L1 Leitantrag #junginbayern

Status:
geändert angenommen

Jung in Bayern

Seit vielen Jahren entwickeln wir Jusos Bayern die Vorstellung einer sozialistischen Welt – von einem sozialistischen Oberfranken bis zum sozialistischen Niederbayern, ein sozialistisches Europa, auf jedweder Ebene.

Weisungsrichtend für die nächsten Jahre muss die Frage sein, wie unser jungsozialistisches Bayern aussieht. Es gibt viel zu ändern und voranzutreiben und das muss unser politisches Ziel und unsere Aufgabe sein.

Unser Bayern besteht nicht nur aus München, Augsburg und Nürnberg, sondern auch aus

Kulmbach, Weiden und Prien am Chiemsee. Je nach Ort unterscheiden sich die

Herausforderungen, und doch sind die übergeordneten Fragestellungen vielerorts ähnlich. Wir wollen vorrangig die Bildung, die Mobilität, den Wohnraum und die Freizeitangebote in Stadt und

Land verbessern und für eine Chancengerechtigkeit und für gleichwertige, aber vor allem gute Lebensbedingungen in jeder Verortung Bayerns sorgen.

Bildung

Nicht erst die Pandemie hat gezeigt, dass das bayerische Schulsystem strukturell nicht dazu in der Lage ist, Gerechtigkeit und gleichen Zugang zu Bildung für alle zu schaffen. Besonders in Bayern lebt, für Europa beinahe einzigartig, die Tradition der bürgerlichen Stände im dreigliedrigen Schulsystem weiter – das Gymnasium für die Oberen, und auch nur das spielt schulpolitisch eine Rolle. Wir möchten mit dieser jahrhundertealten Ungerechtigkeit endlich brechen. Wir fordern, dass die bayerische Sozialdemokratie ein Bündnis gründet, das einen Volksentscheid plant, der spätestens zur Landtagswahl 2023 durchgeführt werden soll. Wir führen endlich die Solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern ein – für die bestmögliche Versorgung mit Bildung in jeder noch so kleinen Gemeinde des Freistaates!

Warum es höchste Zeit für die Gemeinschaftsschule ist

Als Gymnasien etabliert wurden, sollten sie für die bürgerliche Elite des Landes ein Ort der humanistischen und kulturellen Bildung werden. Sie sollten ihre Schüler*innen auf ein Leben in der oberen Mittelklasse, oder höher, vorbereiten. Der Aufbau eines Volksschulwesens für die Kinder der Arbeiter*innen, Freizeitprogramme in der Natur wie die Kinderrepubliken der

Falkenbewegung oder die Institutionalisierung beruflicher Bildung beweisen: Schön früh war es unsere Aufgabe, dem Zweiklassenschulsystem etwas entgegenzusetzen. Als Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen müssen wir diese Aufgabe heute, in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts, neu definieren. Dass in Bayern nur bis zur vierten Klasse gemeinsam gelernt werden kann geht auf die Ideologie zurück, dass besonders talentierte und leistungsfähige Kinder so früh wie möglich von weniger talentierten und leistungsfähigen Kindern getrennt werden müssen, um ihr volles Potential auszuschöpfen. Der erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Übertritt kann da bereits die Zukunft von Kindern entscheiden. Allein dieser Anmaßung gegenüber Hunderttausender Kinder und Jugendlicher in Bayern müssen wir uns entgegenstellen und mindestens mit der Forderung einer sechsjährigen Grundschulzeit entschieden entgegentreten. Die Seperation des Schulsystems ist die Idee der Elitenförderung – die Starken noch stärker machen, alle anderen fallen hinten runter. Belegt wird das durch die Situation an Mittel- und Realschulen: Lehrkräfte werden weniger bezahlt als am Gymnasium, es mangelt oft noch stärker an Ausstattung und in der öffentlichen Debatte spielen sie praktisch keine Rolle. Besonders deutlich wird die Ungerechtigkeit der Aufteilung nach der vierten Klasse, wenn man sich die Gründe anschaut, warum die Schüler*innen die nötigen besseren Noten für das Gymnasium bekommen haben – oder eben nicht. Es ist der sozio-ökonomische Status der Schüler*innen, der familiäre Hintergrund, mögliche Kinderarmut oder gesundheitliche Probleme, die Kinder daran hindern, in der Grundschule Spitzenleistungen zu erzielen. Oder Lehrkräfte maßen es sich an, aufgrund subjektiver Empfindungen die nächstbessere Note nun doch zu geben oder sie zu verweigern, falls den/die Schüler*in nicht in der gewünschten Schulform sehen würden. Gerade für Kinder mit Migrationshintergrund können dabei bereits in jungen Jahren mit Alltagsrassismus konfrontiert werden, der dann auch noch ihre schulische Bildung und damit das künftige Berufsleben deutlich einschränkt oder den Schüler*innen das Ziel ihres gewünschten Lebenswegs verwehren. Doch gehen wir noch einen Schritt zurück: Sollten gerade Grundschulen nicht ein Ort sein, an dem Kinder die Welt entdecken können, sich ausprobieren können? Gerade dafür bleibt kaum eine Zeit, wenn es auf das „Grundschulabitur“ zugeht. Egal ob in der vierten Klasse oder später: ein Übertritt ist für Schüler*innen nicht zumutbar! Ohne ihn und damit mit einer Gemeinschaftsschule ist ein gerechtes Schulsystem möglich.

Das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule

Alle Initiativen für die Schaffung der Gemeinschaftsschule haben gemein, dass sie alle bisherigen Schultypen unter ein Dach vereinen. In unserem Modell bleiben die ersten vier Schuljahre der heutigen Grundschule sehr nahe. Mit dem fünften Schuljahr eröffnen sich mit jedem Jahr mehr Möglichkeiten für die Schüler*innen, zu wählen, welche Themen sie interessieren und mit welchen

Fächern sie sich intensiver auseinandersetzen möchten. Es gibt viele Modelle und Optionen, diese Wahlmöglichkeiten auszugestalten. Wir möchten gemeinsam mit Bündnispartner*innen am bestmöglichen Modell für die Solidarische Gemeinschaftsschule arbeiten, bei dem jedoch eines klar ist: Die Bedürfnisse und Lebenswirklichkeit der Schüler*innen steht für uns im Mittelpunkt. Die Expertise von Pädagog*innen, aus der ganzen Welt, ist für uns ausschlaggebend. Viel mehr als ein Schulsystem ist die Solidarische Gemeinschaftsschule auch ein Ort des Lebens. Das erreichen wir durch die Umstellung der Schulen auf das System der integrierten Ganztagsschule und dem Wegfall sämtlicher Hausaufgaben.

Alle Schulen in Bayern bieten darüber hinaus auch an:

  • Kostenfreies und warmes Mittagessen,
  • Kostenfreier Verleih von Freizeit- und Sportgeräten,
  • Lehrmittel und Lernmaterial frei zugänglich in Schulbibliotheken, eine schulpsychologische Betreuung für alle Schüler*innen durch die Schaffung neuer Stellen und Entlastung von Lehrkräften,
  • kostenfreie international anerkannte Sprachprüfungen,
  • Klassen-, Studien- und Spracherwerbsreisen mit der Möglichkeit der vollen Kostenerstattung.
  • Kostenfreie digitale Endgeräte für alle Schüler*innen, um sowohl die Medienkompetenz zu verbessern, als auch vielfältige und vielseitige Lernangebote fernab des Geldbeutels der Eltern zu ermöglichen
  • Moderne digitale Infrastrukturen, welche den Ansprüchen des digitalen Lernens von heute als auch von morgen ermöglichen, Schnelles Internet für alle Schulen ohne Ausnahme!

Gemeinsames Lernen auf ein pädagogisches Fundament stellen

Die Einführung des eingliedrigen Schulsystems ist in vielen europäischen Ländern im Lauf der letzten Jahrzehnte geschehen. Doch selbstredend ist diese eine Reform nicht der Schlüssel zum vollkommenen und gerechten Schulwesen. Deshalb setzen wir uns für die Solidarische Gemeinschaftsschule ein – ein Modell, das viel mehr Aspekte umfasst als ausschließlich das Zusammenlegen von drei Schultypen. In der politischen Debatte ist es leider zur Gewohnheit geworden, das Hinzufügen neuer Schulfächer als einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu bewerten. Unser Ansatz ist ein anderer. In einer solidarischen Gemeinschaftsschule sollen Talente und Interessen geweckt und gefördert werden, eine übergroße Anzahl an Schulfächern und Lehrplänen, die es jedes Schuljahr abzuarbeiten gilt, wirken dem entgegen. Wir möchten in ein zu schaffendes Bündnis für die Solidarische Gemeinschaftsschule daher dafür plädieren, sich genau mit dem finnischen Modell auseinanderzusetzen, das in vielen Fällen Schulfächer abgeschafft hat. Themen werden in ihren verschiedenen, beispielsweise geographischen, geschichtlichen, naturwissenschaftlichen und sprachlichen Aspekten, behandelt. Zwar wird es freilich immer Fächer geben, die an enge Grenzen gebunden sind, wie beispielsweise Sprachunterricht, doch gerade hier soll es in der Solidarischen Gemeinschaftsschule viele Wahlmöglichkeiten und innovative, pädagogische Lernformen geben können, die bisher weder Zeit noch Raum an Schulen einnehmen. Das Aufbrechen der Schulfächer bietet noch weitere Möglichkeiten. Sportunterricht kann beispielsweise in Kooperation mit lokalen Sportvereinen organisiert werden und sich besser an die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der Schüler*innen anpassen. Ähnliche Modelle sind in künstlerischen und musischen Tätigkeiten denkbar, die einen hohen Stellenwert an einer

Solidarischen Gemeinschaftsschule einnehmen sollen. Auch schaffen wir so, trotz der schwierigen

Situation durch die Landesverfassung, die Möglichkeit, dass Schüler*innen flexibler zwischen

Ethik, Philosophie sowie Religionslehre entscheiden können. Wir sind des Weiteren der Überzeugung, dass Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik wichtig – jedoch nicht wichtiger als alle anderen Lerngebiete auch – sind und daher nicht in dem Ausmaß überhöht werden sollen, wie es die Wirtschaftslobby gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung momentan vorantreiben.

