenn auch über Umwege, geliefert werden, um Konflikte anzuheizen (s. Türkei in Syrien). Außerdem darf es nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen, die von Regimen mit deutschen Waffen verletzt werden (s. Gaddhafi und die Opposition). Um sicherzustellen, dass keine deutschen Waffen über Umwege in Krisengebiete geliefert werden, müssen wirksame, flächendeckende Endverbleibskontrollen eingeführt werden. Diese müssen über die Größe von Stichproben hinausgehen um sicherzustellen, dass ein Land nicht eine Lieferung ordnungsgemäß behält und aufbewahrt und eine andere Lieferung weiterschickt.

Warum auch bei Bündnispartner:innen Kontrolle besser als Vertrauen ist. Endverbleibskontrollen müssen bei allen Partner:innen stattfinden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Waffen, welche in Drittstaaten exportiert werden, meist auch in diesen verbleiben. Die Waffen jedoch, welche in Staaten exportiert werden, welche Bündnispartner:innen Deutschlands sind, egal ob über NATO, UN oder EU diejenigen Staaten sind, welche die Waffen dann im Sinne der Rüstungskonzerne weiterverkaufen. Oder im schlimmsten Fall sogar im Sinne des jeweiligen Staates an an dritte Akteure weitergeben.

Wer soll die Kontrollen durchführen?
Die momentanen Endverbleibskontrollen werden durch das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernommen. Diese Aufgabenteilung zwischen Außenministerium und Wirtschaftsministerium schafft eine weitere 
gegenseitige Kontrolle, da das Auswärtige Amt in Deutschland traditionell durch den:die Junior-Koalitionspartner:innen besetzt ist. Im Fall der letzten GroKo gibt das der SPD die Möglichkeit die Waffenexporte die im Bundessicherheitsrat vor allem durch eine Unions-Mehrheit beschlossen wurden, zu überprüfen.

In der aktuellen Situation sind hauptsächlich Diplomat:innen mit den „Post-Shipment-Kontrollen“ befasst. Dies muss sich ändern. Auf der Diplomat:innenenschule wird weder gelehrt wie Kriegswaffen aufbewahrt werden, noch wie sie logistisch „verbucht“ werden.

Wir fordern, dass diese Aufgabe von geschultem Personal durch das Auswärtige Amt oder Außenwirtschaftsministerium durchgeführt wird. Eine andere Möglichkeit stellt die Weiterbildung des momentan zuständigen Personals dar.

Kein Arbeitsplatz wird bedroht.
Das Argument der letzten Bundesregierung, das durch diese „Post-Shipment- Kontrollen“ der wirtschaftliche Erfolg der Rüstungskonzerne bedroht wäre ist sehr fadenscheinig. Gerade weil Deutschland weltweit einige der besten Panzer und U- Boote herstellt, wird die wirtschaftliche Situation der Rüstungskonzerne nicht bedroht. Dies ist auch an den vollen Auftragsbüchern sichtbar, so will Norwegen im nächsten Jahr 4 U-Boote von „Thyssen-Krupp-Marine-Systems“ im Wert von 4,33 Milliarden Euro kaufen. Griechenland hat im Jahr 2014 trotz Schuldenkrise Leopard-Panzer von „KMW“ für rund 1,7 Milliarden Euro gekauft. Die Union fordert in den aktuellen Sondierungen eine Erhöhung des Wehretats um die Bundeswehr neu auszustatten, ein weiterer Auftrag für die deutschen Rüstungskonzerne der Milliarden einspielen sollte. Alles in allem spricht nichts dagegen, Endverbleibskontrollen wirksam und flächendeckend umzusetzen um aktuelle Situationen wie im Jemen zu verhindern, wo Saudische Bomber deutsche Bomben auf Rebellen abwerfen die sich auch mit deutschem Gerät verteidigen.

Deswegen fordern wir:
Die SPD setzt sich für wirksame und flächendeckende Kriegswaffen-Endverbleibs- Kontrollen auch bei militärischen Bündnispartner:innen ein.

Diese Aufgabe muss von geschultem Personal durch das Auswärtige Amt oder Außenwirtschaftsministerium durchgeführt werden. Eine andere Möglichkeit stellt die Weiterbildung des momentan zuständigen Personals dar

F2 Achtung des dritten Geschlechts! Queer*feminismus wagen!

18.09.2018

 

Wir Jusos setzen uns für Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung der Geschlechter ein, weil wir sehen, dass unsere männlich und heteronormativ geprägte Gesellschaft Ungleichheiten gerade aufgrund dieser engstirnigen Fixierung reproduziert. Davon betroffen sind in unserer Gesellschaft besonders Frauen und auch Menschen, die sich in keinster Weis e in dieses binäre Geschlechtersystem von „Mann und Frau“ einordnen können und/oder wollen und auch nicht dem heteronormativen Bild der Gesellschaft entsprechen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen können, erfahren in diversen Bereichen alltägliche Diskriminierung und können kaum auf Unterstützungen hoffen.

Ein wichtiger Schritt diesbezüglich war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass es von nun im Geburtenregister nicht mehr nur eine Eintragung des männlichen und weiblichen Geschlechts, sondern auch eines dritten Geschlechts geben solle. Ausgelöst wurde dieser Beschluss durch eine Klage einer queeren Person – namens Vanja -, die im Kindesaltern dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurde, sich aber damit nicht identifizieren kann und will. Vanjas Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenregister in „inter“ wurde abgelehnt, woraufhin sie in allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof scheiterte. Erst die eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich und wird nicht nur für Vanja, sondern auch für sehr viele Menschen mehr das Leben deutlich verbessern.

Allerdings müssen wir uns eingestehen, dass dieser Erfolg eben nur ein sehr kleiner Schritt in Richtung Akzeptanz von queeren Menschen ist. Gerade aus diesem Grund ist es die Aufgabe aller progressiven Kräfte, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wir Jusos sind der Ansicht, dass die Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter überwunden werden muss, da dadurch Unterdrückung, Diskriminierung und ganz einfach Schubladendenken reproduziert wird. Aus gerade diesem Grund müssen wir uns innerverbandlich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Deswegen halten wir es für notwendig jegliche Mitgliedsanträge der SPD und die Eintragungen in der Mitgliederdatenbank MAVIS um ein weiteres, drittes Geschlecht zu erweitern und damit den Menschen mehr Freiraum in unserer Partei zu geben, ohne sie pauschal in ein Geschlecht einsortieren zu müssen.

Des Weiteren wird der Landesvorstand der Jusos Bayern damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten wie mit queeren Genoss*innen in Bezug auf die Frauenquote und Frauenlistenplätze umzugehen ist.

Wir müssen mehr Queerfeminismus wagen.

P3 Bildung geht uns alle an. Gründung einer Themenwerkstatt Bildung.

18.09.2018

 “Bildung für alle” ist eine der Kernforderungen der Jusos Bayern. Wir wollen, dass Schüler*innen in der Schule so gebildet werden, dass sie als mündige Bürger*innen ihren Platz in der (digitalen) Gesellschaft finden und das Leben führen, das sie führen wollen. Sie sollen dazu angehalten werden, sich aktiv mit ihrer Umgebung auseinanderzusetzen, sich einzubringen und ihre Interessen zu vertreten. 

Die Chancen eines jungen Menschen, im Leben Erfolg zu haben, werden bereits in frühen Jahren bestimmt. In kaum einem anderen Schulsystem hat der soziale Status der Eltern einen so großen Einfluss auf den Schulerfolg der Kinder wie in Deutschland insbesondere in Bayern. Als Jusos ist es unser Ziel, Schule so zu gestalten, dass alle Kinder erfolgreich sein können, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Muttersprache, ihren Neigungen oder Interessen. 

Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir ein Gemeinschaftsschulsystem schaffen, in dem Kinder ohne Notendruck lernen und individualisiert nach ihren Vorlieben Fächer wählen können. Zudem soll Differenzierung individuell in der Gemeinschaft und ohne eine Separation nach der 4. Klasse stattfinden. Schule muss nicht nur ein Ort zum Lernen, sondern auch zum Leben sein, an dem Schüler*innen aus unterschiedlichen Sport- und Freizeitangeboten wählen können und vielfältige pädagogische Unterstützung erhalten. Lernen endet nicht mit dem Lehrplan und auch nicht mit dem Schulabschluss oder dem Ende von Ausbildung oder Studium. Vielmehr hört das Lernen nie auf. Wir tun es unser Leben lang – bewusst und unbewusst. 

Bildung ist grundlegend, Bildung ist vielfältig und: Bildung ist Landesthema. Auf den meisten Landeskonferenzen werden eine Vielzahl von Anträgen aus unterschiedliches Bezirken zum Bereich Bildung gestellt, die teilweise das gleiche Thema im Fokus haben. Zudem bestand bereits öfter das Interesse und auch die Notwendigkeit, sich bei der Vorbereitung für Landeskonferenzen bezirksübergreifend über bildungspolitische Anträge auszutauschen und zu beratschlagen. Damit wir uns als Jusos Bayern noch fundierter mit dem Thema auseinandersetzen und allen interessierten Jusos eine Plattform für dieses wichtige Thema bieten können, soll der Kanon an Themenwerkstätten um die Themenwerkstatt Bildung erweitert werden. 

Auf Ebene der SPD gibt es bereits ein Gremium, das sich gesondert mit Inhalten rund um das Thema Bildung beschäftigt: Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung, kurz AfB. Hier erlangte sie in der Vergangenheit auch eine gewisse Deutungshoheit. Dabei wurde immer klarer, dass unsere Ansichten in einigen Fällen nicht mit denen der AfB übereinstimmen. In einer eigenen Themenwerkstatt Bildung können wir uns intensiv mit den Themen und Forderungen auseinandersetzen und Argumentationsstrukturen erarbeiten. Die Themenwerkstatt Bildung soll es uns erleichtern, unsere Position auch in SPD-Kreisen publik zu machen und beispielsweise auf Landesparteitagen zu vertreten, um aktiv in die Bezirks- und Landespolitik zum Thema Bildung einzugreifen. 

Als Jusos haben wir in den meisten Bereichen eine klare Vorstellung, wie Bildung aussehen und gestaltet werden soll. Wir fordern eine Gemeinschaftsschule für alle Kinder, die Fokussierung auf politische Bildung und den Ausbau des lebenslangen Lernens, und zwar so, dass das Individuum und nicht vor allem der*die Arbeitgeber*in davon profitiert. An vielen Stellen ist es unabdingbar, dass wir unsere Beschlüsse weiter schärfen, konkretisieren, regelmäßig aktualisieren und professionalisieren. 

Uns ist klar, dass eine Gemeinschaftsschule mit Ganztagesangeboten kombiniert werden muss. Was aber genau heißt für uns “echter Ganztag”? Welche pädagogischen, welche strukturellen und welche baulichen Voraussetzungen muss eine Schule oder ein Kindergarten mitbringen, damit Kinder und Jugendliche hier nicht nur lernen, sondern auch leben können? 

Genauso steht für uns fest, dass wir kostenlose Bildung von der KiTa bis zum Meister*innentitel erreichen wollen. Aber was erwarten wir eigentlich von frühkindlicher 

Bildung? Wie werden Angebote beispielsweise von Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen und Heilpädagog*innen in den Bereich der Kitas integriert? Wie sollen Studium und Ausbildung in Bildungsberufen (Lehramt, Kinderpflege, Sozialarbeit, etc.) aufgebaut sein und welche Kompetenzen sollen und müssen dabei vermittelt werden? 

Im Bereich der Weiterbildung wollen wir uns außerdem mit Standards für die Weiterbildung auseinandersetzen und die Forderung nach zehn Tagen Bildungsurlaub immer weiter bekräftigen. Klar ist für uns auch, dass Weiterbildung kostenfrei sein muss. 

Dabei ist es uns wichtig, die Arbeit der Juso-Hochschulgruppen und der JSAG wertzuschätzen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und ihre Ergebnisse und Forderungen stets in unsere Arbeit einzubinden. Beide Gremien haben in den vergangenen Jahre einen wichtigen Teil zu Forderungen der Jusos Bayern im Bereich der Bildungspolitik beigetragen, wie beispielsweise der Debatte um das G8 und die lang geforderte verfasste Studierendenschaft. Daher soll keinesfalls an der Expertise beider gerüttelt werden! Vielmehr verfolgt die Themenwerkstatt Bildung das Ziel, Bildungspolitik fernab von Hochschulpolitik und Forderungen an Schule und Ausbildung aus Perspektive von Schüler*innen und Auszubildenden an möglichst viele Interessierte heranzutragen, um gemeinsam grundlegende Kenntnisse zu gewinnen und Forderungen zu erarbeiten. 

Daher fordern wir die Schaffung einer Themenwerkstatt Bildung, die gemeinsam mit den Themenwerkstätten Inneres, Demokratie & Antifa, Internationales, Wirtschaft und Soziales sowie der Themenwerkstatt für Umwelt und Energie tagt. 

S3 Verpflichtende und ausnahmslose gesetzliche Berufsunfähigkeitsvericherung wiedereinführen

18.09.2018

 

Wir fordern die Einführung einer ausnahmslosen und verpflichtenden gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung (gesBU) auf Basis der bis 2001 existierenden Regelung, die alle Berufsgruppen, inklusive selbstständig und freiberuflich Tätige, einschließt. Dabei ist eine paritätische Finanzierung sicherzustellen.

P2 Digitaler und individuell zugeschnittener SPD-Kalender

18.09.2018

Wir fordern einen digitalen Kalender für SPD- und Juso-Mitglieder, der alle Veranstaltungen der Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, die das einzelne Mitglied betreffen, übersichtlich visualisiert.

S2 Anrechnung privater Altersvorsorge auf Grundsicherung im Alter abschaffen!

18.09.2018

 

Wir fordern, dass das Einkommen aus privater Altersvorsorge anrechnungsfrei bei der Ermittlung der Grundsicherung im Alter gestellt wird.

Dabei kann es sich für uns nur um eine kurzfristige Zwischenlösung handeln. Grundsätzlich fordern wir ein staatliches Rentensystem, das allen Menschen ein gutes Leben im Alter ermöglicht und eine private Vorsorge überflüssig macht.