Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Änderung §3a
§3a
(1) Zur Weiterentwicklung der inhaltlichen Positionen beruft der Landesvorstand Fachkonferenzen ein. Jährlich einberufen werden dabei ein Frauenkongress und ein arbeitsmarktpolitischer Kongress. Die Kongresse sind verbandsöffentlich und für entsprechende Kooperationspartner*innen geöffnet.
(2) Für die fachliche Themenbearbeitung, kann der Landesvorstand Themenwerkstätten einrichten. Deren Leitung wird durch die Fachbeauftragten durchgeführt.