Berufliche Bildung der akademischen Bildung gleichstellen

Wir möchten in einem Bayern leben, das sich endlich von der Vorstellung verabschiedet, berufliche Bildung sei weniger wertig als akademische Bildung. Wir sind der festen Überzeugung der Gleichwertigkeit eines jeden Berufsweges und möchten ein Schulsystem, das eine gleiche und ehrliche Wahl zwischen einer starken Berufsausbildung und einem Studium für alle ermöglicht. Nach zehn Jahren der Gemeinschaftsschule soll den Schüler*innen daher die freie Wahl stehen, ob sie in eine Berufsausbildung starten oder nach drei zusätzlichen Jahren der Oberschule (vergleichbar mit der aktuellen QPhase des Gymnasiums) an eine Hochschule gehen. Die Allgemeine Hochschulberechtigung erhält jede*r, die*der die Oberschule oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Wir möchten normalisieren, dass Menschen ihr Berufsleben für ein Studium unterbrechen können oder auch nach dem Studium noch in eine Berufsausbildung gewechselt wird. Zusammen mit einer exzellenten Beratung und Unterstützung der Schüler*innen in der Solidarischen Gemeinschaftsschule stellen wir sicher, dass alle den für sie am besten geeignetsten Berufs- und Lebensweg einschlagen können und schaffen Optionen, sich ohne Nachteile auch umentscheiden zu können. Die Verbesserung der Beratungsangebote für Schüler*innen muss daher Teil eines solchen Volksbegehrens werden.

Mit den Schulnoten fällt ein weiteres antiquiertes Element des Schulsystems

Es ist absurd, das Wissen und die Lernfähigkeit aller Schüler*innen nach den gleichen Maßstäben auf einer Skala von 1 bis 6 zu bewerten. Und doch dreht sich in Schule und damit auch beim

Einstieg in das Berufs- und/oder Studienleben vieles um Noten. Die Aussagekraft dieser Bewertungen kann angezweifelt werden – denn auch hier spiegeln sich vielmehr die sozialen und familiären Umstände der Schüler*innen wider als das, was sie tatsächlich können. Das und der starke Ausschlag der individuellen Vorzüge der Lehrkräfte machen Noten nicht zu der objektiven und vergleichbaren Bewertung, die sie vorgeben, zu sein. Anstatt gezielt an den Stärken und Schwächen der Schüler*innen in einzelnen schulischen Teilbereichen zu arbeiten, werden sie mit dem Ist-Zustand ihrer Schwächen konfrontiert, bestraft und müssen gegebenenfalls um ihre Versetzung in die nächsthöhere Stufe bangen. Schüler*innen aus sozial besser gestellten Umständen können diese Mängel womöglich mit teurer Nachhilfe abseits des Schulalltags beheben. Auch hier zeigt sich die Bildungsungleichheit im Freistaat. Noten sind jedoch nicht alternativlos, es fehlt nur an Personal und Mut, den Schüler*innen in Zukunft ein konstruktives und persönliches Coaching zur Entwicklung der eigenen Fähigkeiten und Talente zur Verfügung zu stellen. Schon deshalb ist es wichtig, mehr Lehrpersonal einzustellen und die Lehramtsausbildung stärker zu fördern. Das Bündnis zur Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule soll ausarbeiten, wie eine Abschaffung der Schulnoten in Bayern durch die Solidarische Gemeinschaftsschule aussehen kann. Es soll auch mit in Betracht gezogen werden, welche Folgen das für Absolvent*innen der Gemeinschaftsschule mit Blick auf Perspektiven außerhalb Bayerns haben würde und welche Möglichkeiten wir hier Schüler*innen bieten können, hier nicht benachteiligt zu werden.

Eine Gemeinschaftsschule ist nur dann solidarisch, wenn sie auch demokratisch ist

Demokratie, Mitbestimmung und Emanzipation sind Grundpfeiler sozialdemokratischer und sozialistischer Bildungsbewegungen. Die Kinderrepubliken in der Weimarer Republik sollten junge Menschen an die damals noch junge Demokratie heranführen, in dem man sie selbstständig ein Sommercamp organisieren und politisch leiten ließ. Sie waren ein voller Erfolg, doch ihr Geist lebt im heutigen Schulsystem nicht weiter. Wir möchten eine vollständige Demokratisierung des Schulwesens und den Schüler*innen so viel Entscheidungsgewalt in die Hände geben, wie nur möglich ist. Dabei ist es essentiell, dass nicht nur formale Wahlen zu Klassensprecher*innen stattfinden, sondern die Schüler*innen in ihrem Schulalltag Zeit, Räume und pädagogisch didaktische Unterstützung bekommen, eine Selbstverwaltung aufzubauen. Wir wollen die Demokratische Schule in Bayern verwirklichen. In geteilter Verantwortung mit den Lehrkräften entscheiden Vollversammlungen und gewählte Vertreter*innen der Schülerinnen gemeinsam über die Belange der Schule und des Schullebens. In Gremien muss die Mitbestimmung paritätisch umgesetzt werden. Wir möchten im zu schaffenden Bündnis vor allem mit Schüler*innen und Lehrkräften in den Dialog gehen und ein Konzept ausarbeiten, wie die Demokratische Schule heute aussehen kann, wie Demokratie vermittelt und organisiert werden kann und wie die Solidarische Gemeinschaftsschule ein optimales Umfeld schaffen kann, Schüler*innen zu

Selbstorganisation und demokratischen Mitbestimmung zu ermutigen. Klar ist: Es muss für Schüler*innen möglich sein, verbindliche Entscheidungen mit bedeutenden Folgen treffen zu können, damit Mitbestimmung mehr ist als nur Scheinbeteiligung.

Die Lehramtsausbildung muss mit der neuen Schulform mitgehen

Bayern gehört zu den letzten Regionen in Europa, die die Lehramtsausbildung noch kaum im Rahmen des Bologna-Prozesses organisieren. Wir möchten weiter gehen – noch weiter als die Bologna-Papiere, und eine der besten Ausbildungsbedingungen für unsere zukünftigen Lehrkräfte in ganz Europa schaffen. Zunächst wird durch die Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule die Unterscheidung in verschiedene Schultypen für das Lehramt wegfallen.

Anstelle der bisherigen engen Vorschriften der Lehramtsausbildung soll ein neues, zweistufiges System eingeführt werden. Dabei halten wir die universitäre Ausbildung aller Lehrer*innen für unverzichtbar. Zulassungsbeschränkungen, wie den NC, lehnen wir entschieden ab. Es müssen mehr Studienplätze geschaffen werden! Wir werden die Staatsexamensprüfungen abschaffen. Der erste Teil des Lehramtsstudiums schließt mit dem Bachelor of Education nach sechs Semestern ab und legt neben den fachbezogenen Studienanteilen einen Schwerpunkt auf die pädagogischen, psychologischen und didaktischen Aspekte. Es folgt nach vier weiteren Semestern ein an den Bachelor gekoppelter Master of Education, hier liegt der Schwerpunkt auf die fachbezogenen Studienanteile. Nach zehn Semestern werden Studierende als Lehrkräfte zugelassen mit Anrecht auf eine Vergütung, die den aktuellen Gymnasiallehrkräften entsprechen. Mindestens drei Praxissemester in Schulen sind verpflichtend, in diesen Praxissemestern soll darauf geachtet werden, dass die angehenden Lehrkräfte möglichst selbstständig und direkt im Unterricht arbeiten können. Studierende können flexibel festlegen, welche Semester Praxissemester werden. Sie können auch gebündelt zwischen B. Ed. Und M. Ed. absolviert sowie zu einem Teil im Ausland absolviert werden, ohne dass Nachteile entstehen. Praxissemester sind fest im Studienverlauf eingeplant, werden mindestens mit 60% des Einstiegsgehaltes vergütet und werden pro Semester ohne weitere Prüfungsleistungen mit 30 Leistungspunkten gutgeschrieben. Auch die fachlichen Schwerpunkte müssen neu gedacht werden, wenn die klassische Struktur der Schulfächer aufgehoben werden soll. Angehende Lehrkräfte werden nach wie vor Schwerpunkte wählen, beispielsweise eine oder mehrere Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften und/oder Sozialwissenschaften. Auch hier bietet die Umstrukturierung viele neue Chancen, Lehramtsstudierenden mehr Wahl und Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Digitale Kompetenzen und Medienkompetenz sollen in jedem Lehramtsstudium eine hervorgehobene Rolle im Lehramtsstudium spielen.

Wir möchten gemeinsam mit dem Bündnis mit erfahrenen Pädagog*innen und LehramtsStudierenden ausarbeiten, wie eine Neuaufstellung des Lehramts in Bayern aussehen wird.

Um die Solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern umsetzen zu können, initiiert die BayernSPD ein breites gesellschaftliches Bündnis in enger Abstimmung mit der Landtagsfraktion.

Dieses Bündnis soll folgende Fragen ausarbeiten:

  •  Notwendige Dienstleistungen und Ausstattungen der Schule, um gleichen Zugang zu Bildung und Ressourcen für alle Schüler*innen zu verwirklichen,
  •  Ausgestaltung von Schulfächern, Reduzierung des Leistungsdruckes und interdisziplinäres Lernen ungeachtet der üblichen Fächergrenzen,
  •  Weitreichende Maßnahmen zur Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung durch die Überwindung der momentanen elitären Leistungsgesellschaft,
  •  Kompensation möglicher Nachteile für Schüler*innen durch unilaterale Abschaffung von Schulnoten als Bewertungs- und Zeugnissystem,
  •  Forderungen der betroffenen Gruppen zur Ausgestaltung eines demokratischen Schulsystems mit echter Mitbestimmung der Schüler*innen,
  • Erarbeitung eines Rahmens für einen angepasste Lehramtsausbildung,
  • die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines Volksbegehrens zur Umsetzung der von uns und von dem zu schaffendem Bündnis.

Mit diesem Papier geben wir uns als Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen eine solide Arbeitsgrundlage, mit der wir für Gerechtigkeit und Solidarität für die Schüler*innen von heute

und morgen kämpfen wollen. Wir werden gemeinsam alle linken, progressiven und gewerkschaftlichen Kräfte in Bayern mobilisieren, um unsere Vision von einer gerechten, demokratischen und solidarischen Schule auf der Höhe der Zeit zu realisieren. Mit der

Solidarischen Gemeinschaftsschule sind wir gut aufgestellt für den nächsten Wahlkampf – mit ihr können wir beweisen, dass wir in Bayern gebraucht werden und nach den vorherigen, erfolgreichen Bürger*inneninitiativen auch dieses Mal erfolgreich sein können!

Mobilität

Im Rahmen der heutigen Ausbildungslandschaft wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermehrt ein hohes Maß an Mobilität gefordert. Gerade auch unter dem Einfluss der teilweise immens steigenden Mieten in Ballungsräumen aber auch auf dem Land bleibt den meisten entweder nur die Zahlung dieser übrig, wodurch ihnen weniger Geld zur Verfügung steht, oder aber der Verbleib im Elternhaus und die dadurch bedingte Abhängigkeit und fehlende persönliche Entfaltung, so wie eine weite Anreise zur Universität oder Hochschule. Aber auch Berufsschüler*innen sind durch die duale Ausbildung mit dem Wechsel zwischen Arbeits- und Schulstätte und der vermehrten Konzentration von Ausbildungszweigen mit wenigen Bewerber*innen auf spezielle Berufsschulen einem immer länger werdenden Weg zur schulischen Ausbildungsstätte ausgeliefert. Da die dadurch entstehenden Kosten in den allermeisten Fällen von den Auszubildenden selbst getragen werden müssen, stellt dies einen unzumutbaren Zustand dar. Die Frage der Kosten stellt sich vielerorts nicht, da nicht nur die Bezahlbarkeit, sondern vor allem im ländlichen Raum die Anbindungsmöglichkeit überhaupt nicht da ist. Auf den Dörfern gibt es zum Teil unregelmäßige, seltene und am Wochenende auch teils gar keine Verbindungen innerhalb eines Dorfes, ins nächste Dorf, geschweige denn in die nächste Stadt zu kommen. Auch die Anbindung ist Frage von Teilhabe, deshalb kämpfen wir für einen umfassenden Ausbau aller ÖPNV-Möglichkeiten in Bayern, um diese zu sichern.

Nicht nur Auszubildende müssen die Kosten des Fahrtwegs selbst tragen, dies gilt auch für Schüler*innen ab der 11. Klasse, welchen ebenfalls die kostenlose Schulbeförderung nicht mehr gewährt wird. Vielerorts lässt sich beobachten, dass der  motorisierte Individualverkehr  stark zunimmt. Das liegt teils an fehlender Anbindungsmöglichkeit, teils am teuren ÖPNV. Dabei birgt die nachhaltige Mobilität (zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem ÖPNV, der Bahn) viele Vorteile: Mehr soziale Kontakte, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, mehr Sicherheit und umweltschonend – jeder Kilometer, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, schont dadurch die Umwelt. Ein bayernweites Ticket stellt weit mehr als nur praktische Umverteilung zugunsten der geringsten Einkommensbezieher*innen dar. Das Ticket ermöglicht den finanziell Schwächeren, sich gesellschaftlich, kulturell und auch z.B. politisch besser einzubringen. Sich überall hin bewegen zu können, ist Teil gesellschaftlicher Teilhabe. An vielen Stellen sticht hervor, dass gerade Azubis insgesamt weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben als Studierende, die bereits ein Studierendenticket innerhalb ihrer Kommune besitzen. Das Ticket könnte dem StadtLand-Gefälle entgegentreten und mehr besetzte Ausbildungsstellen durch höhere Mobilität ermöglichen. Als Flächenland gibt es in Bayern das große Problem, dass Regionen wie Augsburg, München oder Nürnberg einen großen „Überhang“ an Bewerber*innen haben. Hingegen bleiben gerade in ländlichen Regionen einige Ausbildungsplätze unbesetzt. Unser Ticket würde es jungen Menschen ganz praktisch ermöglichen, täglich kostenneutral zu pendeln und auch größere Instanzen zurückzulegen. Statt eines Flickenteppichs verschiedener Förderungsstrukturen, Zuschüsse und Preise brauchen wir eine einheitliche Landeslösung, die die Landesregierung mit den Tarifparteien und anderen beteiligten Akteur*innen, wie zum Beispiel auch den Arbeitgeber*innen, durchsetzt. Deshalb fordern die Jusos Bayern die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dies muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen. Für diese Personengruppe, die an der Grenze zu Bayern leben, aber in Bayern ihrer Ausbildung nachgehen, sind Übergangslösungen zu schaffen. Ziel ist es, den Weg vom Wohnort zu den Ausbildungsstätten durch das Ticket abgelten lassen zu können. Verschiedene Semestertickets kennen ähnliche Regelungen für benachbarte Grenzregionen.

Dies ist aber nur der erste Schritt auf unserem Weg in ein sozialistisches Bayern. Ziel ist es, einen kostenfreien ÖPNV für jung und alt, für alle in Bayern auf den Weg zu bringen.

Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Gerade in den Städten, die von arbeits- und ausbildungsbezogenen Zuzug profitieren, stellt sich für viele die Frage, ob sie sich das Wohnen in der Stadt noch leisten können. Die steigenden Mietpreise und der finanzkräftige Zuzug setzen eine Dynamik in Gang, die zur Verdrängung der normal- und geringverdienenden Bevölkerung zu führen droht. Längst ist diese Entwicklung nicht mehr nur auf die Kerngebiete der Städte begrenzt, sondern zieht sich weit hinein in ländlichere Gebiete. Immer weitere Wege müssen für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Kauf genommen werden, denn weite Teile der Region in den Verbundräumen der europäischen Metropolregionen Nürnberg-Fürth-Erlangen und München erfahren Wachstum und in vergleichsweise gut erschlossenen Lagen wird bezahlbarer Wohnraum knapp.

In Artikel 106 Abs. 1 der bayerischen Verfassung wird der “Anspruch auf eine angemessene Wohnung” für jede*n Bewohner*in Bayerns unter den Grundrechten geführt. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Bayern muss endlich diesem Anspruch gerecht werden und für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sorgen.

Mit der Mietpreisbremse und dem Mietspiegel wurde in den letzten Jahren schon einiges für die Mieter*innen erreicht. Allerdings bedürfen diese Instrumente noch weiterer Ergänzungen, um einen effizienten und sozialen Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Mietpreisbremse regelt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete +10% angehoben werden darf. Welches Gebiet dabei eines mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ist, wird  von den Ländern für jeweils maximal 5 Jahre bestimmt.

Dadurch entsteht jedoch ein undurchsichtiger Flickenteppich mit Orten, an denen die Mietpreisbremse gilt und Orten, die ausgenommen sind. Wird fordern daher, dass die Mietpreisbremse in Bayern künftig überall flächendeckend gilt und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ebenso soll sich der Freistaat Bayern auf Bundesebene für Verbesserungen einsetzen. Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dies dient der Investitionsförderung und soll Neubau und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dabei ist klar, dass wir die Frage nach dem „ob“ einer solchen Förderung bejahen. Hinsichtlich des „wie“ fordern wir jedoch, dass diese Investitionsförderung nicht zu Lasten der Mieter*innen geschieht, sondern durch staatliche Investitionen und Unterstützungsmaßnahmen. Die Ausnahme von Neubauwohnungen und umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse soll daher künftig nicht mehr bestehen und Investitionen stattdessen von staatlicher Seite ermöglicht werden.

Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Sie wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung in den letzten – mittlerweile sechs – Jahren vereinbart worden sind. Dieser noch immer viel zu kurze Zeitrahmen und die Tatsache, dass im Mietspiegel nur Neuvermietungen berücksichtigt werden und nicht etwa bereits bestehende, meist wesentlich günstigere Mietverträge, kann die Realität jedoch nicht ausreichend widerspiegeln. Wir fordern daher, den für den Mietspiegel maßgeblichen Zeitrahmen über sechs Jahre auf mindestens 20 Jahre auszudehnen und im Mietspiegel nicht nur Neuvermietungen, sondern auch bereits bestehende Altverträge mit zu berücksichtigen.

Schließlich muss dem Verlust von Wohnraum durch Zweckentfremdung entgegengewirkt werden. Durch Internetplattformen wie Airbnb lässt sich durch eine zweckentfremdete und meist dauerhafte Nutzung als lukrative Ferienwohnung viel mehr Gewinn erzielen, als durch eine reguläre Vermietung als Wohnraum. Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden, so dass die Gefahr einer Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen besteht. Der dringend benötigte Wohnraum wird dadurch weiter reduziert. Um Wohnraum zu schützen und gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung zu wahren, sind Zweckentfremdungen von Wohnraum nur nach Genehmigung durch die Gemeinden möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Gemeinde dies ausdrücklich durch Erlass einer Satzung geregelt hat. Ist dies nicht geschehen, kann der Wohnraum je nach Belieben der Eigentümer*innen umgenutzt werden. Dadurch besteht eine Gefahr der Verdrängung von Mieter*innen aus ihren Wohnungen wegen meist profitablerer Gewerbemietvertragseinnahmen oder spekulativen Leerstand sowie eine uneinheitliche und undurchsichtige Rechtslage je nach Gemeindegebiet. Wir fordern eine bayernweit einheitliche Regelung, nach der das Genehmigungserfordernis der Gemeinden flächendeckend besteht und die weitere Verschärfung des Strafmaßes bei Verstoß gegen die Regelungen der Zweckentfremdungssatzungen. Leerstehender oder zweckentfremdeter Wohnraum soll durch die Gemeinden zwangsweise wiedervermietet werden können. Dabei soll eine soziale Bindung der Mieten etabliert werden um einen etwaigen spekulativen Mietanstieg zu vermeiden.

Daher fordern wir:

> Flächendeckender Einsatz der Mietpreisbremse

> Streichung der Ausnahmetatbestände “möblierte Wohnung” und “Neubau” für die Gültigkeit der Mietpreisbremse

> Weiterentwicklung des Mietspiegels, sodass dieser nicht länger den bedingten, erwarteten

Mietpreis der in den letzten vier Jahren neuvermieteten Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau mit Ausnahme von Ausreißern darstellt, sondern durch Einbeziehung von Bestandsmieten auch im nicht gewinnorientierten Wohnungsbau den tatsächlichen Mietpreis vergleichbarer Wohnobjekte abbildet. Zur Etablierung allgemeiner, gerichtlich anerkannter wissenschaftlicher Maßstäbe zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist ein Standard-Modellrahmen durch das Statistische Bundesamt zu erarbeiten, welcher als Vorlage für das

Erstellen von Mietspiegeln dienen soll. Ferner ist die Möglichkeit, anstelle des Mietspiegels die Vergleichsmiete gutachterlich durch Mitteln der Mieten sog. vergleichbarer Objekte bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels zu streichen.

> Verschärfung des möglichen Strafmaßes für Zweckentfremdungen, Transparenz und effektive

Nachverfolgung und zentrale Wiederbelegung zweckentfremdeten Wohnraums unter sozialen Bindungen durch die Kommunen.

Enteignung fehlt

  1. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Eine der größten Herausforderungen in der Wohnungspolitik stellt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dar. Die Zahl der Menschen, derer Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die hohen Mietpreise zu bezahlen oder sich gar Wohneigentum zu erarbeiten, steigt stetig. Für viele Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wird es immer schwerer, in den bayerischen Städten und Gemeinden noch bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Und selbst dann, wenn nach langer Suche geeigneter Wohnraum gefunden wurde, geht ein unverhältnismäßig hoher Prozentanteil des monatlichen Einkommens für die Zahlung der Miete drauf. Die Wohnungspreise in München gehören sogar zu den höchsten in Deutschland und auch längerfristig ist auf dem Wohnungsmarkt im Freistaat mit keiner Entspannung zu rechnen. Eine zentrale Maßnahme, um gegen die Wohnungsnot in Bayern vorzugehen, ist ein Anstieg der Bautätigkeit. Daher muss in den nächsten Jahren von staatlicher Seite ein erhöhtes Engagement gezeigt werden und der Neubau vieler bezahlbarer Wohnungen mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Dabei sind insbesondere die Kommunen bei der Schaffung oder der Ausweitung von sozial gefördertem Wohnraum im Kommunalen Bestand zu unterstützen. Der Verkauf tausender GBW Wohnungen im Zuge der Pleite der Landesbank an ein privates Investorenkonsortium war ein fataler Fehler und verantwortlich für den Wegfall großer Bestände bezahlbaren Wohnraums. Die eingegangenen Sozialverpflichtungen haben sich fortlaufend als leere Versprechungen erwiesen. Wo der Freistaat nicht selber aktiv wird sollen Flächen im staatlichen Besitz den Kommunen zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau verbilligt zur Verfügung gestellt werden. Die von der Immobilienverwaltung des Freistaates betreuten Liegenschaften sollen nicht mehr veräußert werden und nur an öffentlich-rechtliche Körperschaften oder zu 100% kommunalen Unternehmen  zu einem deutlich reduzierten Preis für gemeinnützige, soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere auch für Junge Menschen fehlt es in Bayern an bezahlbaren und an ihre Bedarfe angepassten Wohnraum. Hier muss staatliche Förderung ansetzten um Jungen Menschen, Student*innen, Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer*innen einen Start in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Grade ihnen fällt es oft besonders schwer sich auf dem Wohnungsmarkt überhaupt zu versorgen, sind doch häufig hohe Bürgschaften und Kautionen zu stellen sowie unbefristete Festanstellung Voraussetzung für den Zuschlag zu einer Wohnung.

Daher muss das Landesförderprogramm “Junges Wohnen”, das die zweckgebundene Errichtung von bedarfsgerechtem Wohnraum für junge Menschen insbesondere durch kommunale und gemeinnützige Träger ermöglicht, weiter ausgebaut und in Abstimmung mit Konzepten wie dem Studierendenwerk oder einem derzeit noch in Planung befindlichen Azubiwerk stehen. Für all diese Konzepte muss der Freistaat weitere finanzielle Fördermittel unkompliziert zur Verfügung stellen.

. Auch müssen die Investitions- und Erhaltungskostenzuschüsse für Auszubildenden und Blockschulwohnheime durch die Landesebene wieder eingeführt und erhöht werden, um die angemessene Unterbringung von Berufsschulpflichtigen während ihrer Schulzeiten sicherzustellen.

Daher fordern wir:

> Förderung und Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung sozial geförderten und preisgedämpften Wohnraums

> Förderung von Genossenschaften und Unterstützung von Genossenschaftsneugründungen

> Ausbau des Förderprogramms “Junges Wohnen” für zweckgebundenden kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbau

> Verbesserung der Ausstattung der Studierendenwerke

> Förderung von Projekten zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende

> Wiedereinführung eines Investitions- und Erhaltungskostenzuschusses für Auszubildenden- oder Blockschulwohnheime

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄL1-1 25 Benedict Lang (Oberbayern) Ersetze in Z. 25: “Wir fordern, dass die bayerische Sozialdemokratie ein Bündnis gründet, das einen Volksentscheid plant, der spätestens zur Landtagswahl 2023 durchgeführt werden soll. Wir führen endlich die Solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern ein“ durch “Die Bayern SPD muss wieder als die politische Kraft wahrgenommen werden, die für eine Veränderung des bayerischen Schulsystems kämpft und dabei insbesondere strukturelle Aspekte in den Blick nimmt, die die soziale Ungerechtigkeit verstärken. Wir fordern, dass die bayerische Sozialdemokratie hierfür Formate und eine Kampagne entwickelt, um die Partei mit dem Thema Bildungsgerechtigkeit zu verknüpfen. Basierend auf der Auswertung der Rückmeldungen zu dieser Kampagne kann die Bayern SPD dann Bündnispartner einladen, um ein Volksbegehren bis spätestens zur Landtagswahl 2023 für die solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern zu initiieren“
angenommen ÄL1-2 241 Max Eike Taucher (Oberbayern) Ergänze in Z. 241: “Auch muss die Lehrer*innen-Ausbildung die Vermittlung dikriminerungskritischer Kompetenzen als zentralen Bestandteil beinhalten. Dies gilt zum einen für die angehenden Lehrkräfte selbst in ihrem eigenen Auftreten und Verhalten. Ebenso gilt es, die Lehramtsstudierenden zu befähigen, den Schüler*innen diskriminierungskritische Kompetenzen zu vermitteln.“
angenommen ÄL1-3 276 Reka Molnar (Oberbayern) Streiche in Z. 276: “vermehrt“ nach “jungen Erwachsenen“ Streiche Z. 276 bis 281 von “Gerade auch“ bis “Hochschule“ Streiche Z. 287 bis 291 von “Die Frage der Kosten“ bis “Stadt zu kommen“ Ergänze in Z. 293 nach “zu sichern“: “Dabei setzen wir auf ein ineinandergreifenden und aufeinander aufbauendes ÖPNV Angebot. So beispielsweise die Anpassung der Taktung von Buslinien an die Fahrpläne der deutschen Bahn. Es gilt insbesondere, dass Angebote an die Bedürfnisse vor Ort angepasst eingerichtet werden. Deswegen setzen wir auf eine Mischung aus Schienenverkehr, regionalen ÖPNVVerbänden und individuellen Lösungen vor Ort, sowie dem Fahrrad als geeignetes Mittel für kurze Strecken.“
angenommen ÄL1-4 296 Reka Molnar (Oberbayern) Ersetze in Z. 296: “Vielerorts lässt sich beobachten, dass der motorisierte Individualverkehr stark zunimmt. Das liegt teils an fehlender Anbindungsmöglichkeit, teils am teuren ÖPNV“ durch “Nicht nur die fehlenden Anbindungen, sondern auch hohe Ticketpreise sind Ursachen für die zu geringe Nutzung des ÖPNV.“ Ersetze Z. 298 bis 320: von “birgt die nachhaltige Mobilität“ bis “diese Personengruppe“ durch “bringt diese nachhaltige Mobilität viele Vorteile, wie mehr soziale Kontakte, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, mehr Sicherheit und sie ist zudem umweltschonend. Deshalb fordern wir eine sozial-ökologische Wende im gesamten Verkehrssektor! Es müssen endlich alle verbliebenen Bahnstrecken elektrifiziert werden um Dieselloks aus dem Verkehr zu ziehen! Außerdem müssen alle Busse auf erneuerbare Energien, wie E-Mobilität und grünem Wasserstoff, umgestellt werden. Diese Umstellung muss sich auch auf den Individualverkehr beziehen, der durch den Ausbau von Ladestationen, die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von E-Autos und weitere Forschung im Bereich der Akkuentwicklung gefördert werden muss. Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ist zwingend notwendig. Ein bayernweites Ticket stellt so weit mehr als nur praktische Umverteilung zugunsten der geringsten Einkommensbezieher*innen dar. Gerade Azubis haben insgesamt weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe als Studierende, die zumindest Zugang zu einem Studierendenticket in ihrer Stadt haben. Unser Ticket ermöglicht es jungen Menschen täglich kostengünstig zu pendeln und auch größere Distanzen zurückzulegen. Statt eines Flickenteppichs verschiedener Förderstrukturen, Zuschüsse und Preise brauchen wir eine einheitliche Landeslösung, die die Landesregierung mit den Tarifparteien und anderen beteiligten Akteur*innen, wie zum Beispiel auch den Arbeitgeber*innen, durchsetzt. Deshalb fordern die Jusos Bayern die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dieses muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen. Für Menschen,“ Ersetze in Z. 323: “abgelten lassen zu können. Verschiedene Semestertickets kennen ähnliche Regelungen für benachbarte Grenzregionen.“ durch “abzudecken“  
angenommen ÄL1-5 325 Reka Molnar (Oberbayern) Ersetze in Z. 325: “Dies ist aber nur der erste Schritt auf unserem Weg in ein sozialistisches Bayern. Ziel ist es, einen kostenfreien ÖPNV für jung und alt, für alle in Bayern auf den Weg zu bringen.“ durch “Dies ist aber nur der erste Schritt auf unserem Weg in ein sozialistisches Bayern. Langfristig setzen wir uns für einen kostenlosen und fahrscheinlosen ÖPNV für alle ein.“
angenommen ÄL1-6 346 Max Eike Taucher (Oberbayern) Ergänze in Z. 346; Aus diesem Grundrecht geht für uns auch die Forderung hervor, dass kein Mensch bei der Wohnungssuche diskriminiert wird. Daher braucht es weitergehende gesetzlich gestüzte Maßnahmen, als bisher. Ein Beispiel dafür sind anonymisierte Bewerbungsverfahren. > Den Ausbau des Diskriminierungsschutzes auch bei der Wohnungssuche. Dafür sollen die zuständigen Regierungen Expert*innen-Kommissionen einsetzen, die herausarbeiten, welche Maßnahmen hierzu möglich sind – und die Ergebnisse dann auch umsetzen.
angenommen ÄL1-7 420 Michael Reitmair (Landesvorstand) Streiche in Z. 420: “Enteignung fehlt“ Streiche in Z. 422: “1. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“
Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

Jung in Bayern

Seit vielen Jahren entwickeln wir Jusos Bayern die Vorstellung einer sozialistischen Welt – von einem sozialistischen Oberfranken bis zum sozialistischen Niederbayern, ein sozialistisches Europa, auf jedweder Ebene.

Weisungsrichtend für die nächsten Jahre muss die Frage sein, wie unser jungsozialistisches Bayern aussieht. Es gibt viel zu ändern und voranzutreiben und das muss unser politisches Ziel und unsere Aufgabe sein.

Unser Bayern besteht nicht nur aus München, Augsburg und Nürnberg, sondern auch aus

Kulmbach, Weiden und Prien am Chiemsee. Je nach Ort unterscheiden sich die

Herausforderungen, und doch sind die übergeordneten Fragestellungen vielerorts ähnlich. Wir wollen vorrangig die Bildung, die Mobilität, den Wohnraum und die Freizeitangebote in Stadt und

Land verbessern und für eine Chancengerechtigkeit und für gleichwertige, aber vor allem gute Lebensbedingungen in jeder Verortung Bayerns sorgen.

Bildung

Nicht erst die Pandemie hat gezeigt, dass das bayerische Schulsystem strukturell nicht dazu in der Lage ist, Gerechtigkeit und gleichen Zugang zu Bildung für alle zu schaffen. Besonders in Bayern lebt, für Europa beinahe einzigartig, die Tradition der bürgerlichen Stände im dreigliedrigen Schulsystem weiter – das Gymnasium für die Oberen, und auch nur das spielt schulpolitisch eine Rolle. Wir möchten mit dieser jahrhundertealten Ungerechtigkeit endlich brechen. Die Bayern SPD muss wieder als die politische Kraft wahrgenommen werden, die für eine Veränderung des bayerischen Schulsystems kämpft und dabei insbesondere strukturelle Aspekte in den Blick nimmt, die die soziale Ungerechtigkeit verstärken. Wir fordern, dass die bayerische Sozialdemokratie hierfür Formate und eine Kampagne entwickelt, um die Partei mit dem Thema Bildungsgerechtigkeit zu verknüpfen. Basierend auf der Auswertung der Rückmeldungen zu dieser Kampagne kann die Bayern SPD dann Bündnispartner einladen, um ein Volksbegehren bis spätestens zur Landtagswahl 2023 für die solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern zu initiieren – für die bestmögliche Versorgung mit Bildung in jeder noch so kleinen Gemeinde des Freistaates!

Warum es höchste Zeit für die Gemeinschaftsschule ist

Als Gymnasien etabliert wurden, sollten sie für die bürgerliche Elite des Landes ein Ort der humanistischen und kulturellen Bildung werden. Sie sollten ihre Schüler*innen auf ein Leben in der oberen Mittelklasse, oder höher, vorbereiten. Der Aufbau eines Volksschulwesens für die Kinder der Arbeiter*innen, Freizeitprogramme in der Natur wie die Kinderrepubliken der

Falkenbewegung oder die Institutionalisierung beruflicher Bildung beweisen: Schön früh war es unsere Aufgabe, dem Zweiklassenschulsystem etwas entgegenzusetzen. Als Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen müssen wir diese Aufgabe heute, in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts, neu definieren. Dass in Bayern nur bis zur vierten Klasse gemeinsam gelernt werden kann geht auf die Ideologie zurück, dass besonders talentierte und leistungsfähige Kinder so früh wie möglich von weniger talentierten und leistungsfähigen Kindern getrennt werden müssen, um ihr volles Potential auszuschöpfen. Der erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Übertritt kann da bereits die Zukunft von Kindern entscheiden. Allein dieser Anmaßung gegenüber Hunderttausender Kinder und Jugendlicher in Bayern müssen wir uns entgegenstellen und mindestens mit der Forderung einer sechsjährigen Grundschulzeit entschieden entgegentreten. Die Seperation des Schulsystems ist die Idee der Elitenförderung – die Starken noch stärker machen, alle anderen fallen hinten runter. Belegt wird das durch die Situation an Mittel- und Realschulen: Lehrkräfte werden weniger bezahlt als am Gymnasium, es mangelt oft noch stärker an Ausstattung und in der öffentlichen Debatte spielen sie praktisch keine Rolle. Besonders deutlich wird die Ungerechtigkeit der Aufteilung nach der vierten Klasse, wenn man sich die Gründe anschaut, warum die Schüler*innen die nötigen besseren Noten für das Gymnasium bekommen haben – oder eben nicht. Es ist der sozio-ökonomische Status der Schüler*innen, der familiäre Hintergrund, mögliche Kinderarmut oder gesundheitliche Probleme, die Kinder daran hindern, in der Grundschule Spitzenleistungen zu erzielen. Oder Lehrkräfte maßen es sich an, aufgrund subjektiver Empfindungen die nächstbessere Note nun doch zu geben oder sie zu verweigern, falls den/die Schüler*in nicht in der gewünschten Schulform sehen würden. Gerade für Kinder mit Migrationshintergrund können dabei bereits in jungen Jahren mit Alltagsrassismus konfrontiert werden, der dann auch noch ihre schulische Bildung und damit das künftige Berufsleben deutlich einschränkt oder den Schüler*innen das Ziel ihres gewünschten Lebenswegs verwehren. Doch gehen wir noch einen Schritt zurück: Sollten gerade Grundschulen nicht ein Ort sein, an dem Kinder die Welt entdecken können, sich ausprobieren können? Gerade dafür bleibt kaum eine Zeit, wenn es auf das „Grundschulabitur“ zugeht. Egal ob in der vierten Klasse oder später: ein Übertritt ist für Schüler*innen nicht zumutbar! Ohne ihn und damit mit einer Gemeinschaftsschule ist ein gerechtes Schulsystem möglich.

Das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule

Alle Initiativen für die Schaffung der Gemeinschaftsschule haben gemein, dass sie alle bisherigen Schultypen unter ein Dach vereinen. In unserem Modell bleiben die ersten vier Schuljahre der heutigen Grundschule sehr nahe. Mit dem fünften Schuljahr eröffnen sich mit jedem Jahr mehr Möglichkeiten für die Schüler*innen, zu wählen, welche Themen sie interessieren und mit welchen

Fächern sie sich intensiver auseinandersetzen möchten. Es gibt viele Modelle und Optionen, diese Wahlmöglichkeiten auszugestalten. Wir möchten gemeinsam mit Bündnispartner*innen am bestmöglichen Modell für die Solidarische Gemeinschaftsschule arbeiten, bei dem jedoch eines klar ist: Die Bedürfnisse und Lebenswirklichkeit der Schüler*innen steht für uns im Mittelpunkt. Die Expertise von Pädagog*innen, aus der ganzen Welt, ist für uns ausschlaggebend. Viel mehr als ein Schulsystem ist die Solidarische Gemeinschaftsschule auch ein Ort des Lebens. Das erreichen wir durch die Umstellung der Schulen auf das System der integrierten Ganztagsschule und dem Wegfall sämtlicher Hausaufgaben.

Alle Schulen in Bayern bieten darüber hinaus auch an:

  • Kostenfreies und warmes Mittagessen,
  • Kostenfreier Verleih von Freizeit- und Sportgeräten,
  • Lehrmittel und Lernmaterial frei zugänglich in Schulbibliotheken, eine schulpsychologische Betreuung für alle Schüler*innen durch die Schaffung neuer Stellen und Entlastung von Lehrkräften,
  • kostenfreie international anerkannte Sprachprüfungen,
  • Klassen-, Studien- und Spracherwerbsreisen mit der Möglichkeit der vollen Kostenerstattung.
  • Kostenfreie digitale Endgeräte für alle Schüler*innen, um sowohl die Medienkompetenz zu verbessern, als auch vielfältige und vielseitige Lernangebote fernab des Geldbeutels der Eltern zu ermöglichen
  • Moderne digitale Infrastrukturen, welche den Ansprüchen des digitalen Lernens von heute als auch von morgen ermöglichen, Schnelles Internet für alle Schulen ohne Ausnahme!

Gemeinsames Lernen auf ein pädagogisches Fundament stellen

Die Einführung des eingliedrigen Schulsystems ist in vielen europäischen Ländern im Lauf der letzten Jahrzehnte geschehen. Doch selbstredend ist diese eine Reform nicht der Schlüssel zum vollkommenen und gerechten Schulwesen. Deshalb setzen wir uns für die Solidarische Gemeinschaftsschule ein – ein Modell, das viel mehr Aspekte umfasst als ausschließlich das Zusammenlegen von drei Schultypen. In der politischen Debatte ist es leider zur Gewohnheit geworden, das Hinzufügen neuer Schulfächer als einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu bewerten. Unser Ansatz ist ein anderer. In einer solidarischen Gemeinschaftsschule sollen Talente und Interessen geweckt und gefördert werden, eine übergroße Anzahl an Schulfächern und Lehrplänen, die es jedes Schuljahr abzuarbeiten gilt, wirken dem entgegen. Wir möchten in ein zu schaffendes Bündnis für die Solidarische Gemeinschaftsschule daher dafür plädieren, sich genau mit dem finnischen Modell auseinanderzusetzen, das in vielen Fällen Schulfächer abgeschafft hat. Themen werden in ihren verschiedenen, beispielsweise geographischen, geschichtlichen, naturwissenschaftlichen und sprachlichen Aspekten, behandelt. Zwar wird es freilich immer Fächer geben, die an enge Grenzen gebunden sind, wie beispielsweise Sprachunterricht, doch gerade hier soll es in der Solidarischen Gemeinschaftsschule viele Wahlmöglichkeiten und innovative, pädagogische Lernformen geben können, die bisher weder Zeit noch Raum an Schulen einnehmen. Das Aufbrechen der Schulfächer bietet noch weitere Möglichkeiten. Sportunterricht kann beispielsweise in Kooperation mit lokalen Sportvereinen organisiert werden und sich besser an die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der Schüler*innen anpassen. Ähnliche Modelle sind in künstlerischen und musischen Tätigkeiten denkbar, die einen hohen Stellenwert an einer

Solidarischen Gemeinschaftsschule einnehmen sollen. Auch schaffen wir so, trotz der schwierigen

Situation durch die Landesverfassung, die Möglichkeit, dass Schüler*innen flexibler zwischen

Ethik, Philosophie sowie Religionslehre entscheiden können. Wir sind des Weiteren der Überzeugung, dass Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik wichtig – jedoch nicht wichtiger als alle anderen Lerngebiete auch – sind und daher nicht in dem Ausmaß überhöht werden sollen, wie es die Wirtschaftslobby gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung momentan vorantreiben.

Berufliche Bildung der akademischen Bildung gleichstellen

Wir möchten in einem Bayern leben, das sich endlich von der Vorstellung verabschiedet, berufliche Bildung sei weniger wertig als akademische Bildung. Wir sind der festen Überzeugung der Gleichwertigkeit eines jeden Berufsweges und möchten ein Schulsystem, das eine gleiche und ehrliche Wahl zwischen einer starken Berufsausbildung und einem Studium für alle ermöglicht. Nach zehn Jahren der Gemeinschaftsschule soll den Schüler*innen daher die freie Wahl stehen, ob sie in eine Berufsausbildung starten oder nach drei zusätzlichen Jahren der Oberschule (vergleichbar mit der aktuellen QPhase des Gymnasiums) an eine Hochschule gehen. Die Allgemeine Hochschulberechtigung erhält jede*r, die*der die Oberschule oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Wir möchten normalisieren, dass Menschen ihr Berufsleben für ein Studium unterbrechen können oder auch nach dem Studium noch in eine Berufsausbildung gewechselt wird. Zusammen mit einer exzellenten Beratung und Unterstützung der Schüler*innen in der Solidarischen Gemeinschaftsschule stellen wir sicher, dass alle den für sie am besten geeignetsten Berufs- und Lebensweg einschlagen können und schaffen Optionen, sich ohne Nachteile auch umentscheiden zu können. Die Verbesserung der Beratungsangebote für Schüler*innen muss daher Teil eines solchen Volksbegehrens werden.

Mit den Schulnoten fällt ein weiteres antiquiertes Element des Schulsystems

Es ist absurd, das Wissen und die Lernfähigkeit aller Schüler*innen nach den gleichen Maßstäben auf einer Skala von 1 bis 6 zu bewerten. Und doch dreht sich in Schule und damit auch beim

Einstieg in das Berufs- und/oder Studienleben vieles um Noten. Die Aussagekraft dieser Bewertungen kann angezweifelt werden – denn auch hier spiegeln sich vielmehr die sozialen und familiären Umstände der Schüler*innen wider als das, was sie tatsächlich können. Das und der starke Ausschlag der individuellen Vorzüge der Lehrkräfte machen Noten nicht zu der objektiven und vergleichbaren Bewertung, die sie vorgeben, zu sein. Anstatt gezielt an den Stärken und Schwächen der Schüler*innen in einzelnen schulischen Teilbereichen zu arbeiten, werden sie mit dem Ist-Zustand ihrer Schwächen konfrontiert, bestraft und müssen gegebenenfalls um ihre Versetzung in die nächsthöhere Stufe bangen. Schüler*innen aus sozial besser gestellten Umständen können diese Mängel womöglich mit teurer Nachhilfe abseits des Schulalltags beheben. Auch hier zeigt sich die Bildungsungleichheit im Freistaat. Noten sind jedoch nicht alternativlos, es fehlt nur an Personal und Mut, den Schüler*innen in Zukunft ein konstruktives und persönliches Coaching zur Entwicklung der eigenen Fähigkeiten und Talente zur Verfügung zu stellen. Schon deshalb ist es wichtig, mehr Lehrpersonal einzustellen und die Lehramtsausbildung stärker zu fördern. Das Bündnis zur Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule soll ausarbeiten, wie eine Abschaffung der Schulnoten in Bayern durch die Solidarische Gemeinschaftsschule aussehen kann. Es soll auch mit in Betracht gezogen werden, welche Folgen das für Absolvent*innen der Gemeinschaftsschule mit Blick auf Perspektiven außerhalb Bayerns haben würde und welche Möglichkeiten wir hier Schüler*innen bieten können, hier nicht benachteiligt zu werden.

Eine Gemeinschaftsschule ist nur dann solidarisch, wenn sie auch demokratisch ist

Demokratie, Mitbestimmung und Emanzipation sind Grundpfeiler sozialdemokratischer und sozialistischer Bildungsbewegungen. Die Kinderrepubliken in der Weimarer Republik sollten junge Menschen an die damals noch junge Demokratie heranführen, in dem man sie selbstständig ein Sommercamp organisieren und politisch leiten ließ. Sie waren ein voller Erfolg, doch ihr Geist lebt im heutigen Schulsystem nicht weiter. Wir möchten eine vollständige Demokratisierung des Schulwesens und den Schüler*innen so viel Entscheidungsgewalt in die Hände geben, wie nur möglich ist. Dabei ist es essentiell, dass nicht nur formale Wahlen zu Klassensprecher*innen stattfinden, sondern die Schüler*innen in ihrem Schulalltag Zeit, Räume und pädagogisch didaktische Unterstützung bekommen, eine Selbstverwaltung aufzubauen. Wir wollen die Demokratische Schule in Bayern verwirklichen. In geteilter Verantwortung mit den Lehrkräften entscheiden Vollversammlungen und gewählte Vertreter*innen der Schülerinnen gemeinsam über die Belange der Schule und des Schullebens. In Gremien muss die Mitbestimmung paritätisch umgesetzt werden. Wir möchten im zu schaffenden Bündnis vor allem mit Schüler*innen und Lehrkräften in den Dialog gehen und ein Konzept ausarbeiten, wie die Demokratische Schule heute aussehen kann, wie Demokratie vermittelt und organisiert werden kann und wie die Solidarische Gemeinschaftsschule ein optimales Umfeld schaffen kann, Schüler*innen zu

Selbstorganisation und demokratischen Mitbestimmung zu ermutigen. Klar ist: Es muss für Schüler*innen möglich sein, verbindliche Entscheidungen mit bedeutenden Folgen treffen zu können, damit Mitbestimmung mehr ist als nur Scheinbeteiligung.

Die Lehramtsausbildung muss mit der neuen Schulform mitgehen

Bayern gehört zu den letzten Regionen in Europa, die die Lehramtsausbildung noch kaum im Rahmen des Bologna-Prozesses organisieren. Wir möchten weiter gehen – noch weiter als die Bologna-Papiere, und eine der besten Ausbildungsbedingungen für unsere zukünftigen Lehrkräfte in ganz Europa schaffen. Zunächst wird durch die Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule die Unterscheidung in verschiedene Schultypen für das Lehramt wegfallen.

Anstelle der bisherigen engen Vorschriften der Lehramtsausbildung soll ein neues, zweistufiges System eingeführt werden. Dabei halten wir die universitäre Ausbildung aller Lehrer*innen für unverzichtbar. Zulassungsbeschränkungen, wie den NC, lehnen wir entschieden ab. Es müssen mehr Studienplätze geschaffen werden! Wir werden die Staatsexamensprüfungen abschaffen. Der erste Teil des Lehramtsstudiums schließt mit dem Bachelor of Education nach sechs Semestern ab und legt neben den fachbezogenen Studienanteilen einen Schwerpunkt auf die pädagogischen, psychologischen und didaktischen Aspekte. Es folgt nach vier weiteren Semestern ein an den Bachelor gekoppelter Master of Education, hier liegt der Schwerpunkt auf die fachbezogenen Studienanteile. Nach zehn Semestern werden Studierende als Lehrkräfte zugelassen mit Anrecht auf eine Vergütung, die den aktuellen Gymnasiallehrkräften entsprechen. Mindestens drei Praxissemester in Schulen sind verpflichtend, in diesen Praxissemestern soll darauf geachtet werden, dass die angehenden Lehrkräfte möglichst selbstständig und direkt im Unterricht arbeiten können. Studierende können flexibel festlegen, welche Semester Praxissemester werden. Sie können auch gebündelt zwischen B. Ed. Und M. Ed. absolviert sowie zu einem Teil im Ausland absolviert werden, ohne dass Nachteile entstehen. Praxissemester sind fest im Studienverlauf eingeplant, werden mindestens mit 60% des Einstiegsgehaltes vergütet und werden pro Semester ohne weitere Prüfungsleistungen mit 30 Leistungspunkten gutgeschrieben. Auch die fachlichen Schwerpunkte müssen neu gedacht werden, wenn die klassische Struktur der Schulfächer aufgehoben werden soll. Angehende Lehrkräfte werden nach wie vor Schwerpunkte wählen, beispielsweise eine oder mehrere Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften und/oder Sozialwissenschaften. Auch hier bietet die Umstrukturierung viele neue Chancen, Lehramtsstudierenden mehr Wahl und Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Digitale Kompetenzen und Medienkompetenz sollen in jedem Lehramtsstudium eine hervorgehobene Rolle im Lehramtsstudium spielen. Auch muss die Lehrer*innen-Ausbildung die Vermittlung dikriminerungskritischer Kompetenzen als zentralen Bestandteil beinhalten. Dies gilt zum einen für die angehenden Lehrkräfte selbst in ihrem eigenen Auftreten und Verhalten. Ebenso gilt es, die Lehramtsstudierenden zu befähigen, den Schüler*innen diskriminierungskritische Kompetenzen zu vermitteln.

Wir möchten gemeinsam mit dem Bündnis mit erfahrenen Pädagog*innen und LehramtsStudierenden ausarbeiten, wie eine Neuaufstellung des Lehramts in Bayern aussehen wird.

Um die Solidarische Gemeinschaftsschule in Bayern umsetzen zu können, initiiert die BayernSPD ein breites gesellschaftliches Bündnis in enger Abstimmung mit der Landtagsfraktion.

Dieses Bündnis soll folgende Fragen ausarbeiten:

  •  Notwendige Dienstleistungen und Ausstattungen der Schule, um gleichen Zugang zu Bildung und Ressourcen für alle Schüler*innen zu verwirklichen,
  •  Ausgestaltung von Schulfächern, Reduzierung des Leistungsdruckes und interdisziplinäres Lernen ungeachtet der üblichen Fächergrenzen,
  •  Weitreichende Maßnahmen zur Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung durch die Überwindung der momentanen elitären Leistungsgesellschaft,
  •  Kompensation möglicher Nachteile für Schüler*innen durch unilaterale Abschaffung von Schulnoten als Bewertungs- und Zeugnissystem,
  •  Forderungen der betroffenen Gruppen zur Ausgestaltung eines demokratischen Schulsystems mit echter Mitbestimmung der Schüler*innen,
  • Erarbeitung eines Rahmens für einen angepasste Lehramtsausbildung,
  • die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines Volksbegehrens zur Umsetzung der von uns und von dem zu schaffendem Bündnis.

Mit diesem Papier geben wir uns als Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen eine solide Arbeitsgrundlage, mit der wir für Gerechtigkeit und Solidarität für die Schüler*innen von heute

und morgen kämpfen wollen. Wir werden gemeinsam alle linken, progressiven und gewerkschaftlichen Kräfte in Bayern mobilisieren, um unsere Vision von einer gerechten, demokratischen und solidarischen Schule auf der Höhe der Zeit zu realisieren. Mit der

Solidarischen Gemeinschaftsschule sind wir gut aufgestellt für den nächsten Wahlkampf – mit ihr können wir beweisen, dass wir in Bayern gebraucht werden und nach den vorherigen, erfolgreichen Bürger*inneninitiativen auch dieses Mal erfolgreich sein können!

Mobilität

Im Rahmen der heutigen Ausbildungslandschaft wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein hohes Maß an Mobilität gefordert. Aber auch Berufsschüler*innen sind durch die duale Ausbildung mit dem Wechsel zwischen Arbeits- und Schulstätte und der vermehrten Konzentration von Ausbildungszweigen mit wenigen Bewerber*innen auf spezielle Berufsschulen einem immer länger werdenden Weg zur schulischen Ausbildungsstätte ausgeliefert. Da die dadurch entstehenden Kosten in den allermeisten Fällen von den Auszubildenden selbst getragen werden müssen, stellt dies einen unzumutbaren Zustand dar.  Auch die Anbindung ist Frage von Teilhabe, deshalb kämpfen wir für einen umfassenden Ausbau aller ÖPNV-Möglichkeiten in Bayern, um diese zu sichern. Dabei setzen wir auf ein ineinandergreifenden und aufeinander aufbauendes ÖPNV Angebot. So beispielsweise die Anpassung der Taktung von Buslinien an die Fahrpläne der deutschen Bahn. Es gilt insbesondere, dass Angebote an die Bedürfnisse vor Ort angepasst eingerichtet werden. Deswegen setzen wir auf eine Mischung aus Schienenverkehr, regionalen ÖPNVVerbänden und individuellen Lösungen vor Ort, sowie dem Fahrrad als geeignetes Mittel für kurze Strecken.

Nicht nur Auszubildende müssen die Kosten des Fahrtwegs selbst tragen, dies gilt auch für Schüler*innen ab der 11. Klasse, welchen ebenfalls die kostenlose Schulbeförderung nicht mehr gewährt wird.Nicht nur die fehlenden Anbindungen, sondern auch hohe Ticketpreise sind Ursachen für die zu geringe Nutzung des ÖPNV. Dabei

bringt diese nachhaltige Mobilität viele Vorteile, wie mehr soziale Kontakte, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, mehr Sicherheit und sie ist zudem umweltschonend. Deshalb fordern wir eine sozial-ökologische Wende im gesamten Verkehrssektor! Es müssen endlich alle verbliebenen Bahnstrecken elektrifiziert werden um Dieselloks aus dem Verkehr zu ziehen! Außerdem müssen alle Busse auf erneuerbare Energien, wie E-Mobilität und grünem Wasserstoff, umgestellt werden. Diese Umstellung muss sich auch auf den Individualverkehr beziehen, der durch den Ausbau von Ladestationen, die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von E-Autos und weitere Forschung im Bereich der Akkuentwicklung gefördert werden muss. Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ist zwingend notwendig.

Ein bayernweites Ticket stellt so weit mehr als nur praktische Umverteilung zugunsten der geringsten Einkommensbezieher*innen dar. Gerade Azubis haben insgesamt weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe als Studierende, die zumindest Zugang zu einem Studierendenticket in ihrer Stadt haben. Unser Ticket ermöglicht es jungen Menschen täglich kostengünstig zu pendeln und auch größere Distanzen zurückzulegen. Statt eines Flickenteppichs verschiedener Förderstrukturen, Zuschüsse und Preise brauchen wir eine einheitliche Landeslösung, die die Landesregierung mit den Tarifparteien und anderen beteiligten Akteur*innen, wie zum Beispiel auch den Arbeitgeber*innen, durchsetzt. Deshalb fordern die Jusos Bayern die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dieses muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen. Für Menschen,

(zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem ÖPNV, der Bahn) viele Vorteile: Mehr soziale Kontakte, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, mehr Sicherheit und umweltschonend – jeder Kilometer, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, schont dadurch die Umwelt. Ein bayernweites Ticket stellt weit mehr als nur praktische Umverteilung zugunsten der geringsten Einkommensbezieher*innen dar. Das Ticket ermöglicht den finanziell Schwächeren, sich gesellschaftlich, kulturell und auch z.B. politisch besser einzubringen. Sich überall hin bewegen zu können, ist Teil gesellschaftlicher Teilhabe. An vielen Stellen sticht hervor, dass gerade Azubis insgesamt weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben als Studierende, die bereits ein Studierendenticket innerhalb ihrer Kommune besitzen. Das Ticket könnte dem StadtLand-Gefälle entgegentreten und mehr besetzte Ausbildungsstellen durch höhere Mobilität ermöglichen. Als Flächenland gibt es in Bayern das große Problem, dass Regionen wie Augsburg, München oder Nürnberg einen großen „Überhang“ an Bewerber*innen haben. Hingegen bleiben gerade in ländlichen Regionen einige Ausbildungsplätze unbesetzt. Unser Ticket würde es jungen Menschen ganz praktisch ermöglichen, täglich kostenneutral zu pendeln und auch größere Instanzen zurückzulegen. Statt eines Flickenteppichs verschiedener Förderungsstrukturen, Zuschüsse und Preise brauchen wir eine einheitliche Landeslösung, die die Landesregierung mit den Tarifparteien und anderen beteiligten Akteur*innen, wie zum Beispiel auch den Arbeitgeber*innen, durchsetzt. Deshalb fordern die Jusos Bayern die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dies muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen. Für diese Personengruppe, die an der Grenze zu Bayern leben, aber in Bayern ihrer Ausbildung nachgehen, sind Übergangslösungen zu schaffen. Ziel ist es, den Weg vom Wohnort zu den Ausbildungsstätten durch das Ticket abzu decken.

Dies ist aber nur der erste Schritt auf unserem Weg in ein sozialistisches Bayern. Langfristig setzen wir uns für einen kostenlosen und fahrscheinlosen ÖPNV für alle ein.

Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Gerade in den Städten, die von arbeits- und ausbildungsbezogenen Zuzug profitieren, stellt sich für viele die Frage, ob sie sich das Wohnen in der Stadt noch leisten können. Die steigenden Mietpreise und der finanzkräftige Zuzug setzen eine Dynamik in Gang, die zur Verdrängung der normal- und geringverdienenden Bevölkerung zu führen droht. Längst ist diese Entwicklung nicht mehr nur auf die Kerngebiete der Städte begrenzt, sondern zieht sich weit hinein in ländlichere Gebiete. Immer weitere Wege müssen für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Kauf genommen werden, denn weite Teile der Region in den Verbundräumen der europäischen Metropolregionen Nürnberg-Fürth-Erlangen und München erfahren Wachstum und in vergleichsweise gut erschlossenen Lagen wird bezahlbarer Wohnraum knapp.

In Artikel 106 Abs. 1 der bayerischen Verfassung wird der “Anspruch auf eine angemessene Wohnung” für jede*n Bewohner*in Bayerns unter den Grundrechten geführt. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Bayern muss endlich diesem Anspruch gerecht werden und für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sorgen. Aus diesem Grundrecht geht für uns auch die Forderung hervor, dass kein Mensch bei der Wohnungssuche diskriminiert wird. Daher braucht es weitergehende gesetzlich gestüzte Maßnahmen, als bisher. Ein Beispiel dafür sind anonymisierte Bewerbungsverfahren.

Mit der Mietpreisbremse und dem Mietspiegel wurde in den letzten Jahren schon einiges für die Mieter*innen erreicht. Allerdings bedürfen diese Instrumente noch weiterer Ergänzungen, um einen effizienten und sozialen Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Mietpreisbremse regelt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete +10% angehoben werden darf. Welches Gebiet dabei eines mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ist, wird  von den Ländern für jeweils maximal 5 Jahre bestimmt.

Dadurch entsteht jedoch ein undurchsichtiger Flickenteppich mit Orten, an denen die Mietpreisbremse gilt und Orten, die ausgenommen sind. Wird fordern daher, dass die Mietpreisbremse in Bayern künftig überall flächendeckend gilt und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ebenso soll sich der Freistaat Bayern auf Bundesebene für Verbesserungen einsetzen. Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dies dient der Investitionsförderung und soll Neubau und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dabei ist klar, dass wir die Frage nach dem „ob“ einer solchen Förderung bejahen. Hinsichtlich des „wie“ fordern wir jedoch, dass diese Investitionsförderung nicht zu Lasten der Mieter*innen geschieht, sondern durch staatliche Investitionen und Unterstützungsmaßnahmen. Die Ausnahme von Neubauwohnungen und umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse soll daher künftig nicht mehr bestehen und Investitionen stattdessen von staatlicher Seite ermöglicht werden.

Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Sie wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung in den letzten – mittlerweile sechs – Jahren vereinbart worden sind. Dieser noch immer viel zu kurze Zeitrahmen und die Tatsache, dass im Mietspiegel nur Neuvermietungen berücksichtigt werden und nicht etwa bereits bestehende, meist wesentlich günstigere Mietverträge, kann die Realität jedoch nicht ausreichend widerspiegeln. Wir fordern daher, den für den Mietspiegel maßgeblichen Zeitrahmen über sechs Jahre auf mindestens 20 Jahre auszudehnen und im Mietspiegel nicht nur Neuvermietungen, sondern auch bereits bestehende Altverträge mit zu berücksichtigen.

Schließlich muss dem Verlust von Wohnraum durch Zweckentfremdung entgegengewirkt werden. Durch Internetplattformen wie Airbnb lässt sich durch eine zweckentfremdete und meist dauerhafte Nutzung als lukrative Ferienwohnung viel mehr Gewinn erzielen, als durch eine reguläre Vermietung als Wohnraum. Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden, so dass die Gefahr einer Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen besteht. Der dringend benötigte Wohnraum wird dadurch weiter reduziert. Um Wohnraum zu schützen und gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung zu wahren, sind Zweckentfremdungen von Wohnraum nur nach Genehmigung durch die Gemeinden möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Gemeinde dies ausdrücklich durch Erlass einer Satzung geregelt hat. Ist dies nicht geschehen, kann der Wohnraum je nach Belieben der Eigentümer*innen umgenutzt werden. Dadurch besteht eine Gefahr der Verdrängung von Mieter*innen aus ihren Wohnungen wegen meist profitablerer Gewerbemietvertragseinnahmen oder spekulativen Leerstand sowie eine uneinheitliche und undurchsichtige Rechtslage je nach Gemeindegebiet. Wir fordern eine bayernweit einheitliche Regelung, nach der das Genehmigungserfordernis der Gemeinden flächendeckend besteht und die weitere Verschärfung des Strafmaßes bei Verstoß gegen die Regelungen der Zweckentfremdungssatzungen. Leerstehender oder zweckentfremdeter Wohnraum soll durch die Gemeinden zwangsweise wiedervermietet werden können. Dabei soll eine soziale Bindung der Mieten etabliert werden um einen etwaigen spekulativen Mietanstieg zu vermeiden.

Daher fordern wir:

> Flächendeckender Einsatz der Mietpreisbremse

> Streichung der Ausnahmetatbestände “möblierte Wohnung” und “Neubau” für die Gültigkeit der Mietpreisbremse

> Weiterentwicklung des Mietspiegels, sodass dieser nicht länger den bedingten, erwarteten

Mietpreis der in den letzten vier Jahren neuvermieteten Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau mit Ausnahme von Ausreißern darstellt, sondern durch Einbeziehung von Bestandsmieten auch im nicht gewinnorientierten Wohnungsbau den tatsächlichen Mietpreis vergleichbarer Wohnobjekte abbildet. Zur Etablierung allgemeiner, gerichtlich anerkannter wissenschaftlicher Maßstäbe zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist ein Standard-Modellrahmen durch das Statistische Bundesamt zu erarbeiten, welcher als Vorlage für das

Erstellen von Mietspiegeln dienen soll. Ferner ist die Möglichkeit, anstelle des Mietspiegels die Vergleichsmiete gutachterlich durch Mitteln der Mieten sog. vergleichbarer Objekte bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels zu streichen.

> Verschärfung des möglichen Strafmaßes für Zweckentfremdungen, Transparenz und effektive

Nachverfolgung und zentrale Wiederbelegung zweckentfremdeten Wohnraums unter sozialen Bindungen durch die Kommunen.

Eine der größten Herausforderungen in der Wohnungspolitik stellt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dar. Die Zahl der Menschen, derer Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die hohen Mietpreise zu bezahlen oder sich gar Wohneigentum zu erarbeiten, steigt stetig. Für viele Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wird es immer schwerer, in den bayerischen Städten und Gemeinden noch bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Und selbst dann, wenn nach langer Suche geeigneter Wohnraum gefunden wurde, geht ein unverhältnismäßig hoher Prozentanteil des monatlichen Einkommens für die Zahlung der Miete drauf. Die Wohnungspreise in München gehören sogar zu den höchsten in Deutschland und auch längerfristig ist auf dem Wohnungsmarkt im Freistaat mit keiner Entspannung zu rechnen. Eine zentrale Maßnahme, um gegen die Wohnungsnot in Bayern vorzugehen, ist ein Anstieg der Bautätigkeit. Daher muss in den nächsten Jahren von staatlicher Seite ein erhöhtes Engagement gezeigt werden und der Neubau vieler bezahlbarer Wohnungen mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Dabei sind insbesondere die Kommunen bei der Schaffung oder der Ausweitung von sozial gefördertem Wohnraum im Kommunalen Bestand zu unterstützen. Der Verkauf tausender GBW Wohnungen im Zuge der Pleite der Landesbank an ein privates Investorenkonsortium war ein fataler Fehler und verantwortlich für den Wegfall großer Bestände bezahlbaren Wohnraums. Die eingegangenen Sozialverpflichtungen haben sich fortlaufend als leere Versprechungen erwiesen. Wo der Freistaat nicht selber aktiv wird sollen Flächen im staatlichen Besitz den Kommunen zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau verbilligt zur Verfügung gestellt werden. Die von der Immobilienverwaltung des Freistaates betreuten Liegenschaften sollen nicht mehr veräußert werden und nur an öffentlich-rechtliche Körperschaften oder zu 100% kommunalen Unternehmen  zu einem deutlich reduzierten Preis für gemeinnützige, soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere auch für Junge Menschen fehlt es in Bayern an bezahlbaren und an ihre Bedarfe angepassten Wohnraum. Hier muss staatliche Förderung ansetzten um Jungen Menschen, Student*innen, Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer*innen einen Start in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Grade ihnen fällt es oft besonders schwer sich auf dem Wohnungsmarkt überhaupt zu versorgen, sind doch häufig hohe Bürgschaften und Kautionen zu stellen sowie unbefristete Festanstellung Voraussetzung für den Zuschlag zu einer Wohnung.

Daher muss das Landesförderprogramm “Junges Wohnen”, das die zweckgebundene Errichtung von bedarfsgerechtem Wohnraum für junge Menschen insbesondere durch kommunale und gemeinnützige Träger ermöglicht, weiter ausgebaut und in Abstimmung mit Konzepten wie dem Studierendenwerk oder einem derzeit noch in Planung befindlichen Azubiwerk stehen. Für all diese Konzepte muss der Freistaat weitere finanzielle Fördermittel unkompliziert zur Verfügung stellen.

. Auch müssen die Investitions- und Erhaltungskostenzuschüsse für Auszubildenden und Blockschulwohnheime durch die Landesebene wieder eingeführt und erhöht werden, um die angemessene Unterbringung von Berufsschulpflichtigen während ihrer Schulzeiten sicherzustellen.

Daher fordern wir:

> Förderung und Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung sozial geförderten und preisgedämpften Wohnraums

> Förderung von Genossenschaften und Unterstützung von Genossenschaftsneugründungen

> Ausbau des Förderprogramms “Junges Wohnen” für zweckgebundenden kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbau

> Verbesserung der Ausstattung der Studierendenwerke

> Förderung von Projekten zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende

> Wiedereinführung eines Investitions- und Erhaltungskostenzuschusses für Auszubildenden- oder Blockschulwohnheime

> Den Ausbau des Diskriminierungsschutzes auch bei der Wohnungssuche. Dafür sollen die zuständigen Regierungen Expert*innen-Kommissionen einsetzen, die herausarbeiten, welche Maßnahmen hierzu möglich sind – und die Ergebnisse dann auch umsetzen.

Beschluss-PDF: