U1 CO2-Besteuerung und Maßnahmen für mehr Klimagerechtigkeit

Status:
geändert angenommen

Um die Klimaziele zu erreichen und eine Klimakatastrophe noch einigermaßen eindämmen
zu können, muss der Emissionsausstoß drastisch gesenkt werden. Die aktuellen
Gesamtemissionen in Deutschland lagen 2017 bei 907 Mio. Tonnen. Und somit auf dem
selben Niveau wie 2014/15. Trotz gegenteiliger Verpflichtungen der Bundesregierung
gegenüber internationalen Klimaschutzabkommen werden CO2-Emissionen derzeit also
nicht gesenkt. Es zeigt sich, dass es aktuell keinen wirkungsvollen Mechanismus gibt, der
uns Emissionen einsparen lässt. Um dem entgegenzuwirken, schlagen wir eine Bepreisung
von Emissionen vor. Diese soll ergänzende zum bestehenden Emissionshandel eingeführt
werden und jene Sektoren abdecken, die aktuell nicht darunter fallen. Die
Emissionsbepreisung soll in seinem Aufbau so gestaltet werden, dass aus den Einnahmen
sozial Schwächere entlastet werden. Personen mit einem hohen Emissionaufkommen
werden finanziell stärker belastet.

Konkret fordern wir eine umfassende Besteuerung von CO2-Ausstoß mit 45 Euro pro
emittierter Tonne CO2, welche bis zum Jahr 2030 kontinuierlich auf 205 Euro pro Tonne
CO2 ansteigen soll, welche in allen Sektoren (Strom, Heizung, Industrie und Transport)
zusätzlich zu bereits existierenden umweltpolitischen Maßnahmen wie etwa dem
Emissionshandel eingeführt werden soll. Eine sofortige Erhebung von 205 Euro pro Tonne
würde die Anpassungsfähigkeit privater Haushalte überlasten, weswegen wir eine
schrittweise Annäherung an diesen Steuersatz bevorzugen.
Bei einem durchschnittlichen CO2 Ausstoß von 8,89t pro Jahr und Kopf in Deutschland,
würde dies, ohne die Berücksichtigung einer sukzessiven Verhaltensanpassung, bei 45 Euro
Steuer ein Steueraufkommen von 32,8 Milliarden Euro ergeben. Wir schätzen, dass sich der
geringere CO2 Ausstoß durch die Verhaltensanpassung der Bevölkerung mit dem
Aufkommen durch die sukzessive Erhöhung des Steuersatzes in etwa die Waage halten.
CO2 Ausstoß steigt mit höherem zur Verfügung stehenden Einkommen bei Privatpersonen
kontinuierlich an, jedoch würden Menschen mit geringerem Einkommen, wie bei allen
Konsumsteuern, einen größeren Prozentsatz ihres jeweiligen Einkommens für diese
CO2-Steuer aufwenden müssen, weswegen wir und auch für einen umfangreichen
Sozialausgleich, finanziert aus dem Steueraufkommen, empfehlen, welchen wir später
genauer erläutern.
Überproportional stark würden auch Pendler*innen, sowie Menschen, deren Wohnung nicht
an das Gasnetz angeschlossen ist, belastet. Diese sollen bei sozialer Bedürftigkeit aus
einem später erläuterten Topf zur Härtefallmilderung bezuschusst werden.
Dieses Steuerkonzept sorgt zum einen für einen enormen Mittelzuwachs für den Staat um
die Klimakrise und soziale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und sorgt gleichzeitig für einen
starken finanziellen Anreiz bei der Bevölkerung den jeweiligen CO2-Ausstoß zu senken. Da
bei sehr hohen Einkommen die Preiselastizität der Nachfrage nach CO2 Ausstoß jedoch
immer geringer wird, was heißt, dass Menschen mit sehr viel Geld sich durch erhöhte Preise
weniger stark vom CO2 Ausstoß abhalten lassen, schlagen wir im Weiteren auch noch
einige ordnungspolitische Maßnahmen vor, mit dem der CO2 Ausstoß der obersten
Einkommensschichten eingedämmt werden könnte.

Die bisherigen Erfahrungen des Emissionshandels zeigen ein schwieriges Bild. Zum einen
sind die Reduktionsziele des ETS (21 Prozent von 2005-2020) zu wenig ambitioniert, um die
Ziele des Klimaschutzabkommen von Paris zu erreichen. Zum anderen zeigen sie, dass die
Wirksamkeit des ETS für den Klimaschutz bisher gering war und die Wirkungen der letzten
Reform vom April 2018 zur Erreichung der Klimaschutzziele zu spät kommen.
Kostenlos ausgegebene Zertifikate, führten in der Kombination mit zu niedrig angesetzte
Einsparzielen, zu geringer Nachfrage an Zertifikaten und damit zu niedrigen CO2-Preisen
und Zertifikatsüberschüssen. Dadurch erlangte die energieintensive Industrie zwischen 2008
und 2014 zahlreiche ungerechtfertigte Gewinne in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Ein Beispiel
ist der Verkauf von kostenlos zugeteilten oder günstig eingekauften Emissionszertifikaten.
Dies wiederum bedeutet eine kostenlose Zuteilungen und niedrige Kosten für
ETS-Zertifikate, was zu weniger Geld und Anreize für Investitionen führt. Nichtsdestotrotz ist
der Emissionshandel im bereich der stark emittierenden Sektoren das adäquate Mittel zur
Reduktion von CO2. Jedoch müssen die Ziele hochgeschraubt werden. Die fehlenden
Maßnahmen müssen nachjustiert werden und die bisherigen Fehler eingestellt.
Und selbst wenn eine Wirksamkeit des Emissionshandelssystems zukünftig gegeben sein
sollte, deckt dieses System immer noch nur knapp die Hälfte der in der EU verursachten
Treibhausgasemissionen ab, zumal bisher nur die Energiewirtschaft und die
energieintensive Industrie im Emissionshandel umfasst sind. Eine Ausweitung des
Emissionshandels auf die bisher nicht erfassten Betriebe des produzierenden Gewerbes,
sowie die Sektoren Verkehr und Gebäude gilt nach aktuellen Einschätzungen (Stiftung
Umweltenergierecht, DIW u.a.) als nicht praktikabel. Um dennoch die Emissionsreduktion
auch in diesen Sektoren deutlich zu steigern und eine Erreichung der Klimaziele über alle
Sektoren hinweg zu erzielen, fordern wir eine CO2-Steuer. In den vom Emissionshandel
erfassten Bereichen, sollte die CO2-Steuer in Form eines Mindestpreises erhoben werden,
den die CO2-Zertifikate nicht unterschreiten dürfen. Dieser Mindestpreis steigt mit der Zeit
an. Im Bereich Gebäude und Verkehr wird eine CO2-Steuer gesetzt, die ebenfalls im
Zeitverlauf ansteigt. Mit der Erhebung der CO2-Steuer in allen Sektoren erreichen wir, dass
insbesondere im wettbewerblichen Bereich Emissionseinsparungen erzielt werden können,
ohne einen unmittelbaren Anstieg der Verbraucher*innenpreise zu bewirken.
Klimafreundliche Produktionsformen zur Vermeidung der Mehrbelastung durch die
CO2-Steuer werden somit zum Wettbewerbsvorteil. In den Bereichen, in welchen die
CO2-Steuer unmittelbar die Endverbraucher*innen belastet (Heizen, fossile Treibstoffe) ist
die Flankierung mit Einzelmaßnahmen und Anreizsystemen zum Umstieg auf
klimafreundliche Alternativen unerlässlich. Neben der unmittelbaren Wirksamkeit ist das
preissetzende Instrument der CO2-Steuer dem mengenbasierten Instrument des
Emissionshandels deutlich überlegen, weil es Planbarkeit und Investitionssicherheit für alle
Akteur*innen bringt. Der vorab festgelegte Anstieg des CO2-Preises schafft ein Umfeld, in
dem frühzeitige Investitionen in klimafreundliche Technologien getätigt werden, ohne dass
ein Preisverfall wie im Emissionshandel befürchtet werden muss. Durch begleitende, direkte
Anreizsysteme (EEG, Kaufprämie für klimafreundliche Heizungssysteme etc.), öffentliche
Ausgaben für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur und die fortbestehende
Mengenbegrenzung des EU-ETS im Energie- und Industriebereich kann die Erreichung der
Klimaziele sichergestellt werden.

Mittelverwendung
Die Mittelverwendung der Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen in verschiedene Bereiche
gegliedert werden.

Direkter Sozialausgleich
Der hauptsächliche Sozialausgleich, um die Regressivität einer CO2-Steuer zu bekämpfen,
kommt nach unserem Konzept aus einer pauschalen Transferleistung in Höhe von 200 Euro
an alle Einwohner*innen des Landes. Von Menschen, welche ein Einkommen oberhalb des
Medianeinkommens verdienen, sollen diese 200 Euro über die Einkommenssteuer wieder
zurück an den Staat fließen. Dieser Betrag soll sich im Gegensatz zur Steuer nicht sukzessiv
ansteigen. Dies entspricht, bei etwa 20 Millionen Menschen, welche oberhalb des
Medianeinkommens verdienen, Kosten von etwa 12 Milliarden Euro, was noch 20,8
Milliarden Euro an Steueraufkommen zur Verfügung lässt.
In unserer Überlegung, was eine sozial gerechte CO2-Steuer ausmachen würde, kamen wir
zu dem Ergebnis, dass es eine Steuer sein muss, welche Mehrbelastung in der unteren
Einkommenshälfte ausschließt, sowie jenen zu Gute kommt, welche in Zukunft am meisten
an den Folgeschäden des Klimawandels leiden werden, also Menschen mit geringen
finanziellen Mittel, sowie nachfolgenden Generationen. Dies erfüllen wir mit diesem Konzept.
Um dem Vorwurf vorzubeugen, die Transferzahlung in dieser Höhe würde nicht reichen um
untere Einkommensschichten fair auszugleichen: Es ist richtig, bei einem durchschnittlichen
pro Kopf Ausstoß von 8,89 Tonnen CO2 und einer Steuer von 45 Euro pro Tonne entstünde
eine Mehrbelastung von von 200 Euro, wenn die Person unter Medianeinkommen
verdienen, also von der Ausgleichszahlung profitieren würde. Hier handelt es sich jedoch um
einen Durchschnittswert, welcher durch Menschen mit enormen CO2-Ausstoß in die Höhe
getrieben wird. Menschen aus der unteren Einkommenshälfte haben normalerweise einen
wesentlich geringeren CO2-Ausstoß. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
berechnet etwa in seinem Konzept bei einer Steuer von 35 Euro und einer Pauschalzahlung
von 80 Euro pro Person und Jahr einen positiven Nettoeffekt für die gesamte untere
Einkommenshälfte.
Dieses Konzept stellt eine enorme Erleichterung für Familien dar, da Kinder ab Geburt von
der jährlichen Ausgleichszahlung profitieren, aber nochmal einen wesentlich geringeren
CO2-Ausstoß vorzuweisen haben, als Erwachsene.
Desweiteren stellt die finanzielle Mehrbelastung dieser Steuer aufgrund höherer
Lebenshaltungskosten die Bewohner*innen urbaner Gebiete tendenziell schlechter als die
Landbevölkerung. Dies wird nach unserer Einschätzung allerdings dadurch ausgeglichen,
dass es für die Stadtbevölkerung durch den sehr viel besseren ÖPNV leichter ist, im
Transportsektor CO2 einzusparen als für die Landbevölkerung.

Fonds/Härtefallregelung
Um Härtefälle, welche durch die CO2-Bepreisung besonders hart getroffen werden,
abzufedern, wollen wir einen Fond einrichten, aus welchem diese Menschen finanziell
bezuschusst werden.
Zum einen geht es um die Bevölkerung des ländlichen Raums ohne ausgebauten ÖPNV,
welche etwa zur Arbeit pendeln müssen. Sofern die Notwendigkeit der Bezuschussung
besteht, welche etwa auch an einen Verdienst unter Medianniveau gekoppelt werden kann,
sollen diese zum einen für den Kauf eines wesentlich umweltfreundlicheren Autos
bezuschusst werden.
Menschen, welche eine Ölheizung besitzen und bezuschusst werden müssen, sollen eine
Abwrackprämie für ihre Heizung erhalten oder, sollte die Wohnung noch nicht ans Gasnetz
angeschlossen sein, eine für die Beheizung des Wohnraums angemessene Bezuschussung
erhalten.
Weitere begründete Härtefälle sollen mit Hilfe der zuständigen Beratungsstellen möglichst
schnell und unkompliziert finanzielle Hilfe bieten.

Weitere Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Neben der direkten Rückvergütung der Einnahmen aus der Emissionsbepreisung wir ein teil
der Mittel direkt für CO2 neutrale Maßnahmen verwendet. Dies soll vor allem durch die
Investition in die Daseinsvorsorge geschehen. Dadurch profitieren vor allem diejenigen, die
auf staatliche Angebote und Infrastuktur angewiesen sind.
Aus den Mitteln zur weiteren Reduktion von Emissionen sollen verschieden Bereiche und
politischen Anwendungen gefördert werden. So sollen vor allem Kommunen zusätzliche
Gelder bekommen, wenn sie Projekte und Förderungen zur Emissionsneutralen umsetzen.
Damit der ÖPNV endlich den Durchbruch als attraktivere Alternative zum motorisierten
Individualverkehr (MIV) schafft, muss er nicht nur massiv ausgebaut werden, sondern auch
kostenfrei für alle zugänglich sein. Der kostenfreie ÖPNV wäre das Rückgrat einer
Verkehrspolitik, die das Ziel hat, allen den gleichen Zugang zu klimafreundlicher Mobilität zu
ermöglichen. Auf dem Weg zu diesem Ziel stehen verschiedene spannende Ansätze, die
aus den Einnahmen einer CO2-Steuer mitfinanziert werden könnten. Neben der
Kostenfreiheit für einzelne Nutzer*innengruppen (z.B. Auszubildende, Studierende,
Renter*innen etc.), sollen Mobilitätsgutscheine für alle eingeführt werden. Diese jährlich
ausgegebenen Gutscheine würden zu einer bestimmten Anzahl kostenloser Fahrten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigen und könnten landes-, besser noch bundesweit
eingesetzt werden. Indem eine Übertragbarkeit ausgeschlossen wird, würde z.B. ein Anreiz
für Menschen geschaffen werden, hin und wieder auf Autofahrten zu verzichten, um den
Gutschein nicht verfallen zu lassen. Damit können insbesondere Personen vom ÖPNV
überzeugt werden, die diesen bisher kaum oder gar nicht nutzen. Personen, die bereits
regelmäßig den ÖPNV nutzen, würden finanziell entlastet. Dorthin, wo besonders viele
Gutscheine eingelöst werden, fließt entsprechend viel Geld aus den Einnahmen der
CO2-Steuer, womit ein Anreiz für Kommunen entsteht, ihre Fahrgastzahlen z.B. durch einen
Ausbau des ÖPNV zu erhöhen. Auch wenn dieses Instrument nur ein Zwischenschritt auf
dem Weg zum kostenfreien ÖPNV sein kann, so ist es ein sozial gerechtes und attraktives
Angebot an alle, die klimafreundlichen Mobilitätsformen stärker zu nutzen und weiter zu
stärken.

Beratung
Eine weitere Maßnahme, für die wir uns im Zuge des neuen Konzepts aussprechen, ist
unabhängig von einer umfassenden Website, die zusätzliche Einrichtung von
Beratungszentren zum Thema „umweltschonendes Verhalten und Reduzierung der CO2
Kosten“. Diese Beratungsstellen sollen in den jeweiligen Umweltämtern der Landkreise
untergebracht werden und in regelmäßigen Abständen, etwa einmal im Monat, Beratungen
in jedem Rathaus vor Ort anbieten.
Die oberste Priorität der Beratungsstellen soll sein, Hürden abzubauen und Informationen
niederschwellig zugänglich zu machen.
Uns ist bewusst, dass das Einlesen und Verstehen eines neuen umfassenden
Steuerkonzept abschreckend wirkt. Dabei kann es passieren, dass der positive Effekt,
nämlich der Zusammenhang zwischen der Reduzierung des CO2 Ausstoßes und dem
gleichzeitigen Sparen von Geld auf den ersten Blick von den Bürger*innen nicht erkannt
wird. Genau das wollen wir verhindern, indem wir im direkten Kontakt mit geschulten
Mitarbeiter*innen die Ängste nehmen und eine Vertrauensbasis schaffen. Zunächst können
so die wichtigsten Punkte des Steuerkonzepts nochmal geklärt werden und anschließend
individuell Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie CO2 reduziert und so gleichzeitig Geld
gespart werden kann. Der Fokus soll dabei darauf liegen, wie der CO2 Ausstoß verringert
werden kann und Informationen dazu leicht und niederschwellig zugänglich zu machen. So
wiederum kann vermieden werden, dass besonders bildungsferne Schichten einen
finanziellen Nachteil haben. Des Weiteren wollen wir verhindern, dass sich finanziell
schwächere Bürger*innen aufgrund von Mangel an Information die Steuer nicht zurückholen
können. Eine Mehrbelastung von Geringverdiener*innen soll so in jedem Fall
entgegengewirkt werden. Zuletzt erhoffen wir uns, dass durch das Aufzeigen der
Maßnahmen in einem persönlichen Gespräch, die Bereitschaft und Motivation der
Bürger*innen steigt CO2 verringernde Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.
Insgesamt soll das negative Bild gegen die Steuer abgebaut werden und die Konzentration
auf den eigentlichen Nutzen gelenkt werden: den nachhaltigen Abbau von CO2. Des
Weiteren wollen wir die Beratungsstellen, als ein Feedbacksystem nutzen, um direkte
Rückmeldungen von den Bürger*innen zu dem Thema zu bekommen, Daten zur Effizienz
der Maßnahme zu erheben und Verbesserungsvorschläge schnell umzusetzen.

Flugverkehr
In der öffentlichen und medialen Diskussion der Klimakrise hat der Flugverkehr, als Sinnbild
für Klimaschädlichkeit, einen besonderen Raum eingenommen. Es stimmt, dass Flugreisen
bezogen auf die Pro-Kopf-Emissionen besonders klimaschädlich sind. Zugleich ist der
Bereich der Luftfahrt einer der wohl am schwierigsten zu dekarbonisierenden Sektoren, da
alternative klimafreundliche Technologien sich noch weiterentwickeln müssen, um bezahlbar
zu sein. Und eben gerade weil für Langstreckenflüge keine sinnvollen Alternativen
existieren, es aber ein enormer Rückschritt wäre, auch Normal- und Geringverdienern die
Möglichkeit gelegentlicher Langstreckenreisen zu nehmen, ist eine Reduktion des
Flugverkehrs durch Verteuerung keine Lösung und sozial ungerecht. Wir fordern daher, die
Reduktion des Flugaufkommens vorrangig auf Kurzstrecken zu konzentrieren, wo bereits
heute durch Fernzugverbindungen klimafreundliche Alternativen existieren und
perspektivisch stärker ausgebaut werden. Flüge für Strecken unter 1000 km sollten keine
mehr stattfinden. Um dem Ziel einer zukünftig klimafreundlicheren Luftfahrt näher zu
kommen, sollten bereits heute Quoten für die Beimischung von CO2-neutralem
synthetischen Kerosin festgelegt werden, die bis 2030 auf 100 % ansteigen. Dabei sind
strenge Kriterien für die Umwelt- und Klimafreundlichkeit dieses Kerosins festzulegen, die
z.B. mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrierende Flächennutzung für die Produktion
von biogenem Treibstoff verhindern. Zu bevorzugen ist synthetisches Kerosin aus
überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien und Verwendung von CO2 aus der Luft.
Durch diese Quotenregelung steigen die Preise für Langstreckenflüge nur moderat, so dass
sie nach wie vor für viele Leute bezahlbar bleiben. Durch die steigende Nachfrage nach
synthetischen Kraftstoffen werden Skaleneffekte und Kostenreduktion der Produktion
langfristig die Mehrkosten kompensieren.

Ordnungspolitische Maßnahmen
Ab einem gewissen zur Verfügung stehenden Einkommen wird die Preiselastizität der
Nachfrage nach CO2 sehr gering, was bedeutet, dass sehr reiche Menschen trotz höheren
Steuern weiter große Mengen CO2 emittieren werden. Aus diesem Grund sprechen wir uns
für ordnungspolitische Maßnahmen aus, welche den privaten Besitz verschiedener stark
CO2 emittierender Luxusgüter einschränken oder verbieten sollen.
Daher fordern wir ein Verbot von privatem Jet- und Yachtbesitz, sowie die Möglichkeit zur
Einschränkung der Zulassung von SUVs und anderen stark CO2 emittierenden
Kraftfahrzeugen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄU1-10 1 Jusos Oberbayern Ersetze Überschrift durch: “CO2-Besteuerung und Maßnahmen für mehr Klimagerechtigkeit“
angenommen ÄU1-8 2 Jusos Oberbayern Füge ein nach “gesenkt werden.“: Viele Lösungsvorschläge zielen darauf ab, das einzelne Individuum in Verantwortung zu nehmen und zu zwingen, seinen sogenannten ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Dies lässt jedoch völlig außen vor, dass solche Maßnahmen lohnabhängig Beschäftigte meist viel härter treffen als Kapitalist*innen, deren Wirtschaftssystem für die Klimakrise überhaupt erst verantwortlich ist. So sind 100 große Unternehmen (meist in der Energiewirtschaft) für über 70% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Diese naturzerstörerische Dynamik steht in direktem Zusammenhang mit der sozialen und materiellen Verschlechterung der Lebensbedingungen von hunderten Millionen Menschen, die unter Elend, Arbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen leiden, durch die der Kapitalismus seine Profite und Reproduktion sichert. Revolutionärer Systemwandel statt Klimawandel ist also die einzige Lösung, die nachhaltig für eine Überwindung der Klimakrise führen kann. Als eine kurzfristige und schnell einzuführende Maßnahme sehen wir eine Verteuerung des CO2 Ausstoßes, die jedoch sozial ausgeglichen werden muss.
angenommen ÄU1-3 7 Jusos Oberbayern Streiche: “Um dem entgegenzuwirken, schlagen wir eine Bepreisung von Emissionen vor.“ und ersetze durch: “Aktuell gibt es zwei verschiedene Marktmechanismen, die durch eine Emissionsbepreisung zur Reduktion von Emissionen führen: Ein nationaler Zertifikate-Handel oder eine CO2-Steuer (angewandt auf alle Emissionen). Wir als Jusos fordern eine nationale CO2-Steuer, die an der Erzeugung der Emissionen ansetzt und diese durch sukzessive Erhöhung weiter sinken lässt. Nur mit einer CO2-Steuer ist überhaupt eine sozialverträgliche Reduktion von Emissionen möglich.“
angenommen ÄU1-1 8 Themenwerkstatt Umwelt und Energiepolitik Ersetze: “Diese soll ergänzend zum bestehenden Emissionshandel eingeführt werden und jene Sektoren abdecken, die nicht darunter fallen.“ Durch: “Diese soll zusätzlich zum bestehenden Emissionshandel in allen Sektoren eingeführt werden. Dabei findet die Besteuerung früh in der Wertschöfpungskette fossiler Energieträger bei den Kraftwerksbetreibern, Industriebetrieben und Raffinerien statt. Somit handelt es sich nicht um eine neue Konsumsteuer für die Verbraucher*innen, sondern um eine Lenkungssteuer, die im wettbewerblichen Bereich Emissionseinsparungen anreizt.“
angenommen ÄU1-4 9 Jusos Oberbayern Ersetze: “Die Emissionsbepreisung soll in seinem Aufbau so gestaltet werden, dass aus den Einnahmen sozial Schwächere entlastet werden. Personen mit einem hohen Emissionaufkommen werden inanziell stärker belastet.“ Durch: “Da Unternehmen, solange sie nicht wirksam CO2-Emissionen einsparen, die höheren Preise an die Verbraucher*innen weitergeben, darf das nicht auf sozial Schwächere zurückfallen. Mit den steuerlichen Mehreinnahmen sollen daher sozial Schwächere entlastet werden.“
angenommen ÄU1-5 17 Jusos Oberbayern Ersetze: “Eine sofortige Erhebung von 205 Euro pro Tonne würde die Anpassungsfähigkeit privater Haushalte überlasten, weswegen wir eine schrittweise Annäherung an diesen Steuersatz bevorzugen.“ Durch: “Da Unternehmen, solange sie nicht wirksam CO2-Emissionen einsparen, den erhöhten Preis an die Konsument*innen weitergeben, würde ein Steuersatz von sofort 205 Euro pro Tonne die privaten Haushalte überlasten. Wir bevorzugen daher eine schrittweise Annäherung an diesen Ziel-Preis.“
angenommen ÄU1-6 22 Jusos Oberbayern Ersetze: “Wir schätzen, dass sich der geringere CO2 Ausstoß durch die Verhaltensanpassung der Bevölkerung mit dem Aufkommen durch die sukzessive Erhöhung des Steuersatzes in etwa die Waage halten. CO2 Ausstoß steigt mit höherem zur Verfügung stehenden Einkommen bei Privatpersonen kontinuierlich an, jedoch würden Menschen mit geringerem Einkommen, wie bei allen Konsumsteuern, einen größeren Prozentsatz ihres jeweiligen Einkommens für diese CO2-Steuer aufwenden müssen, weswegen wir und auch für einen umfangreichen Sozialausgleich, inanziert aus dem Steueraufkommen, empfehlen, welchen wir später genauer erläutern.“ Durch: “Wir schätzen, dass sich der geringere CO2-Ausstoß durch die Einsparung von Emissionen und die Zusatzeinnahmen durch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes in etwa die Waage halten werden. Mit höherem Einkommen steigt bei Privatpersonen die Inanspruchnahme CO2-intensiver Güter und Dienstleistungen kontinuierlich an. Jedoch müssten Menschen mit geringerem Einkommen einen größeren Prozentsatz ihres jeweiligen Einkommens zusätzlich aufwenden. Wir empfehlen daher einen umfangreichen Sozialausgleich, finanziert aus dem Steueraufkommen, welchen wir später genauer erläutern.“
angenommen ÄU1-2 31 Themenwerkstatt Umwelt- und Energiepolitik Nur stilistisch Ersetze S. 1 der Zeile 31 durch “Überproportional stark belastet würden auch Pendler*innen, sowie Menschen, deren Wohnung nicht 32 an das Gasnetz angeschlossen ist.“
angenommen ÄU1-7 81 Jusos Oberfranken Füge in Z.81 nach dem Punkt ein: Diese CO2-Bepreisung soll auch dazu führen, unsere Forderung nach einem unverzüglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung so schnell und so verträglich wie möglich umzusetzen.
angenommen ÄU1-9 230 Jusos Oberbayern Füge ein nach Zeile 229: Als Sozialist*innen ist uns jedoch klar, dass eine langfristige Lösung der Klimakrise nur durch die Enteignung der Kapitalist*innen und die demokratische Kontrolle der Wirtschaft durch die arbeitende Klasse erreicht werden kann. Dadurch würde die Wirtschaft vom Zwang der Profitmaximierung befreit und es könnte demokratisch entschieden werden, was, wie und wo produziert wird. Auch Forschung und Wissenschaft wären vom Diktat des Kapitals befreit. Die nötigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Technologien und Produktivkräfte, um mit dem Klimawandel fertigzuwerden, sind längst vorhanden. Im Kapitalismus aber zerstören diese Kräfte den Planeten. Deshalb braucht es eine starke, umweltbewusste Arbeiter*innenbewegung, die an der Seite der bereits existierenden Klimabewegung streikt und die Systemfrage in den Fokus der Klimadebatte rückt.
Text des Beschlusses:

Um die Klimaziele zu erreichen und eine Klimakatastrophe noch einigermaßen eindämmen

zu können, muss der Emissionsausstoß drastisch gesenkt werden. Die aktuellen

Gesamtemissionen in Deutschland lagen 2017 bei 907 Mio. Tonnen. Und somit auf dem

selben Niveau wie 2014/15. Trotz gegenteiliger Verpflichtungen der Bundesregierung

gegenüber internationalen Klimaschutzabkommen werden CO2-Emissionen derzeit also

nicht gesenkt. Es zeigt sich, dass es aktuell keinen wirkungsvollen Mechanismus gibt, der

uns Emissionen einsparen lässt. Um dem entgegenzuwirken, schlagen wir eine Bepreisung

von Emissionen vor. Diese soll ergänzende zum bestehenden Emissionshandel eingeführt

werden und jene Sektoren abdecken, die aktuell nicht darunter fallen. Die

Emissionsbepreisung soll in seinem Aufbau so gestaltet werden, dass aus den Einnahmen

sozial Schwächere entlastet werden. Personen mit einem hohen Emissionaufkommen

werden finanziell stärker belastet.

Konkret fordern wir eine umfassende Besteuerung von CO2-Ausstoß mit 45 Euro pro

emittierter Tonne CO2, welche bis zum Jahr 2030 kontinuierlich auf 205 Euro pro Tonne

CO2 ansteigen soll, welche in allen Sektoren (Strom, Heizung, Industrie und Transport)

zusätzlich zu bereits existierenden umweltpolitischen Maßnahmen wie etwa dem

Emissionshandel eingeführt werden soll. Eine sofortige Erhebung von 205 Euro pro Tonne

würde die Anpassungsfähigkeit privater Haushalte überlasten, weswegen wir eine

schrittweise Annäherung an diesen Steuersatz bevorzugen.

Bei einem durchschnittlichen CO2 Ausstoß von 8,89t pro Jahr und Kopf in Deutschland,

würde dies, ohne die Berücksichtigung einer sukzessiven Verhaltensanpassung, bei 45 Euro

Steuer ein Steueraufkommen von 32,8 Milliarden Euro ergeben. Wir schätzen, dass sich der

geringere CO2 Ausstoß durch die Verhaltensanpassung der Bevölkerung mit dem

Aufkommen durch die sukzessive Erhöhung des Steuersatzes in etwa die Waage halten.

CO2 Ausstoß steigt mit höherem zur Verfügung stehenden Einkommen bei Privatpersonen

kontinuierlich an, jedoch würden Menschen mit geringerem Einkommen, wie bei allen

Konsumsteuern, einen größeren Prozentsatz ihres jeweiligen Einkommens für diese

CO2-Steuer aufwenden müssen, weswegen wir und auch für einen umfangreichen

Sozialausgleich, finanziert aus dem Steueraufkommen, empfehlen, welchen wir später

genauer erläutern.

Überproportional stark würden auch Pendler*innen, sowie Menschen, deren Wohnung nicht

an das Gasnetz angeschlossen ist, belastet. Diese sollen bei sozialer Bedürftigkeit aus

einem später erläuterten Topf zur Härtefallmilderung bezuschusst werden.

Dieses Steuerkonzept sorgt zum einen für einen enormen Mittelzuwachs für den Staat um

die Klimakrise und soziale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und sorgt gleichzeitig für einen

starken finanziellen Anreiz bei der Bevölkerung den jeweiligen CO2-Ausstoß zu senken. Da

bei sehr hohen Einkommen die Preiselastizität der Nachfrage nach CO2 Ausstoß jedoch

immer geringer wird, was heißt, dass Menschen mit sehr viel Geld sich durch erhöhte Preise

weniger stark vom CO2 Ausstoß abhalten lassen, schlagen wir im Weiteren auch noch

einige ordnungspolitische Maßnahmen vor, mit dem der CO2 Ausstoß der obersten

Einkommensschichten eingedämmt werden könnte.

Die bisherigen Erfahrungen des Emissionshandels zeigen ein schwieriges Bild. Zum einen

sind die Reduktionsziele des ETS (21 Prozent von 2005-2020) zu wenig ambitioniert, um die

Ziele des Klimaschutzabkommen von Paris zu erreichen. Zum anderen zeigen sie, dass die

Wirksamkeit des ETS für den Klimaschutz bisher gering war und die Wirkungen der letzten

Reform vom April 2018 zur Erreichung der Klimaschutzziele zu spät kommen.

Kostenlos ausgegebene Zertifikate, führten in der Kombination mit zu niedrig angesetzte

Einsparzielen, zu geringer Nachfrage an Zertifikaten und damit zu niedrigen CO2-Preisen

und Zertifikatsüberschüssen. Dadurch erlangte die energieintensive Industrie zwischen 2008

und 2014 zahlreiche ungerechtfertigte Gewinne in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Ein Beispiel

ist der Verkauf von kostenlos zugeteilten oder günstig eingekauften Emissionszertifikaten.

Dies wiederum bedeutet eine kostenlose Zuteilungen und niedrige Kosten für

ETS-Zertifikate, was zu weniger Geld und Anreize für Investitionen führt. Nichtsdestotrotz ist

der Emissionshandel im bereich der stark emittierenden Sektoren das adäquate Mittel zur

Reduktion von CO2. Jedoch müssen die Ziele hochgeschraubt werden. Die fehlenden

Maßnahmen müssen nachjustiert werden und die bisherigen Fehler eingestellt.

Und selbst wenn eine Wirksamkeit des Emissionshandelssystems zukünftig gegeben sein

sollte, deckt dieses System immer noch nur knapp die Hälfte der in der EU verursachten

Treibhausgasemissionen ab, zumal bisher nur die Energiewirtschaft und die

energieintensive Industrie im Emissionshandel umfasst sind. Eine Ausweitung des

Emissionshandels auf die bisher nicht erfassten Betriebe des produzierenden Gewerbes,

sowie die Sektoren Verkehr und Gebäude gilt nach aktuellen Einschätzungen (Stiftung

Umweltenergierecht, DIW u.a.) als nicht praktikabel. Um dennoch die Emissionsreduktion

auch in diesen Sektoren deutlich zu steigern und eine Erreichung der Klimaziele über alle

Sektoren hinweg zu erzielen, fordern wir eine CO2-Steuer. In den vom Emissionshandel

erfassten Bereichen, sollte die CO2-Steuer in Form eines Mindestpreises erhoben werden,

den die CO2-Zertifikate nicht unterschreiten dürfen. Dieser Mindestpreis steigt mit der Zeit

an. Im Bereich Gebäude und Verkehr wird eine CO2-Steuer gesetzt, die ebenfalls im

Zeitverlauf ansteigt. Mit der Erhebung der CO2-Steuer in allen Sektoren erreichen wir, dass

insbesondere im wettbewerblichen Bereich Emissionseinsparungen erzielt werden können,

ohne einen unmittelbaren Anstieg der Verbraucher*innenpreise zu bewirken.

Klimafreundliche Produktionsformen zur Vermeidung der Mehrbelastung durch die

CO2-Steuer werden somit zum Wettbewerbsvorteil. In den Bereichen, in welchen die

CO2-Steuer unmittelbar die Endverbraucher*innen belastet (Heizen, fossile Treibstoffe) ist

die Flankierung mit Einzelmaßnahmen und Anreizsystemen zum Umstieg auf

klimafreundliche Alternativen unerlässlich. Neben der unmittelbaren Wirksamkeit ist das

preissetzende Instrument der CO2-Steuer dem mengenbasierten Instrument des

Emissionshandels deutlich überlegen, weil es Planbarkeit und Investitionssicherheit für alle

Akteur*innen bringt. Der vorab festgelegte Anstieg des CO2-Preises schafft ein Umfeld, in

dem frühzeitige Investitionen in klimafreundliche Technologien getätigt werden, ohne dass

ein Preisverfall wie im Emissionshandel befürchtet werden muss. Durch begleitende, direkte

Anreizsysteme (EEG, Kaufprämie für klimafreundliche Heizungssysteme etc.), öffentliche

Ausgaben für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur und die fortbestehende

Mengenbegrenzung des EU-ETS im Energie- und Industriebereich kann die Erreichung der

Klimaziele sichergestellt werden.

Mittelverwendung

Die Mittelverwendung der Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen in verschiedene Bereiche

gegliedert werden.

Direkter Sozialausgleich

Der hauptsächliche Sozialausgleich, um die Regressivität einer CO2-Steuer zu bekämpfen,

kommt nach unserem Konzept aus einer pauschalen Transferleistung in Höhe von 200 Euro

an alle Einwohner*innen des Landes. Von Menschen, welche ein Einkommen oberhalb des

Medianeinkommens verdienen, sollen diese 200 Euro über die Einkommenssteuer wieder

zurück an den Staat fließen. Dieser Betrag soll sich im Gegensatz zur Steuer nicht sukzessiv

ansteigen. Dies entspricht, bei etwa 20 Millionen Menschen, welche oberhalb des

Medianeinkommens verdienen, Kosten von etwa 12 Milliarden Euro, was noch 20,8

Milliarden Euro an Steueraufkommen zur Verfügung lässt.

In unserer Überlegung, was eine sozial gerechte CO2-Steuer ausmachen würde, kamen wir

zu dem Ergebnis, dass es eine Steuer sein muss, welche Mehrbelastung in der unteren

Einkommenshälfte ausschließt, sowie jenen zu Gute kommt, welche in Zukunft am meisten

an den Folgeschäden des Klimawandels leiden werden, also Menschen mit geringen

finanziellen Mittel, sowie nachfolgenden Generationen. Dies erfüllen wir mit diesem Konzept.

Um dem Vorwurf vorzubeugen, die Transferzahlung in dieser Höhe würde nicht reichen um

untere Einkommensschichten fair auszugleichen: Es ist richtig, bei einem durchschnittlichen

pro Kopf Ausstoß von 8,89 Tonnen CO2 und einer Steuer von 45 Euro pro Tonne entstünde

eine Mehrbelastung von von 200 Euro, wenn die Person unter Medianeinkommen

verdienen, also von der Ausgleichszahlung profitieren würde. Hier handelt es sich jedoch um

einen Durchschnittswert, welcher durch Menschen mit enormen CO2-Ausstoß in die Höhe

getrieben wird. Menschen aus der unteren Einkommenshälfte haben normalerweise einen

wesentlich geringeren CO2-Ausstoß. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung

berechnet etwa in seinem Konzept bei einer Steuer von 35 Euro und einer Pauschalzahlung

von 80 Euro pro Person und Jahr einen positiven Nettoeffekt für die gesamte untere

Einkommenshälfte.

Dieses Konzept stellt eine enorme Erleichterung für Familien dar, da Kinder ab Geburt von

der jährlichen Ausgleichszahlung profitieren, aber nochmal einen wesentlich geringeren

CO2-Ausstoß vorzuweisen haben, als Erwachsene.

Desweiteren stellt die finanzielle Mehrbelastung dieser Steuer aufgrund höherer

Lebenshaltungskosten die Bewohner*innen urbaner Gebiete tendenziell schlechter als die

Landbevölkerung. Dies wird nach unserer Einschätzung allerdings dadurch ausgeglichen,

dass es für die Stadtbevölkerung durch den sehr viel besseren ÖPNV leichter ist, im

Transportsektor CO2 einzusparen als für die Landbevölkerung.

Fonds/Härtefallregelung

Um Härtefälle, welche durch die CO2-Bepreisung besonders hart getroffen werden,

abzufedern, wollen wir einen Fond einrichten, aus welchem diese Menschen finanziell

bezuschusst werden.

Zum einen geht es um die Bevölkerung des ländlichen Raums ohne ausgebauten ÖPNV,

welche etwa zur Arbeit pendeln müssen. Sofern die Notwendigkeit der Bezuschussung

besteht, welche etwa auch an einen Verdienst unter Medianniveau gekoppelt werden kann,

sollen diese zum einen für den Kauf eines wesentlich umweltfreundlicheren Autos

bezuschusst werden.

Menschen, welche eine Ölheizung besitzen und bezuschusst werden müssen, sollen eine

Abwrackprämie für ihre Heizung erhalten oder, sollte die Wohnung noch nicht ans Gasnetz

angeschlossen sein, eine für die Beheizung des Wohnraums angemessene Bezuschussung

erhalten.

Weitere begründete Härtefälle sollen mit Hilfe der zuständigen Beratungsstellen möglichst

schnell und unkompliziert finanzielle Hilfe bieten.

Weitere Maßnahmen zur Emissionsreduktion

Neben der direkten Rückvergütung der Einnahmen aus der Emissionsbepreisung wir ein teil

der Mittel direkt für CO2 neutrale Maßnahmen verwendet. Dies soll vor allem durch die

Investition in die Daseinsvorsorge geschehen. Dadurch profitieren vor allem diejenigen, die

auf staatliche Angebote und Infrastuktur angewiesen sind.

Aus den Mitteln zur weiteren Reduktion von Emissionen sollen verschieden Bereiche und

politischen Anwendungen gefördert werden. So sollen vor allem Kommunen zusätzliche

Gelder bekommen, wenn sie Projekte und Förderungen zur Emissionsneutralen umsetzen.

Damit der ÖPNV endlich den Durchbruch als attraktivere Alternative zum motorisierten

Individualverkehr (MIV) schafft, muss er nicht nur massiv ausgebaut werden, sondern auch

kostenfrei für alle zugänglich sein. Der kostenfreie ÖPNV wäre das Rückgrat einer

Verkehrspolitik, die das Ziel hat, allen den gleichen Zugang zu klimafreundlicher Mobilität zu

ermöglichen. Auf dem Weg zu diesem Ziel stehen verschiedene spannende Ansätze, die

aus den Einnahmen einer CO2-Steuer mitfinanziert werden könnten. Neben der

Kostenfreiheit für einzelne Nutzer*innengruppen (z.B. Auszubildende, Studierende,

Renter*innen etc.), sollen Mobilitätsgutscheine für alle eingeführt werden. Diese jährlich

ausgegebenen Gutscheine würden zu einer bestimmten Anzahl kostenloser Fahrten mit

öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigen und könnten landes-, besser noch bundesweit

eingesetzt werden. Indem eine Übertragbarkeit ausgeschlossen wird, würde z.B. ein Anreiz

für Menschen geschaffen werden, hin und wieder auf Autofahrten zu verzichten, um den

Gutschein nicht verfallen zu lassen. Damit können insbesondere Personen vom ÖPNV

überzeugt werden, die diesen bisher kaum oder gar nicht nutzen. Personen, die bereits

regelmäßig den ÖPNV nutzen, würden finanziell entlastet. Dorthin, wo besonders viele

Gutscheine eingelöst werden, fließt entsprechend viel Geld aus den Einnahmen der

CO2-Steuer, womit ein Anreiz für Kommunen entsteht, ihre Fahrgastzahlen z.B. durch einen

Ausbau des ÖPNV zu erhöhen. Auch wenn dieses Instrument nur ein Zwischenschritt auf

dem Weg zum kostenfreien ÖPNV sein kann, so ist es ein sozial gerechtes und attraktives

Angebot an alle, die klimafreundlichen Mobilitätsformen stärker zu nutzen und weiter zu

stärken.

Beratung

Eine weitere Maßnahme, für die wir uns im Zuge des neuen Konzepts aussprechen, ist

unabhängig von einer umfassenden Website, die zusätzliche Einrichtung von

Beratungszentren zum Thema „umweltschonendes Verhalten und Reduzierung der CO2

Kosten“. Diese Beratungsstellen sollen in den jeweiligen Umweltämtern der Landkreise

untergebracht werden und in regelmäßigen Abständen, etwa einmal im Monat, Beratungen

in jedem Rathaus vor Ort anbieten.

Die oberste Priorität der Beratungsstellen soll sein, Hürden abzubauen und Informationen

niederschwellig zugänglich zu machen.

Uns ist bewusst, dass das Einlesen und Verstehen eines neuen umfassenden

Steuerkonzept abschreckend wirkt. Dabei kann es passieren, dass der positive Effekt,

nämlich der Zusammenhang zwischen der Reduzierung des CO2 Ausstoßes und dem

gleichzeitigen Sparen von Geld auf den ersten Blick von den Bürger*innen nicht erkannt

wird. Genau das wollen wir verhindern, indem wir im direkten Kontakt mit geschulten

Mitarbeiter*innen die Ängste nehmen und eine Vertrauensbasis schaffen. Zunächst können

so die wichtigsten Punkte des Steuerkonzepts nochmal geklärt werden und anschließend

individuell Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie CO2 reduziert und so gleichzeitig Geld

gespart werden kann. Der Fokus soll dabei darauf liegen, wie der CO2 Ausstoß verringert

werden kann und Informationen dazu leicht und niederschwellig zugänglich zu machen. So

wiederum kann vermieden werden, dass besonders bildungsferne Schichten einen

finanziellen Nachteil haben. Des Weiteren wollen wir verhindern, dass sich finanziell

schwächere Bürger*innen aufgrund von Mangel an Information die Steuer nicht zurückholen

können. Eine Mehrbelastung von Geringverdiener*innen soll so in jedem Fall

entgegengewirkt werden. Zuletzt erhoffen wir uns, dass durch das Aufzeigen der

Maßnahmen in einem persönlichen Gespräch, die Bereitschaft und Motivation der

Bürger*innen steigt CO2 verringernde Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.

Insgesamt soll das negative Bild gegen die Steuer abgebaut werden und die Konzentration

auf den eigentlichen Nutzen gelenkt werden: den nachhaltigen Abbau von CO2. Des

Weiteren wollen wir die Beratungsstellen, als ein Feedbacksystem nutzen, um direkte

Rückmeldungen von den Bürger*innen zu dem Thema zu bekommen, Daten zur Effizienz

der Maßnahme zu erheben und Verbesserungsvorschläge schnell umzusetzen.

Flugverkehr

In der öffentlichen und medialen Diskussion der Klimakrise hat der Flugverkehr, als Sinnbild

für Klimaschädlichkeit, einen besonderen Raum eingenommen. Es stimmt, dass Flugreisen

bezogen auf die Pro-Kopf-Emissionen besonders klimaschädlich sind. Zugleich ist der

Bereich der Luftfahrt einer der wohl am schwierigsten zu dekarbonisierenden Sektoren, da

alternative klimafreundliche Technologien sich noch weiterentwickeln müssen, um bezahlbar

zu sein. Und eben gerade weil für Langstreckenflüge keine sinnvollen Alternativen

existieren, es aber ein enormer Rückschritt wäre, auch Normal- und Geringverdienern die

Möglichkeit gelegentlicher Langstreckenreisen zu nehmen, ist eine Reduktion des

Flugverkehrs durch Verteuerung keine Lösung und sozial ungerecht. Wir fordern daher, die

Reduktion des Flugaufkommens vorrangig auf Kurzstrecken zu konzentrieren, wo bereits

heute durch Fernzugverbindungen klimafreundliche Alternativen existieren und

perspektivisch stärker ausgebaut werden. Flüge für Strecken unter 1000 km sollten keine

mehr stattfinden. Um dem Ziel einer zukünftig klimafreundlicheren Luftfahrt näher zu

kommen, sollten bereits heute Quoten für die Beimischung von CO2-neutralem

synthetischen Kerosin festgelegt werden, die bis 2030 auf 100 % ansteigen. Dabei sind

strenge Kriterien für die Umwelt- und Klimafreundlichkeit dieses Kerosins festzulegen, die

z.B. mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrierende Flächennutzung für die Produktion

von biogenem Treibstoff verhindern. Zu bevorzugen ist synthetisches Kerosin aus

überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien und Verwendung von CO2 aus der Luft.

Durch diese Quotenregelung steigen die Preise für Langstreckenflüge nur moderat, so dass

sie nach wie vor für viele Leute bezahlbar bleiben. Durch die steigende Nachfrage nach

synthetischen Kraftstoffen werden Skaleneffekte und Kostenreduktion der Produktion

langfristig die Mehrkosten kompensieren.

Ordnungspolitische Maßnahmen

Ab einem gewissen zur Verfügung stehenden Einkommen wird die Preiselastizität der

Nachfrage nach CO2 sehr gering, was bedeutet, dass sehr reiche Menschen trotz höheren

Steuern weiter große Mengen CO2 emittieren werden. Aus diesem Grund sprechen wir uns

für ordnungspolitische Maßnahmen aus, welche den privaten Besitz verschiedener stark

CO2 emittierender Luxusgüter einschränken oder verbieten sollen.

Daher fordern wir ein Verbot von privatem Jet- und Yachtbesitz, sowie die Möglichkeit zur

Einschränkung der Zulassung von SUVs und anderen stark CO2 emittierenden

Kraftfahrzeugen.

Beschluss-PDF: